Information über Schulen und Schüler*innen

Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse).
Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart.
Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014.
Vielen Dank im Voraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2015
  • Frist
    11. März 2015
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Samuel Brinkmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele …
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
Samuel Brinkmann
Betreff
Information über Schulen und Schüler*innen [#8642]
Datum
9. Februar 2015 21:19
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse). Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart. Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Brinkmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Brinkmann, ich bitte Sie, sich unmittelbar an das Bildungsministerium zu wenden. …
Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
10. Februar 2015 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brinkmann, ich bitte Sie, sich unmittelbar an das Bildungsministerium zu wenden. Nur dort werden die amtlichen Zahlen erfasst und veröffentlicht. Ministerium für Schule und Berufsbildung Brunswiker Str. 24015 Kiel <<E-Mail-Adresse>> Manfred Meyer Schulrat Schulamt Ostholstein Untere Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein Lübecker Str. 41 23701 Eutin
Samuel Brinkmann
AW: Ihre Anfrage [#8642] Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Meyer, bedeutet das, dass sie als Schulamt Ostholste…
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
Samuel Brinkmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#8642]
Datum
10. Februar 2015 09:28
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Meyer, bedeutet das, dass sie als Schulamt Ostholstein nicht veröffentlichen können: wie viele Schüler*innen es in ihren Kreis gibt, wie viele Schulen es in ihren Kreis gibt oder wie hoch die Ausgaben für diese Schulen sind? Vor allem die Kosten für die Schulen im eigenen Kreis? Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann Anfragenr: 8642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Brinkmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Ostholstein
IHre Anfrage Sehr geehrter Herr Brinkmann, das Schulamt ist nur für einen Teil der Schulen zuständig. Vor diesem …
Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
IHre Anfrage
Datum
10. Februar 2015 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,6 KB


Sehr geehrter Herr Brinkmann, das Schulamt ist nur für einen Teil der Schulen zuständig. Vor diesem Hintergrund können wir keine Gesamtzahlen nennen. Auch diese erfahren wir aus der amtlichen Statistik des Landes, die mir allerdings noch nicht vorliegt. Kosten , die für den Unterhalt der Schulen (Gebäude, Sachkosten, Lehr- und Unterrichtsmittel, Personalkosten für Hausmeister, Sekretariat, Schulsozialarbeit...) entstehen, sind Kosten er Schulträger (Städte und Gemeinden), die hier nicht erfasst werden. Uns liegen nur die Schülerzahlen der Grundschulen und er Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren vor. Aber auch hier fehlen zurzeit noch die durch das zuständige Statistikamt "freigegebenen" und auf Plausibilität geprüften Zahlen. Das Bildungsministerium wäre also grundsätzlich die fachlich zuständige Stelle. <<E-Mail-Adresse>> Manfred Meyer Schulrat Schulamt Ostholstein Untere Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein Lübecker Str. 41 23701 Eutin