Information über Schulen und Schüler*innen

Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse).
Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart.
Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014.
Vielen Dank im Voraus!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2015
  • Frist
    11. März 2015
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Samuel Brinkmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele …
An Der Landrat des Kreises Pinneberg Details
Von
Samuel Brinkmann
Betreff
Information über Schulen und Schüler*innen [#8643]
Datum
9. Februar 2015 21:19
An
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse). Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart. Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Brinkmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Hallo Herr Dambach, nachfolgende Mail von Herrn Samuel Brinkmann vom 09.02.2015 leite ich zuständigkeitshalber an…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
WG: Information über Schulen und Schüler*innen [#8643]
Datum
11. Februar 2015 08:55
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Dambach, nachfolgende Mail von Herrn Samuel Brinkmann vom 09.02.2015 leite ich zuständigkeitshalber an Dich weiter. Viele Grüße Kerstin Berger Geschäftszimmer Fachdienst 31 Tel.: 04121-4502-3304

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Der Landrat des Kreises Pinneberg
Anfrage nach dem IZG-SH Sehr geehrter Herr Brinkmann, die gewünschten Daten können Sie unter http://statistik-nor…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
Anfrage nach dem IZG-SH
Datum
12. Februar 2015 13:50
Status
image002.jpg
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Brinkmann, die gewünschten Daten können Sie unter http://statistik-nord.de abrufen. Bitte unter Publikationen →Verzeichnis →Schulverzeichnis. Dort sind alle Schulen des Kreises Pinneberg auf den Seiten 52-61 und auf der Seite 118 mit Schülerzahlen aufgelistet (Schuljahr 2013/14). Das Schuljahr 2012/13 finden Sie ebenfalls dort im Verzeichnis. Falls Sie genauere Daten benötigen müsste das statistische Landesamt beauftragt werden. Die Anfragen werden dann wahrscheinlich kostenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen