Information von Kontaktpersonen von Erkrankten von Covid19

- Eine Bestätigung, dass die im folgenden Artikel der Tagesschau vom 28.09.2020 (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitsaemter-kontaktpersonen-103.html) genannte Regelung des Bundes und der Länder, dass pro 20.000 Einwohner jeweils 5 Mitarbeiter der Gesundheitsämter die Kontaktpersonen informieren sollen, nach wie vor gültig ist.
- Eine Übersicht in maschinenlesbarer Form, wie viele MitarbeiterInnen für die Information der Kontaktpersonen in den Gesundheitsämtern des Landes NRW mit Stand 06.10.2020 eingesetzt werden und wie viele BürgerInnen in den betreffenden Regionen, für die die Gesundheitsämter zuständig sind, leben.

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  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information von Kontaktpersonen von Erkrankten von Covid19 [#199647]
Datum
6. Oktober 2020 17:06
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Bestätigung, dass die im folgenden Artikel der Tagesschau vom 28.09.2020 (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitsaemter-kontaktpersonen-103.html) genannte Regelung des Bundes und der Länder, dass pro 20.000 Einwohner jeweils 5 Mitarbeiter der Gesundheitsämter die Kontaktpersonen informieren sollen, nach wie vor gültig ist. - Eine Übersicht in maschinenlesbarer Form, wie viele MitarbeiterInnen für die Information der Kontaktpersonen in den Gesundheitsämtern des Landes NRW mit Stand 06.10.2020 eingesetzt werden und wie viele BürgerInnen in den betreffenden Regionen, für die die Gesundheitsämter zuständig sind, leben. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199647/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06. Oktober 2020. Zu Ihrer Bitte - einer Bestätigu…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Information von Kontaktpersonen von Erkrankten von Covid19 [#199647]
Datum
6. November 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06. Oktober 2020. Zu Ihrer Bitte - einer Bestätigung, dass die von Bund und Ländern getroffene Regelung, wonach für die Kontaktpersonennachverfolgung jeweils ein Team von 5 Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kontaktpersonen informieren sollten, weiterhin Gültigkeit hat (1.) sowie - der Übersendung einer Übersicht, wie viele Mitarbeitende für die Information der Kontaktpersonen in den Gesundheitsämtern des Landes NRW mit Stand 06.10.2020 eingesetzt werden und wie viele Bürgerinnen und Bürger in den betreffenden Regionen, für die die Gesundheitsämter zuständig sind, leben (2.), teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Die von Bund und Ländern beschlossene Vereinbarung zur Kontaktpersonennachverfolgung, die jeweils ein Team von 5 Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lageangepasst für die Information von Kontaktpersonen vorsieht, ist weiterhin gültig. 2. Es besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund der mit der kommunalen Selbstverwaltung verbundenen Personal- und Organisationshoheit keine gesetzliche Meldepflicht bezüglich der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter, insoweit liegen dem Land Daten hierzu nicht regelhaft und auch nicht zum erbetenen Stichtag 06.10.2020 vor. Eine stichtagsbezogene Sonderabfrage zum personellen Unterstützungsbedarf der Kommunen bei der Kontaktpersonennachverfolgung (KPNV) ergab zum Stichtag 13. Oktober 2020 bezogen auf Rückmeldungen aus 52 Kreisen und kreisfreien Städten, dass insgesamt 2.255 Personen (Vollzeitäquivalente) für diese Aufgabe in den unteren Gesundheitsbehörden eingesetzt wurden (s. Anlage). In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Kommunen pandemiebedingt derzeit ihr Stammpersonal in den unteren Gesundheitsbehörden zum Teil erheblich, u. a. durch externe Unterstützungskräfte verstärken. Daten zur Einwohnerzahl stehen unter nachfolgendem link zur Verfügung https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/bevoelkerung-nach-gemeinden-93051. Mit freundlichen Grüßen