Information zu außerirdischen Flugobjekten

wie viele konkrete Sichtungen von außerirdischen Flugobjekten hab es im Jahre 2014 in der Bundesrepublik Deutschland und wie wird einer solchen Sichtung, bzw. der Meldung dieser, von staatlicher Seite nachgegangen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele konkre…
An Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zu außerirdischen Flugobjekten [#11748]
Datum
29. Oktober 2015 15:06
An
Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele konkrete Sichtungen von außerirdischen Flugobjekten hab es im Jahre 2014 in der Bundesrepublik Deutschland und wie wird einer solchen Sichtung, bzw. der Meldung dieser, von staatlicher Seite nachgegangen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Az. 52000/005-02 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine e…
Von
Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Betreff
Information zu außerirdischen Flugobjekten [#11748]
Datum
8. Dezember 2015 17:38
Status
Warte auf Antwort
Az. 52000/005-02 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden muss. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie mir Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen würden, damit Ihnen ein ablehnender Bescheid bekanntgegeben werden kann. Bis mir diese Angaben vorliegen, wird die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen