Information zu den und Anzahl der so genannten "nachrichtlosen Konten" bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam- MBS

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
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Stadtverwaltung Potsdam
Antw: Information zu den und Anzahl der so genannten "nachrichtlosen Konten" bei der Mittelbrandenburgis…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Information zu den und Anzahl der so genannten "nachrichtlosen Konten" bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam-= 20MBS [#25032] (Eingangsbestätigung)
Datum
23. Oktober 2017 22:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zu den und Anzahl der so genannten "nachrichtlosen Konten" bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam- MBS [#25032]
Datum
23. Oktober 2017 22:04
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information zu den und Anzahl der so genannten "nachrichtlosen Konten" bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam- MBS
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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