Information zu Funkzellenabfragen

Ich würde gerne bei Funkzellenabfragen, in denen meine Handynummer involviert ist, Benachrichtigungen erhalten. Nach § 101a Abs. 6 StPO ist die Benachrichtigung gesetzlich verpflichtend, eine Nachricht habe ich jedoch noch nie erhalten, obwohl es Gründe zur Annahme gibt, dass jede Telefonnummer im Schnitt ein Mal pro Monat in eine Funkzellenabfrage gerät. Außerdem interessiert mich, wie oft durch diese Abfragen auch meine weiteren persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift an die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. weitergegeben wurden und ist dies auch jedes Mal mit einem richterlichen Beschluss passiert? Wenn ja, warum liegt dieser mir nicht vor, wenn nein, warum wurde eine solche Abfrage durchgeführt?

Des weiteren würde ich gerne wissen, wie viele Funkzellenabfragen generell durchgeführt werden/wurden und wie oft diese bei strafrechtlichen Ermittlungen zum Erfolg beitragen bzw. beigetragen haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    8. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zu Funkzellenabfragen [#56030]
Datum
6. Februar 2019 17:55
An
Staatsanwaltschaft Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne bei Funkzellenabfragen, in denen meine Handynummer involviert ist, Benachrichtigungen erhalten. Nach § 101a Abs. 6 StPO ist die Benachrichtigung gesetzlich verpflichtend, eine Nachricht habe ich jedoch noch nie erhalten, obwohl es Gründe zur Annahme gibt, dass jede Telefonnummer im Schnitt ein Mal pro Monat in eine Funkzellenabfrage gerät. Außerdem interessiert mich, wie oft durch diese Abfragen auch meine weiteren persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift an die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. weitergegeben wurden und ist dies auch jedes Mal mit einem richterlichen Beschluss passiert? Wenn ja, warum liegt dieser mir nicht vor, wenn nein, warum wurde eine solche Abfrage durchgeführt? Des weiteren würde ich gerne wissen, wie viele Funkzellenabfragen generell durchgeführt werden/wurden und wie oft diese bei strafrechtlichen Ermittlungen zum Erfolg beitragen bzw. beigetragen haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Staatsanwaltschaft Dortmund
Betreff
AW: Information zu Funkzellenabfragen [#56030]
Datum
6. Februar 2019 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zu Funkzellenabfragen“ vom 06.02.2…
An Staatsanwaltschaft Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zu Funkzellenabfragen [#56030]
Datum
8. März 2019 14:03
An
Staatsanwaltschaft Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zu Funkzellenabfragen“ vom 06.02.2019 (#56030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
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Staatsanwaltschaft Dortmund
Betreff
AW: Information zu Funkzellenabfragen [#56030]
Datum
8. März 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen