Information zu Funkzellenabfragen
Ich würde gerne bei Funkzellenabfragen, in denen meine Handynummer involviert ist, Benachrichtigungen erhalten. Nach § 101a Abs. 6 StPO ist die Benachrichtigung gesetzlich verpflichtend, eine Nachricht habe ich jedoch noch nie erhalten, obwohl es Gründe zur Annahme gibt, dass jede Telefonnummer im Schnitt ein Mal pro Monat in eine Funkzellenabfrage gerät. Außerdem interessiert mich, wie oft durch diese Abfragen auch meine weiteren persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift an die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. weitergegeben wurden und ist dies auch jedes Mal mit einem richterlichen Beschluss passiert? Wenn ja, warum liegt dieser mir nicht vor, wenn nein, warum wurde eine solche Abfrage durchgeführt?
Des weiteren würde ich gerne wissen, wie viele Funkzellenabfragen generell durchgeführt werden/wurden und wie oft diese bei strafrechtlichen Ermittlungen zum Erfolg beitragen bzw. beigetragen haben.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Februar 2019
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8. März 2019
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