Information zum Umgang mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
Anfrage an:
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
sämtliche Angaben darüber, wie und in welchem Umfang der Generalbundesanwalt die bereitgestellten Schnittstellen nach der TKÜV in der Vergangenheit genutzt hat. Insbesondere bitte ich um Angabe der Anzahl der Daten-Ausleitungen und die Anzahl der Fälle, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.
Des Weiteren bitte ich Sie um Angaben, ob und wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, in denen unbeteiligte Dritte Zugriff auf jene ausgeleiteten Daten hatten.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2014
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25. Februar 2014
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