Information zum Umgang mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)

sämtliche Angaben darüber, wie und in welchem Umfang der Generalbundesanwalt die bereitgestellten Schnittstellen nach der TKÜV in der Vergangenheit genutzt hat. Insbesondere bitte ich um Angabe der Anzahl der Daten-Ausleitungen und die Anzahl der Fälle, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.
Des Weiteren bitte ich Sie um Angaben, ob und wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, in denen unbeteiligte Dritte Zugriff auf jene ausgeleiteten Daten hatten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
Sören Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Angabe…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Sören Weber
Betreff
Information zum Umgang mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) [#5373]
Datum
22. Januar 2014 12:53
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Angaben darüber, wie und in welchem Umfang der Generalbundesanwalt die bereitgestellten Schnittstellen nach der TKÜV in der Vergangenheit genutzt hat. Insbesondere bitte ich um Angabe der Anzahl der Daten-Ausleitungen und die Anzahl der Fälle, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Des Weiteren bitte ich Sie um Angaben, ob und wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, in denen unbeteiligte Dritte Zugriff auf jene ausgeleiteten Daten hatten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Sören Weber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sören Weber
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
22. Januar 2014 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht. ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Sören Weber
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#5373] Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihre …
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Sören Weber
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#5373]
Datum
22. Januar 2014 13:07
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihre automatische Antwort, sende ich Ihnen eine Adresse zu, unter der Sie mich postalisch erreichen können. Gleichzeitig möchte ich Sie um eine weitere Begründung dieser Praxis bitten. Mit freundlichen Grüßen Sören Weber Anfragenr: 5373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sören Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
22. Januar 2014 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht. ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Informationen zum Umgang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV)
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Informationen zum Umgang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV)
Datum
20. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort