Information zum Umgang mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)

Anfrage an: Bundeskriminalamt

sämtliche Angaben darüber, wie und in welchem Umfang das BKA die bereitgestellten Schnittstellen nach der TKÜV in der Vergangenheit genutzt hat. Insbesondere bitte ich um Angabe der Anzahl der Daten-Ausleitungen und die Anzahl der Fälle, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.
Des Weiteren bitte ich Sie um Angaben, ob und wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, in denen unbeteiligte Dritte Zugriff auf jene ausgeleiteten Daten hatten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
Sören Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Angabe…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Sören Weber
Betreff
Information zum Umgang mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) [#5370]
Datum
22. Januar 2014 12:48
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Angaben darüber, wie und in welchem Umfang das BKA die bereitgestellten Schnittstellen nach der TKÜV in der Vergangenheit genutzt hat. Insbesondere bitte ich um Angabe der Anzahl der Daten-Ausleitungen und die Anzahl der Fälle, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Des Weiteren bitte ich Sie um Angaben, ob und wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, in denen unbeteiligte Dritte Zugriff auf jene ausgeleiteten Daten hatten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Sören Weber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sören Weber
Bundeskriminalamt
140129_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Information zum Umgang mit der TelekommunikationsÜberwachungsverordnung (T…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
140129_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Information zum Umgang mit der TelekommunikationsÜberwachungsverordnung (TK= DCV)"
Datum
29. Januar 2014 15:51
Status
Warte auf Antwort
Betreff:140129_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Information zum Umgang mit der TelekommunikationsÜberwachungsverordnung (TKÜV)" Aktenzeichen: DS-Recht-IFG/14/ S.Weber (I) Sehr geehrter Herr Weber, anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Bundeskriminalamt Wiesbaden IFG-Sachbearbeitung
Sören Weber
AW: 140129_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Information zum Umgang mit der TelekommunikationsÜberwachungsverordnun…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Sören Weber
Betreff
AW: 140129_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Information zum Umgang mit der TelekommunikationsÜberwachungsverordnung (TK= DCV)" [#5370]
Datum
29. Januar 2014 23:03
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten; meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: << E-Mail entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Sören Weber Anfragenr: 5370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Information zum Umgang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV)
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Information zum Umgang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV)
Datum
7. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sören Weber
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Information zum Umgang mit …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Sören Weber
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Information zum Umgang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) [#5370]
Datum
10. Februar 2014 21:02
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sören Weber Anfragenr: 5370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>