Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft

Information zu ihrer Investition ab 2011 in die RW Gesellschaft öffentlich- rechtlicher Anteilseigner 2, ihnen vorliegende Informationen zu dieser Gesellschaft sowie Dienstanweisungen
Alle mit der Gesellschaft geschlossenen Verträge ab 2011

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt-Sparkasse Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft [#147304]
Datum
29. Mai 2019 18:06
An
Stadt-Sparkasse Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information zu ihrer Investition ab 2011 in die RW Gesellschaft öffentlich- rechtlicher Anteilseigner 2, ihnen vorliegende Informationen zu dieser Gesellschaft sowie Dienstanweisungen Alle mit der Gesellschaft geschlossenen Verträge ab 2011
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellscha…
An Stadt-Sparkasse Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft [#147304]
Datum
2. Juli 2019 02:28
An
Stadt-Sparkasse Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> (#147304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ vom [g…
An Stadt-Sparkasse Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft [#147304] - Verspätung [#147304]
Datum
28. Juli 2019 22:51
An
Stadt-Sparkasse Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ vom [geschwärzt] (#147304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 147304 Antwort an: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ [#147304] [#147304]
Datum
23. September 2019 20:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147304 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Obwohl die Frist meines Erachtens nach bereits um 84 Tage überschritten wurde, folgten weder Begründung zu einer Fristverlängerung noch Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 147304.pdf Anfragenr: 147304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.0<< Adresse entfernt >>.201<< Adresse entfernt >> wird hie…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ [#147304] [#147304]
Datum
24. September 2019 10:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.0<< Adresse entfernt >>.201<< Adresse entfernt >> wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] IFG-Antrag #147304 Informationszugang zu Investitionen ab 2011 etc. [geschwärzt] Informationsfreih…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] IFG-Antrag #147304 Informationszugang zu Investitionen ab 2011 etc.
Datum
7. Oktober 2019 11:55
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom [geschwärzt] an die Stadt-Sparkasse Solingen auf Informationszugang zu Investitionen ab 2011 Ihre E-Mail vom [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt-Sparkasse Solingen mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] IFG-Antrag #147304 Informationszugang zu Investitionen ab 2011 etc. [#147304] Sehr [geschwärzt]…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] IFG-Antrag #147304 Informationszugang zu Investitionen ab 2011 etc. [#147304]
Datum
2. Dezember 2019 14:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ vom [geschwärzt] (#147304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 154 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 147304 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >&g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >> Sparkasse Solingen vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> auf Informationszugang zu Investitionen ab 2011
Datum
4. Dezember 2019 09:10
Status
Warte auf Antwort
20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >> Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Sparkasse Solingen vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> auf Informationszugang zu Investitionen ab 2011 Mein Auskunftsersuchen vom 07.10.201<< Adresse entfernt >> Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer E-Mail vom 02.12.201<< Adresse entfernt >> teile ich Ihnen mit, dass es keine gesetzlich vorgeschriebenen Zeit zur Bearbeitung von Eingaben nach 13 IFG NRW gibt. Zudem weise ich noch einmal darauf hin, dass Sie bei Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Unabhängig von Ihrer E-Mail vom 02.12.201<< Adresse entfernt >> habe ich die auskunftspflichtige Stelle heute an die Erledigung erinnert, da mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt &g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >> Sparkasse Solingen vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> auf Informationszugang zu Investitionen ab 2011 [#147304]
Datum
15. Januar 2020 22:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Anteilseignung der RW Gesellschaft“ vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> (#147304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (nach IFG NRW §5 (2) Satz 1) beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1<< Adresse entfernt >>8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. AZ: 20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147304<< Adresse entfernt >>5e/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt &g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20<< Adresse entfernt >>.2.3.3-<< Adresse entfernt >>664/1<< Adresse entfernt >> Antrag des Herrn Pablow Antragsteller/in vom 2<< Adresse entfernt >>.05.201<< Adresse entfernt >> auf Informationszugang zu Investitionen ab 2011 [#147304]
Datum
20. Januar 2020 16:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für die erfolgreiche Bearbeitung der Anfrage. Ich habe die Mail vom 4.12. gelesen, wollte sie jedoch noch einmal auf die gesetzliche Frist aufmerksam machen. Außerdem müssen sie verstehen, dass ich über ein halbes Jahr auf diese Anfrage warten musste. Vielen Dank für ihre Kooperation Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147304<< Adresse entfernt >>5e/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.3-9664/19 Antrag an die Stadtsparkasse Solingen Informationszugang zu Investitionen ab 2011 [#147304] …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: 209.2.3.3-9664/19 Antrag an die Stadtsparkasse Solingen Informationszugang zu Investitionen ab 2011 [#147304]
Datum
21. März 2020 12:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wurden keine Informationen übermittelt, die Sparkasse hat den Antrag zurecht abgelehnt. Vielen Dank für ihre Hilfe und bleiben sie gesund! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147304