Sehr geehrter Herr Ullrich,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1-3
Europa- oder weltweite Daten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor.
Dem öffentlich verfügbaren Bericht des Untersuchungsausschusses zum "Blutskandal" (Bt-Drs 12/8591) ist zu entnehmen, dass in den 80er-Jahren HIV- und Hepatitis-Infektionen unter den Empfängern von Blutprodukten weit verbreitet waren, incl. der sogenannten "NonA/NonB-Hepatitis" (Hepatitis C). In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, dass HIV- und/oder HCV-positive Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), in hohem Maße zur Übertragung dieser Infektionen beigetragen haben. Exakte Zahlen gibt es nicht.
Für
<< Adresse entfernt >> gibt es weiterhin öffentlich zugängliche Informationen, die auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Verfügung gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Daten seit 1997 publiziert. Für 1997-2008 wurden sie zusammengefasst, ab 2009 jährlich in den Hämovigilanzberichten publiziert. Sie sind zu finden unter
https://www.pei.de/DE/arzneimittelsiche…
Die Daten zur Übertragung von Hepatitiden sind zudem mit einer Dunkelziffer belastet, da bislang noch nicht auf Hepatitis E getestet wird. Der Stufenplanbescheid vom 05.02.2019 verpflichtet Blutspendedienste ab dem 01.01.2020 zur Testung zellulärer Blutprodukte. Hierzu gibt es eine aktuelle Pressemeldung des PEI vom 20.05.2019:
Sicherheit der Blutspenden weiter erhöht - PEI ordnet Hepatitis-E-Testung bei Blutspenderinnen und Blutspendern an (20.05.2019)
https://www.pei.de/DE/infos/presse/pres…
Zu Frage 4:
Die Spenderauswahl erfolgt risikobasiert nach Kriterien, die sich an europäischen Richtlinien orientieren und von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem PEI in den Richtlinien Hämotherapie festgelegt werden. Wenn die Risiken infolge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer Neubewertung unterworfen werden, dann werden die Richtlinien Hämotherapie entsprechend angepasst.
Das BMG ist mit der Festlegung von Spenderauswahlkriterien bei der Blutspende nicht selbst befasst und nimmt keinen Einfluss auf die wissenschaftliche Risikobewertung durch die Experten im Bereich der Sicherheit der Blutspende.
Sofern keine übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Diskriminierungsverbot) dem entgegenstehen, schließt BMG sich der Fachmeinung an.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und bitte Sie, die späte Antwort zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen