Information zur Blutspende homosexueller Menschen

1) Die Anzahl von Menschen die sich mit dem HI-Virus infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht).

2) Die Anzahl von Menschen die sich mit Hepatitis infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht).

3) Anzahl / Nachweis(e) von infizierten Menschen zu Punkt 1) und 2) die ein Blutprodukt eines homosexuellen Blutspenders erhalten haben (auch Verdacht).

4) Risikobewertung des BMG zur Zulassung der Blutspende von Homosexuell lebenden Menschen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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Marvin Alexander Ullrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Anzahl vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marvin Alexander Ullrich
Betreff
Information zur Blutspende homosexueller Menschen [#120480]
Datum
5. April 2019 23:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl von Menschen die sich mit dem HI-Virus infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht). 2) Die Anzahl von Menschen die sich mit Hepatitis infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht). 3) Anzahl / Nachweis(e) von infizierten Menschen zu Punkt 1) und 2) die ein Blutprodukt eines homosexuellen Blutspenders erhalten haben (auch Verdacht). 4) Risikobewertung des BMG zur Zulassung der Blutspende von Homosexuell lebenden Menschen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Alexander Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ullrich, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Information zur Blutspende homosexueller Menschen [#120480]
Datum
10. April 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Ullrich, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Marvin Alexander Ullrich
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Blutspende homosexueller…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marvin Alexander Ullrich
Betreff
AW: WG: Information zur Blutspende homosexueller Menschen [#120480]
Datum
10. Mai 2019 07:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Blutspende homosexueller Menschen“ vom 05.04.2019 (#120480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich Anfragenr: 120480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Alexander Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marvin Alexander Ullrich
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Blutspende homosexueller…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marvin Alexander Ullrich
Betreff
AW: WG: Information zur Blutspende homosexueller Menschen [#120480]
Datum
24. Mai 2019 09:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zur Blutspende homosexueller Menschen“ vom 05.04.2019 (#120480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Im Falle eines nicht Nachkommens meiner Anfrage werde ich um Vermittlung bei dem Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bitten. Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich Anfragenr: 120480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Alexander Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ullrich, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1-3 Europa- oder weltweite D…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Information zur Blutspende homosexueller Menschen [#120480]
Datum
27. Mai 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Ullrich, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1-3 Europa- oder weltweite Daten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Dem öffentlich verfügbaren Bericht des Untersuchungsausschusses zum "Blutskandal" (Bt-Drs 12/8591) ist zu entnehmen, dass in den 80er-Jahren HIV- und Hepatitis-Infektionen unter den Empfängern von Blutprodukten weit verbreitet waren, incl. der sogenannten "NonA/NonB-Hepatitis" (Hepatitis C). In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, dass HIV- und/oder HCV-positive Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), in hohem Maße zur Übertragung dieser Infektionen beigetragen haben. Exakte Zahlen gibt es nicht. Für << Adresse entfernt >> gibt es weiterhin öffentlich zugängliche Informationen, die auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Verfügung gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Daten seit 1997 publiziert. Für 1997-2008 wurden sie zusammengefasst, ab 2009 jährlich in den Hämovigilanzberichten publiziert. Sie sind zu finden unter https://www.pei.de/DE/arzneimittelsiche… Die Daten zur Übertragung von Hepatitiden sind zudem mit einer Dunkelziffer belastet, da bislang noch nicht auf Hepatitis E getestet wird. Der Stufenplanbescheid vom 05.02.2019 verpflichtet Blutspendedienste ab dem 01.01.2020 zur Testung zellulärer Blutprodukte. Hierzu gibt es eine aktuelle Pressemeldung des PEI vom 20.05.2019: Sicherheit der Blutspenden weiter erhöht - PEI ordnet Hepatitis-E-Testung bei Blutspenderinnen und Blutspendern an (20.05.2019) https://www.pei.de/DE/infos/presse/pres… Zu Frage 4: Die Spenderauswahl erfolgt risikobasiert nach Kriterien, die sich an europäischen Richtlinien orientieren und von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem PEI in den Richtlinien Hämotherapie festgelegt werden. Wenn die Risiken infolge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer Neubewertung unterworfen werden, dann werden die Richtlinien Hämotherapie entsprechend angepasst. Das BMG ist mit der Festlegung von Spenderauswahlkriterien bei der Blutspende nicht selbst befasst und nimmt keinen Einfluss auf die wissenschaftliche Risikobewertung durch die Experten im Bereich der Sicherheit der Blutspende. Sofern keine übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Diskriminierungsverbot) dem entgegenstehen, schließt BMG sich der Fachmeinung an. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und bitte Sie, die späte Antwort zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen