Information zur IT-Sicherheit im TFM

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
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Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TFM [#12043]
Datum
23. November 2015 11:30
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Finanzministerium
Informationen zur IT-Sicherheit im TFM Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2015 an das Thüringer F…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Informationen zur IT-Sicherheit im TFM
Datum
14. Dezember 2015 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2015 an das Thüringer Finanzministerium beantworte ich wie folgt: Die aktuell gültige Version der Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung finden Sie im Internet unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVTH-200260-TFM-20110712-SF&psml=bsthueprod.psml&max=true. Das Thema fand auch Eingang in die Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen (Organisationsrichtlinie für E-Government und IT) vom 3. August 2015, welche Sie unter http://www.thueringen.de/mam/th5/tfm/egov/org_richtlinie_e_gov_it_030815.pdf im Internet finden. Weitere damit in Verbindung stehende Richtlinien und Verordnungen sind vom Thüringer Finanzministerium noch nicht erlassen worden. Eine Thüringer Datenschutzrichtlinie existiert nicht. Ich verweise insofern auf das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), welches Sie unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true im Internet finden. Die Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums werden mehrmals jährlich zu Themen der IT-Sicherheit informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Finanzministerium
Anfrage zur IT-Sicherheit im TMMJV Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2015 an das Thüringer Minis…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Anfrage zur IT-Sicherheit im TMMJV
Datum
16. Dezember 2015 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2015 an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantworte ich wie folgt: Die aktuell gültige Version der Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung finden Sie im Internet unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVTH-200260-TFM-20110712-SF&psml=bsthueprod.psml&max=true. Das Thema fand auch Eingang in die Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen (Organisationsrichtlinie für E-Government und IT) vom 3. August 2015, welche Sie unter http://www.thueringen.de/mam/th5/tfm/egov/org_richtlinie_e_gov_it_030815.pdf im Internet finden. Weitere damit in Verbindung stehende Richtlinien und Verordnungen sind vom Thüringer Finanzministerium noch nicht erlassen worden. Eine Thüringer Datenschutzrichtlinie existiert nicht. Ich verweise insofern auf das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), welches Sie unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true im Internet finden. Die Schulungen zur IT-Sicherheit sind eingebettet in das Landesfortbildungsprogramm. Dieses unterliegt dem Prinzip der Jährlichkeit. Zusätzlich erfolgen in-house-Schulungen, um etwaigen aktuellen IT-Sicherheitsbelangen zu entsprechen und zudem auf kurzfristige Bedrohungslagen reagieren zu können. Mit freundlichen Grüßen