Information zur IT-Sicherheit im TMIK

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
  • Kosten dieser Information:
    182,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041]
Datum
23. November 2015 11:28
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMIK&quo…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041]
Datum
28. Dezember 2015 22:58
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMIK" vom 23.11.2015 (#12041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr im Betreff bezeichneter Antrag ist per E-Mail am 23. November 2015 im Thüringer M…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041]
Datum
29. Dezember 2015 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr im Betreff bezeichneter Antrag ist per E-Mail am 23. November 2015 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen. Sie beantragten unter Berufung auf § 4 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) und § 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) die Übermittlung folgender Informationen zu den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: -Die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente, -die aktuell gültige Version der Datenschutzrichtlinie und -Mitteilung, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden. Ihr Antrag richtet sich nach dem ThürIFG. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürIFG sind für die Leistungen nach diesem Gesetz Verwaltungskosten zu erheben. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte ist verwaltungskostenfrei (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ThürIFG). Bei den von Ihnen beantragten Informationen handelt es sich nicht um einfache Auskünfte, da insbesondere die Beteiligung mehrerer Stellen im TMIK erforderlich ist (Polizeiabteilung, Amt für Verfassungsschutz, Fortbildungsreferat, Datenschutzreferat). Für die Bearbeitung des Antrags werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 182,00 € erhoben. Über die voraussichtlichen Kosten ist der Antragsteller nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ThürIFG vorab zu informieren. Ich bitte Sie diesbezüglich um Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Dezembe…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041]
Datum
2. Januar 2016 14:42
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Dezember 2015. Darin schreiben Sie, dass voraussichtlich Kosten in Höhe von 182,00 € erhoben werden, da die Beteiligung mehrerer Stellen im TMIK erforderlich ist. Aus meiner Sicht handelt es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Anfrage für die keine Kosten anfallen. Daher bitte ich Sie, diese oben genannten Kosten genauer aufzuschlüsseln. Weiterhin werde ich den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nac…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMIK" [#12041]
Datum
2. Januar 2016 14:45
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12041 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die angefragten Dokumente und Informationen in der Behörde allgemein verfügbar sein sollten. Aus meiner Sicht entsteht hier kein erhöhter Verwaltungsaufwand, der Kosten in Höhe von 182 € rechtfertigt. Dies wird u.a. auch dadurch bestätigt, dass andere Ministerien, die ich um gleichlautende Informationen bat, diese kostenlos zur Verfügung stellten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 23.11.2015 bezieht sich auf -die aktuell gültige Version der IT-Sicher…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041]
Datum
5. Januar 2016 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 23.11.2015 bezieht sich auf -die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente, -die aktuell gültige Version der Datenschutzrichtlinie und -Mitteilung, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden. Neben der IT-Sicherheitsrichtlinie sind also auch die damit in Verbindung stehenden Dokumente (spezifische Sicherheitsrichtlinien) erfasst. Anders als in der Staatskanzlei und den Ministerien von denen Sie bereits Antwort erhielten, wurde hier zudem davon ausgegangen, dass Sie – da Sie alle Ministerien des Freistaats und die Staatskanzlei angeschrieben haben – die ressortspezifischen internen Sicherheitsrichtlinien wünschen und nicht die (weil ohnehin öffentlich zugänglichen) allgemeinen Regelungen des Landes. Das TMIK ist neben den Angelegenheiten des Staats- und Verwaltungsrechts, Kommunalen Angelegenheiten und zentralen Querschnittsaufgaben mit Polizeiangelegenheiten und Verfassungsschutzangelegenheiten betraut. Im Unterschied zu den übrigen Ressorts werden also vorwiegend Aufgaben der inneren bzw. öffentlichen Sicherheit, insbesondere bezüglich der Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes und sonstiger für die Gefahrenabwehr zuständiger Stellen erfüllt. "Einfache Auskünfte" im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) ergehen kostenfrei. Gem. der Gesetzesbegründung zu § 10 Abs. 1 ThürIFG nehmen einfache Auskünfte weder erhebliche Zeit noch bedeutende Sachmittel in Anspruch. In Betracht kommen danach vor allem Informationen, die unmittelbar telefonisch oder über E-Mail erteilt werden können. Aus dem entsprechenden § 2 Abs. 1 Ziff. 3 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) in Verbindung mit § 21 ThürVwKostG lässt sich ableiten, dass dies regelmäßig der Fall ist, wenn der für die Auskunft benötigte Zeitaufwand unter 15 Minuten liegt (die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung geht bei Gebühren nach Zeitaufwand von einem Mindestaufwand von 15 Minuten aus). Ich bitte Sie um Verständnis, dass die von Ihnen begehrten Angaben vor diesem Hintergrund - ggf. im Unterschied zu anderen Ressorts - keine einfachen Auskünfte darstellen. Unabhängig von Ihrer Auffassung, dass „die angefragten Dokumente und Informationen in der Behörde allgemein verfügbar sein sollten“, ist die Abstimmung mit mehreren Bereichen des Ministeriums notwendig, ob überhaupt und wenn ja in welcher Form die gewünschten Informationen an Sie nach dem ThürIFG erteilt werden können. Die Kosten für den Abstimmungs- und Arbeitsaufwand werden Ihnen auferlegt, sofern ein Bescheid an Sie ergeht. Die bislang veranschlagten 182,00 € setzen sich zusammen -aus der geschätzten Bearbeitungszeit bei den angefragten Bereichen (hier wurde bereits die nach Ziff. 1.4.1.1 der Anlage zu § 1 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung geringste mögliche Arbeitszeit angesetzt) - 4 Beteiligte x 15 min zu je 19,00 €, -der Bearbeitungszeit beim federführenden Sachbearbeiter (nach Ziff. 1.4.1.2 der Anlage zu § 1 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung) - 6 x 15 min zu je 14,50 € - und -der Bearbeitungszeit bei dessen Vorgesetzten (auch hier wurde die nach Ziff. 1.4.1.1 der Anlage zu § 1 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung geringste mögliche Arbeitszeit angesetzt) - 1 x 15 min zu 19,00 €. Ich ersuche Sie nochmals um Mitteilung bis zum 05.02.2016, ob Sie in Anbetracht der oben aufgeführten Kosten Ihren Antrag aufrecht erhalten. Sofern mir bis zum genannten Zeitpunkt keine Antwort Ihrerseits vorliegt, erlaube ich mir davon auszugehen, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der unten aufgeführten E-Mail vom 05.01.2016 hatte ich Ihnen bis zum 05.02.2016 d…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMIK [#12041] [10.31-1096-1/2015]
Datum
12. Februar 2016 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der unten aufgeführten E-Mail vom 05.01.2016 hatte ich Ihnen bis zum 05.02.2016 die Gelegenheit zur Rückäußerung gegeben, ob Sie angesichts der dargestellten Bearbeitungskosten Ihren Antrag vom 23.11.2015 auf Informationserteilung nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) aufrecht erhalten möchten. Da bis zum genannten Zeitpunkt keine Antwort Ihrerseits vorlag, erlaube ich mir davon auszugehen, dass Sie Ihren Antrag insoweit nicht aufrecht erhalten, wie er Verwaltungskosten verursachen würde. Folgende der von Ihnen begehrten Informationen kann ich Ihnen als einfache Auskunft im Sinne des § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 3 ThürIFG verwaltungskostenfrei per E-Mail erteilen: Informationssicherheitsschulungen in E-Learning-Form werden permanent, Präsenzschulungen zur Informationssicherheit für alle Mitarbeiter jährlich angeboten. Unabhängig davon belegen IT-Mitarbeiter regelmäßige spezielle IT-Schulungen, die u.a. Inhalte zur IT-Sicherheit vermitteln. Zusätzlich erfolgen Sensibilisierungen der Mitarbeiter durch jeweils geeignete Mitteilungswege, um etwaigen aktuellen IT-Sicherheitsbelangen zu entsprechen und zudem auf kurzfristige Bedrohungslagen reagieren zu können. Sofern sich Ihre Fragestellung nicht nur auf die internen Regelungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz des TMIK sondern auch auf ressortübergreifend gültige Regelungen bezieht, verweise ich auf die allgemein zugänglichen Veröffentlichungen: Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), veröffentlicht unter http://landesrecht.thueringen.de/jporta… , Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung, veröffentlicht unter http://landesrecht.thueringen.de/jporta… . Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Kostenerhebung für einen Antrag nach dem ThürIFG
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Kostenerhebung für einen Antrag nach dem ThürIFG
Datum
1. März 2016
Status
geschwärzt
7,3 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff: Kostenerhebung für einen Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz anbei übersende ich Ihnen …
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Kostenerhebung für einen Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. Juni 2016
Status
geschwärzt
14,2 KB
anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben im Auftrag