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Information zur IT-Sicherheit im TMUEN

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
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Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMUEN [#12046]
Datum
23. November 2015 11:32
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMUEN&qu…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit im TMUEN [#12046]
Datum
28. Dezember 2015 22:59
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMUEN" vom 23.11.2015 (#12046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Ihre Anfrage 12046 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde mir erst Ihre Erinnerung zur Anfrage "Informa…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
Ihre Anfrage 12046
Datum
4. Januar 2016 08:06
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde mir erst Ihre Erinnerung zur Anfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMUEN" vom 23.11.2015 (#12046) mit heutigem Datum weitergeleitet. Offenbar ist Ihre letzte Mail nicht in unserem Haus zumindest aber nicht im Bereich der IT eingegangen. Daher wurde Ihre Anfrage nicht beantwortet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die die Anfrage nochmals stellen würden, damit ich diese bearbeiten kann. An der Erinnerungsmail sind die von Ihnen gestellten Fragen nicht enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage 12046 [#12046] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kopiere Ih…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage 12046 [#12046]
Datum
4. Januar 2016 10:56
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kopiere Ihnen untenstehend den vollständigen Text meiner Anfrage: --------------------------------------------------- Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, -------------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
AW: Ihre Anfrage 12046 [#12046] Sehr geehrtAntragsteller/in die Sicherheitsleitlinie des Freistaates, die auch f…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage 12046 [#12046]
Datum
4. Januar 2016 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
4,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Sicherheitsleitlinie des Freistaates, die auch für unser Ressort gilt, ist im Staatsanzeiger Nr. 34 aus dem Jahr 2011 (Seiten 1112 bis 1114) veröffentlicht. Eine darauf aufbauende und einige Bereiche weiter beschreibende "Richtlinie zur Nutzung des zentralen Internetzuganges, des Mailsystems und der zentralen IP-TK-Vermittlung des Corporate Network (CN) des Freistaats Thüringen" ist im Staatsanzeiger Nr. 16 aus dem Jahr 2014 (Seiten 430 bis 432) veröffentlicht (siehe auch http://landesrecht.thueringen.de) . Weitere Dokumente kann ich Ihnen dazu nicht übermitteln, da sie technische Details beinhalten, die sicherheitsrelevant sind und damit aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine getrennte Datenschutzrichtlinie liegt nicht vor. Zu den Schulungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich nach unterschiedlichen auch teilweise aktuell angepassten Programmen geschult werden. Eine Teilnahme mindestens in einem 2-Jahres-Rhythmus ist verpflichtend. Ich möchte Sie zum Abschluss noch auf § 4 (4) des ThürIFG hinweisen: Die Weiterverwendung von nach diesem Gesetz erhaltenen Informationen mit der vorrangigen Absicht der Gewinnerzielung ist nicht zulässig. Die Presse- und Rundfunkfreiheit bleibt unberührt. Eine Nutzung dieser Information für weitere Zwecke als der eigenen Informationsgewinnung ist daher ausgeschlossen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für E-Government zuständige Ressort. Mit freundlichen Grüßen