Information zur IT-Sicherheit im TMWWDG

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
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Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMWWDG [#12044]
Datum
23. November 2015 11:30
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 23. November 2015 haben Sie sich über den Webservice „fragdenstaat“ an …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit im TMWWDG [#12044]
Datum
23. Dezember 2015 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 23. November 2015 haben Sie sich über den Webservice „fragdenstaat“ an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gewandt. Die Thüringer Informationssicherheitsleitlinie ist neben weiteren Informationen zur Thematik bereits im Internet veröffentlicht. Sie können sie unter der URL http://www.thueringen.de/th5/tfm/egovernment/informationssicherheit/ finden und herunterladen. Datenschutz wird in der Thüringer Landesverwaltung entsprechend des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) gewährleistet, welches ebenfalls im Internet unter der URL http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true veröffentlicht ist. Schulungen und eine fortwährende Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen der Informationssicherheit werden im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anlassbezogen und regelmäßig durchgeführt, um kurzfristig auf aktuelle Fragen und Sicherheitsbedrohungen reagieren zu können. Mit freundlichen Grüßen