Sehr
geehrteAntragsteller/in
ich antworte Ihnen im Auftrag der Leitung der BZgA auf Ihren unten
stehenden Antrag vom 08.07.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz
(IFG), gerichtet an
<<E-Mail-Adresse>>.
Das Feedback-Element ('Smiley--Feedback-System') auf
www.liebesleben.de
dient einer unkomplizierten und niedrigschwelligen Einschätzung bezüglich
der Qualität und des wahrgenommenen Nutzens der jeweiligen Content-Seiten.
Wir sichten dazu in unregelmäßigen Abständen die Bewertungen der Seiten
und die optional hinterlassenen Kommentare im Falle einer negativen
Wertung.
Im Anhang erhalten Sie wie gewünscht die Übersicht der Page-Ratings. Bitte
beachten Sie dabei, dass im ersten Tabellenblatt auch Seiten enthalten
sind, die aktuell nicht mehr zur Verfügung stehen - dies haben wir
hervorgehoben. Die Übersicht hier ist entlang der durchschnittlichen
Bewertungen systematisiert. Im zweiten Tabellenblatt finden Sie dann die
optional hinterlassenen Kommentare zu den jeweiligen Seiten, wobei hier
auch Non-Sense-.Kommentare und dergleichen enthalten sind. Die
Systematisierung der Kommentare erfolgt nach den Seiten-IDs - über diese
können Sie aber auch andere Filterungen vornehmen.
Bezüglich Ihres Hinweises zum Datenschutz, teilen wir Ihnen mit, dass bei
dem Feedbackmodul keine personenbezogenen Daten verwendet werden. Bei der
Betätigung des "Buttons" wird zudem nicht die IP-Adresse verarbeitet.
Angaben hierzu müssen daher nicht in die Datenschutzerklärung
mitaufgenommen werden. Aus Transparenzgründen ist eine Aufnahme jedoch
nunmehr erfolgt.
Ihre Anfrage:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf
www.liebesleben.de.
Hintergrund: Auf
www.liebesleben.de befindet sich auf vielen Seiten ein
„Smiley-System” zur Bewertung der Unterseite unter dem Punkt „Waren diese
Informationen hilfreich?”.
Bitte senden Sie mir dazu die dabei aggregierten Daten, aus denen bspw.
die beliebtesten Seiten, die am meisten bewerteten Seiten, die
unbeliebtesten Seiten und am wenigsten beliebtesten Seiten hervor gehen.
Sofern dies möglich ist, senden Sie gerne eine Tabelle/Liste aller dieser
Seiten und deren "Abstimmungsverhältnisse".
Senden Sie mir zudem vorhandene Evaluierungen, Präsentationen,
Auswertungen, Berichte o.ä, welche auf Basis dieser Daten erstellt wurden.
Senden Sie mir optional gerne jede weitere Information im Zusammenhang zu
dem Smiley-Feedback-System, die Sie für relevant (für eine
Datenauswertung) erachten, bspw. falls es Dokumente zur Funktionsweise
dieses Systems gibt o.ä.
Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage nur nach aggregierten,
nicht-personenbezogenen Daten bzw. deren Auswertungen fragt. Insofern
steht der Zusendung bzw. Veröffentlichung dieser Informationen kein
datenschutzrechtliches Interesse entgegen.
Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format
(CSV o.ä.), aber ich würde bspw. auch Screenshots o.ä. akzeptieren.
Als Hinweis möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass diese
Datenverarbeitung gar nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen