Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de

die Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de.

Hintergrund: Auf www.liebesleben.de befindet sich auf vielen Seiten ein „Smiley-System” zur Bewertung der Unterseite unter dem Punkt „Waren diese Informationen hilfreich?”.

Bitte senden Sie mir dazu die dabei aggregierten Daten, aus denen bspw. die beliebtesten Seiten, die am meisten bewerteten Seiten, die unbeliebtesten Seiten und am wenigsten beliebtesten Seiten hervor gehen. Sofern dies möglich ist, senden Sie gerne eine Tabelle/Liste aller dieser Seiten und deren "Abstimmungsverhältnisse".
Senden Sie mir zudem vorhandene Evaluierungen, Präsentationen, Auswertungen, Berichte o.ä, welche auf Basis dieser Daten erstellt wurden.
Senden Sie mir optional gerne jede weitere Information im Zusammenhang zu dem Smiley-Feedback-System, die Sie für relevant (für eine Datenauswertung) erachten, bspw. falls es Dokumente zur Funktionsweise dieses Systems gibt o.ä.

Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage nur nach aggregierten, nicht-personenbezogenen Daten bzw. deren Auswertungen fragt. Insofern steht der Zusendung bzw. Veröffentlichung dieser Informationen kein datenschutzrechtliches Interesse entgegen.

Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV o.ä.), aber ich würde bspw. auch Screenshots o.ä. akzeptieren.

Als Hinweis möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass diese Datenverarbeitung gar nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Informationen a…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de [#192248]
Datum
8. Juli 2020 13:22
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de. Hintergrund: Auf www.liebesleben.de befindet sich auf vielen Seiten ein „Smiley-System” zur Bewertung der Unterseite unter dem Punkt „Waren diese Informationen hilfreich?”. Bitte senden Sie mir dazu die dabei aggregierten Daten, aus denen bspw. die beliebtesten Seiten, die am meisten bewerteten Seiten, die unbeliebtesten Seiten und am wenigsten beliebtesten Seiten hervor gehen. Sofern dies möglich ist, senden Sie gerne eine Tabelle/Liste aller dieser Seiten und deren "Abstimmungsverhältnisse". Senden Sie mir zudem vorhandene Evaluierungen, Präsentationen, Auswertungen, Berichte o.ä, welche auf Basis dieser Daten erstellt wurden. Senden Sie mir optional gerne jede weitere Information im Zusammenhang zu dem Smiley-Feedback-System, die Sie für relevant (für eine Datenauswertung) erachten, bspw. falls es Dokumente zur Funktionsweise dieses Systems gibt o.ä. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage nur nach aggregierten, nicht-personenbezogenen Daten bzw. deren Auswertungen fragt. Insofern steht der Zusendung bzw. Veröffentlichung dieser Informationen kein datenschutzrechtliches Interesse entgegen. Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV o.ä.), aber ich würde bspw. auch Screenshots o.ä. akzeptieren. Als Hinweis möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass diese Datenverarbeitung gar nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192248/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rüc…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de [#192248]
Datum
8. Juli 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rüc…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de [#192248]
Datum
8. Juli 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres im Betreff benannten IFG-Antrages vom…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: WG: Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de [#192248]
Datum
9. Juli 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres im Betreff benannten IFG-Antrages vom 08.07.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich antworte Ihnen im Auftrag der Leitung der BZgA auf Ihren unten stehenden Antrag…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
AW: Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de [#192248]
Datum
5. August 2020 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich antworte Ihnen im Auftrag der Leitung der BZgA auf Ihren unten stehenden Antrag vom 08.07.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Das Feedback-Element ('Smiley--Feedback-System') auf www.liebesleben.de dient einer unkomplizierten und niedrigschwelligen Einschätzung bezüglich der Qualität und des wahrgenommenen Nutzens der jeweiligen Content-Seiten. Wir sichten dazu in unregelmäßigen Abständen die Bewertungen der Seiten und die optional hinterlassenen Kommentare im Falle einer negativen Wertung. Im Anhang erhalten Sie wie gewünscht die Übersicht der Page-Ratings. Bitte beachten Sie dabei, dass im ersten Tabellenblatt auch Seiten enthalten sind, die aktuell nicht mehr zur Verfügung stehen - dies haben wir hervorgehoben. Die Übersicht hier ist entlang der durchschnittlichen Bewertungen systematisiert. Im zweiten Tabellenblatt finden Sie dann die optional hinterlassenen Kommentare zu den jeweiligen Seiten, wobei hier auch Non-Sense-.Kommentare und dergleichen enthalten sind. Die Systematisierung der Kommentare erfolgt nach den Seiten-IDs - über diese können Sie aber auch andere Filterungen vornehmen. Bezüglich Ihres Hinweises zum Datenschutz, teilen wir Ihnen mit, dass bei dem Feedbackmodul keine personenbezogenen Daten verwendet werden. Bei der Betätigung des "Buttons" wird zudem nicht die IP-Adresse verarbeitet. Angaben hierzu müssen daher nicht in die Datenschutzerklärung mitaufgenommen werden. Aus Transparenzgründen ist eine Aufnahme jedoch nunmehr erfolgt. Ihre Anfrage: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Informationen aus dem Smiley-Feedback-System auf www.liebesleben.de. Hintergrund: Auf www.liebesleben.de befindet sich auf vielen Seiten ein „Smiley-System” zur Bewertung der Unterseite unter dem Punkt „Waren diese Informationen hilfreich?”. Bitte senden Sie mir dazu die dabei aggregierten Daten, aus denen bspw. die beliebtesten Seiten, die am meisten bewerteten Seiten, die unbeliebtesten Seiten und am wenigsten beliebtesten Seiten hervor gehen. Sofern dies möglich ist, senden Sie gerne eine Tabelle/Liste aller dieser Seiten und deren "Abstimmungsverhältnisse". Senden Sie mir zudem vorhandene Evaluierungen, Präsentationen, Auswertungen, Berichte o.ä, welche auf Basis dieser Daten erstellt wurden. Senden Sie mir optional gerne jede weitere Information im Zusammenhang zu dem Smiley-Feedback-System, die Sie für relevant (für eine Datenauswertung) erachten, bspw. falls es Dokumente zur Funktionsweise dieses Systems gibt o.ä. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage nur nach aggregierten, nicht-personenbezogenen Daten bzw. deren Auswertungen fragt. Insofern steht der Zusendung bzw. Veröffentlichung dieser Informationen kein datenschutzrechtliches Interesse entgegen. Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV o.ä.), aber ich würde bspw. auch Screenshots o.ä. akzeptieren. Als Hinweis möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass diese Datenverarbeitung gar nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen