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Informationen aus der Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750

- den beim Bundesamt für Statistik (DESTATIS) unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 geführten und in der DESTATIS-Tarifdatenbank hinterlegten Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel in der zuletzt gemeldeten Fassung,

- die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den beim Bundesamt für Statistik vorhandenen oder in der DESTATIS-Tarifdatenbank unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 elektronisch hinterlegten Fassungen des Entgelttarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel zustehen,

- die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den Inhalten der PDF-Ausdrucke aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen,

- die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungs- und beziehungsweise oder etwaige Verwertungsrechte an den PDF-Ausdrucken aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den beim Bundes…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen aus der Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 [#253016]
Datum
10. Juli 2022 22:42
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den beim Bundesamt für Statistik (DESTATIS) unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 geführten und in der DESTATIS-Tarifdatenbank hinterlegten Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel in der zuletzt gemeldeten Fassung, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den beim Bundesamt für Statistik vorhandenen oder in der DESTATIS-Tarifdatenbank unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 elektronisch hinterlegten Fassungen des Entgelttarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel zustehen, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den Inhalten der PDF-Ausdrucke aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungs- und beziehungsweise oder etwaige Verwertungsrechte an den PDF-Ausdrucken aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 253016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/253016/upload/9b2576ddd77d109adddbc83ba857c573bc1b2949/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz v…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Informationen aus der Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 (Az.: A34/1010001001-IF30566)
Datum
11. Juli 2022 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. Juli 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30566 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr <Information-entfernt> aufgrund des entstandenen Aufwands Ihrer unten stehenden Anfrage, die wir hier …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerungsnachricht: Informationen aus der Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750
Datum
11. August 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> aufgrund des entstandenen Aufwands Ihrer unten stehenden Anfrage, die wir hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30566 bearbeiten, und aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen ist es uns leider nicht möglich, Ihre Anfrage innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu beantworten. Wir bedauern dies sehr, bitten um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis. Die Koordinierung der Antwortbeiträge der fachlich zuständigen Organisationseinheiten ist noch im Gange, aber hoffentlich in Bälde abgeschlossen. Wir kommen dann auf Sie zu. Bis dahin bitten wir um noch etwas Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr <Information-entfernt> Sie haben mit Nachricht vom 10. Juli 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30566) e…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Informationen aus der Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 (Az.: A34/1010001001-IF30566)
Datum
16. August 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Sie haben mit Nachricht vom 10. Juli 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30566) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "- den beim Bundesamt für Statistik (DESTATIS) unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 geführten und in der DESTATIS-Tarifdatenbank hinterlegten Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel in der zuletzt gemeldeten Fassung, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den beim Bundesamt für Statistik vorhandenen oder in der DESTATIS-Tarifdatenbank unter der Tarifvertragsnummer TV 51000750 elektronisch hinterlegten Fassungen des Entgelttarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Groß- und Außenhandel zustehen, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungsrechte an den Inhalten der PDF-Ausdrucke aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen, - die Information, die Auskunft darüber gibt, ob jemandem und gegebenenfalls wem Urheberrechte oder anderweitige Verfügungs- und beziehungsweise oder etwaige Verwertungsrechte an den PDF-Ausdrucken aus der DESTATIS-Tarifdatenbank zur Tarifvertragsnummer TV 51000750 zustehen." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Organisationseinheiten im Hause das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt ist vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Durchführung der Tarifstatistik beauftragt. In diesem Zusammenhang führt das Statistische Bundesamt die Tarifdatenbank im Auftrag BMAS und macht diese über die Destatis-Homepage der Öffentlichkeit zugänglich. Ausschließlich für den Zweck dieser Aufgabenwahrnehmung werden dem Statistischen Bundesamt die Tarifverträge überlassen sowie vom BMAS die Informationen zur Verfügung gestellt, die dieses von den Tarifpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden, aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 7 TVG erhält. Im Auftrag des BMAS von 1995 ist entsprechend folgender Satz vermerkt und der Sachverhalt deutlich geregelt: "Im Hinblick auf die Beantwortung von Auskunftsersuchen wird auf das beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geführte Tarifregister verwiesen." Das Statistische Bundesamt ist nicht berechtigt, außerhalb dieser gesetzlichen Bestimmungen oder zu anderen als der Beauftragung durch das BMAS dienenden Zwecken über die von Ihnen angefragten Informationen zu verfügen. Somit besteht für das Statistische Bundesamt im Hinblick auf die von Ihnen angefragten Daten keine Verfügungsbefugnis, wie sie das IFG für eine Informationszugangsgewährung voraussetzt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Da dem Statistischen Bundesamt wie hier erläutert die Verfügungsberechtigung hinsichtlich der angefragten Daten fehlt, sind wir nicht zuständig, über Ihren Antrag nach dem IFG zu entscheiden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an das BMAS zu wenden: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Für die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anliegens entschuldigen wir uns ausdrücklich. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.