Informationen bezüglich der Durchführung der Bundestagswahl 2021 während der COVID-19 Pandemie

Anfrage an: Bundeswahlleiter

(1) Korrespondenz zwischen Ministerien und wissenschaftlichen Instituten zur regulären Ausführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie
(2) Informationen bezüglich der Risikobewertung einer regulären Durchführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie
(3) Informationen bezüglich der Risikobewertung zur Verbreitung von SARS-CoV-2 Mutationen und Variationen bis zur Bundestagswahl 2021, welche die reguläre Durchführung beeinträchtigen könnten
(4) Inwiefern besteht eine Planung die Bundestagswahl durch eine Briefwahl zu ersetzen mit der Möglichkeit an zentraler Stelle auch in Präsenz zu wählen um Kontakte zu verhindern ggf. auch als Option für die Landes- oder Kreiswahlleitung? Gibt es andere Bestrebungen die Wahl an die pandemische Lage anzupassen? Senden Sie mir bitte dazu Informationen zu, die als Grundlage für solche Änderungen oder gegen solche Änderungen dienen. Sollte es eine solche Planung geben, senden Sie mir bitte Informationen zu wie diese Planung sich konkretisiert und unter welchen Umständen eine solche Änderung durchgeführt oder möglich gemacht wird.
(5) Die Anzahl aller Anträge und Bitten von Landes- und Kreiswahlleitungen, die sich für eine Anpassung der Wahl einsetzen. Bitte schlüsseln Sie nach Zugehörigkeit "Land" oder "Kreis" auf und nach Bundesländern. Sollten die Ermittlung eindeutiger Zahlen zu kompliziert, bitte ich um eine Abschätzung.
(6) Die Anzahl der Korrespondenz aus (5), welche bisher beantwortet wurden. Auch bei diesen bitte ich um entsprechende Aufschlüsselung. Auch hier bitte ich um Abschätzung sollte eine exakte Ermittlung zu kompliziert sein. Gerne können die Zahlen mit der Anfrage (5) kombiniert werden.
(7) Sofern möglich bitte ich um eine Zusendung der behördlicher Korrespondenz aus (5) und (6) im Einzelnen. Sollte dies im Gesamten oder im Einzelnen nicht möglich sein bitte ich um entsprechende Begründung.

Aufgrund der Dringlichkeit in Bezug auf die Wahl, bitte ich Sie ggf. die Anfrage aufzuteilen und schneller verfügbare Informationen vorab zu schicken, sofern dies die Arbeitsabläufe nicht in unangemessenem Maße negativ beeinflusst.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Korrespondenz zwischen…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen bezüglich der Durchführung der Bundestagswahl 2021 während der COVID-19 Pandemie [#220329]
Datum
13. Mai 2021 04:28
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Korrespondenz zwischen Ministerien und wissenschaftlichen Instituten zur regulären Ausführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie (2) Informationen bezüglich der Risikobewertung einer regulären Durchführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie (3) Informationen bezüglich der Risikobewertung zur Verbreitung von SARS-CoV-2 Mutationen und Variationen bis zur Bundestagswahl 2021, welche die reguläre Durchführung beeinträchtigen könnten (4) Inwiefern besteht eine Planung die Bundestagswahl durch eine Briefwahl zu ersetzen mit der Möglichkeit an zentraler Stelle auch in Präsenz zu wählen um Kontakte zu verhindern ggf. auch als Option für die Landes- oder Kreiswahlleitung? Gibt es andere Bestrebungen die Wahl an die pandemische Lage anzupassen? Senden Sie mir bitte dazu Informationen zu, die als Grundlage für solche Änderungen oder gegen solche Änderungen dienen. Sollte es eine solche Planung geben, senden Sie mir bitte Informationen zu wie diese Planung sich konkretisiert und unter welchen Umständen eine solche Änderung durchgeführt oder möglich gemacht wird. (5) Die Anzahl aller Anträge und Bitten von Landes- und Kreiswahlleitungen, die sich für eine Anpassung der Wahl einsetzen. Bitte schlüsseln Sie nach Zugehörigkeit "Land" oder "Kreis" auf und nach Bundesländern. Sollten die Ermittlung eindeutiger Zahlen zu kompliziert, bitte ich um eine Abschätzung. (6) Die Anzahl der Korrespondenz aus (5), welche bisher beantwortet wurden. Auch bei diesen bitte ich um entsprechende Aufschlüsselung. Auch hier bitte ich um Abschätzung sollte eine exakte Ermittlung zu kompliziert sein. Gerne können die Zahlen mit der Anfrage (5) kombiniert werden. (7) Sofern möglich bitte ich um eine Zusendung der behördlicher Korrespondenz aus (5) und (6) im Einzelnen. Sollte dies im Gesamten oder im Einzelnen nicht möglich sein bitte ich um entsprechende Begründung. Aufgrund der Dringlichkeit in Bezug auf die Wahl, bitte ich Sie ggf. die Anfrage aufzuteilen und schneller verfügbare Informationen vorab zu schicken, sofern dies die Arbeitsabläufe nicht in unangemessenem Maße negativ beeinflusst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
EIngangsbestätigung: Informationen bezüglich der Durchführung der Bundestagswahl 2021 während der COVID-19 Pandemie (Az.: A34/1010001001-IF30471)
Datum
14. Mai 2021 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30471 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
IFG-Bescheid 471: Durchführung der Bundestagswahl 2021 während der COVID-19 Pandemie (Az.: A34/1010001001-IF30471)…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid 471: Durchführung der Bundestagswahl 2021 während der COVID-19 Pandemie (Az.: A34/1010001001-IF30471)
Datum
20. Mai 2021 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 13. Mai 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30471) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen das Folgende zuzusenden, wir zitieren: 1. Korrespondenz zwischen Ministerien und wissenschaftlichen Instituten zur regulären Ausführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie 2. Informationen bezüglich der Risikobewertung einer regulären Durchführung der Bundestagswahl 2021 in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt der COVID-19 Pandemie 3. Informationen bezüglich der Risikobewertung zur Verbreitung von SARS-CoV-2 Mutationen und Variationen bis zur Bundestagswahl 2021, welche die reguläre Durchführung beeinträchtigen könnten 4. Inwiefern besteht eine Planung die Bundestagswahl durch eine Briefwahl zu ersetzen mit der Möglichkeit an zentraler Stelle auch in Präsenz zu wählen um Kontakte zu verhindern ggf. auch als Option für die Landes- oder Kreiswahlleitung? Gibt es andere Bestrebungen die Wahl an die pandemische Lage anzupassen? Senden Sie mir bitte dazu Informationen zu, die als Grundlage für solche Änderungen oder gegen solche Änderungen dienen. Sollte es eine solche Planung geben, senden Sie mir bitte Informationen zu wie diese Planung sich konkretisiert und unter welchen Umständen eine solche Änderung durchgeführt oder möglich gemacht wird. 5. Die Anzahl aller Anträge und Bitten von Landes- und Kreiswahlleitungen, die sich für eine Anpassung der Wahl einsetzen. Bitte schlüsseln Sie nach Zugehörigkeit "Land" oder "Kreis" auf und nach Bundesländern. Sollten die Ermittlung eindeutiger Zahlen zu kompliziert, bitte ich um eine Abschätzung. 6. Die Anzahl der Korrespondenz aus (5), welche bisher beantwortet wurden. Auch bei diesen bitte ich um entsprechende Aufschlüsselung. Auch hier bitte ich um Abschätzung sollte eine exakte Ermittlung zu kompliziert sein. Gerne können die Zahlen mit der Anfrage (5) kombiniert werden. 7. Sofern möglich bitte ich um eine Zusendung der behördlicher Korrespondenz aus (5) und (6) im Einzelnen. Sollte dies im Gesamten oder im Einzelnen nicht möglich sein bitte ich um entsprechende Begründung. Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch – was seine originäre Tätigkeit betrifft – nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter sowie die übrigen Wahlorgane sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Konsequenterweise erklärt der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz das Bundesverfassungsgericht und nicht die Verwaltungsgerichte für Beschwerden zuständig, wenn der Bundeswahlausschuss einer Partei oder ihrer Beteiligungsanzeige die Anerkennung nach § 18 Abs. 4 Bundeswahlgesetz versagt. Eine zentrale Aufgabe des Bundeswahlleiters ist es gemäß § 81 Abs. 1 Bundeswahlordnung – zusammen mit den Landeswahlleitern – zu prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung durchgeführt worden oder ob Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist. Ein ggf. einzuleitendes Wahlprüfungsverfahren ist – ebenfalls gesondert – im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages (Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 1 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz), gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig ist (Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz). Auch hier ist also nicht der für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit vorgesehene Verwaltungsrechtsweg gegeben. Überdies wäre eine Bereitstellung, der von Ihnen angeforderten Informationen auch nicht möglich, da der Bundeswahlleiter über diese nicht verfügt. Der Bundeswahlleiter hat im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung das geltende Bundeswahlrecht zu berücksichtigen und anzuwenden. Eine Bewertung der wahlrechtlichen Vorschriften, ob und inwieweit diese aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise geändert werden sollten, nimmt der Bundeswahlleiter indes nicht vor. Daher ist dieser auch nicht für "Anträge und Bitten" betreffend die Novellierung des Wahlrechts zuständig. Eine Änderung des Bundeswahlrechts obläge ggfs. dem Gesetzgeber bzw. dem zuständigen Verordnungsgeber. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Erläuterungen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen