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Informationen bezüglich des Erdölvorkommens in Otterstadt

Informationen bezüglich des Erdölvorkommens in Otterstadt:
- Stellungnahme weshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt wurde
- Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan des Konsortiums Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG
- Interne Gesprächsprotokolle zwischen dem LGB und Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Mikio Weiss
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
Mikio Weiss
Betreff
Informationen bezüglich des Erdölvorkommens in Otterstadt [#184354]
Datum
10. April 2020 18:22
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bezüglich des Erdölvorkommens in Otterstadt: - Stellungnahme weshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt wurde - Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan des Konsortiums Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG - Interne Gesprächsprotokolle zwischen dem LGB und Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mikio Weiss Anfragenr: 184354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184354 Postanschrift Mikio Weiss << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mikio Weiss
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Weiss, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2020. Mit freundlichen…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Re: Informationen bezüglich des Erdölvorkommens in Otterstadt [#184354]
Datum
14. April 2020 14:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Weiss, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2020. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Empfangsbestätigung LTransG *AZ: 5400-0477-20 bitte stets angeben! *Sehr geehrter Herr Weiss, hiermit bestätigen …
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Empfangsbestätigung LTransG
Datum
30. April 2020 11:45
Status
Warte auf Antwort
*AZ: 5400-0477-20 bitte stets angeben! *Sehr geehrter Herr Weiss, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.04. 202 betreffend Otterstadt - Erdölvorkommen und teilen Ihnen mit, dass wir diese Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz behandeln werden. Ihr Antrag ist dem LGB am 14. 04. 2020 zugegangen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist aufgrund der derzeitigen Situation (Coronapandemie) stark verzögert. Seitens der LTranspG-AG wurde Ihre Email an die Facharbteilung weiter geleitet. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Eine zeitliche Angabe ist wegen der oben genannten Lage zurzeit nicht möglich. Die Anfrage können nach §24 LTransG gebührenpflichtig sein. Eine Kopie des Gesetzes sowie der Gebührenverordnung finden Sie im Anhang. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Fwd: Lieferung LTranspG 2 *AZ: 5400-0477-20 bitte stets angeben! * *Sehr geehrter Herr Weiss, **hiermit erhalten …
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Fwd: Lieferung LTranspG 2
Datum
25. Februar 2021 06:27
Status
Anfrage abgeschlossen
*AZ: 5400-0477-20 bitte stets angeben! * *Sehr geehrter Herr Weiss, **hiermit erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Informationen. Ihr Antrag ist dem LGB am 14. April 2020 zugegangen. Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: 1. Sie baten um eine Stellungnahme, weshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt wurde: Das Erfordernis einer UVP-Vorprüfung ergibt sich aus § 3c UVPG in der Fassung vor dem 16.05.2017. Es war zu prüfen, ob aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Mit dem gegenständlichen Vorhaben ist eine temporäre Aufsuchungsmaßnahme (Durchführung einer Erkundungsbohrung) beabsichtigt. Sie dient der Feststellung ob im Bereich Otterstadt eine abbauwürdige Erdöllagerstätte existiert. Im Ergebnis der UVP-Vorprüfung wurde festgestellt, dass bei der Umsetzung des Vorhabens nicht mit o.g. Auswirkungen zu rechnen ist. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde insofern nicht festgestellt. Das Prüfergebnis wurde u.a. auf dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) bekannt gegeben.  2. Sie baten um eineStellungnahme zum Hauptbetriebsplan des Konsortiums Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG: Das Zulassungsverfahren für den Hauptbetriebsplan für die Aufsuchungsmaßnahme bei Otterstadt ist noch nicht abgeschlossen. Eine Weitergabe von Inhalten des laufenden Verwaltungsverfahrens sind unzulässig, da bspw. die Stellungnahmen eines Beteiligungsverfahrens die noch nicht aufbereiteten Daten für die Vervollständigung des Zulassungsentwurfs darstellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG). **In der Anhörung der im Rahmen des Zulassungsverfahrens beteiligten Behörden und Stellen haben einzelne Stellen Unterlagen nachgefordert und/oder sich vorbehalten ihre Stellungnahmen zu ergänzen. Entsprechende Unterlagen können Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden. ****3. Sie baten um interne Gesprächsprotokolle zwischen dem LGB und Neptune Nergiy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Ca. KG, soweit vorhanden:******Interne Gesprächsprotokolle zum Vorhaben Otterstadt zwischen dem LGB und Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG sind **nach Auskunft der Fach Abteilung Bergbau nicht vorhanden. * . *Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen