Informationen des Bundesjustizministeriums im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010

1. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc. zum Zeitpunkt, Inhalt und Ergebnis der folgenden Gespräche, die laut Bericht der BILD-Zeitung vom 24. Februar 2010 im Februar 2010 im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche geführt wurden:
a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin) mit Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin),
b. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin) mit Dr. Robert Zollitsch (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof der Diözese Freiburg).

2. Weitere Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im o.g. Zusammenhang stehen:
a. Bundesjustizministerium / Bundeskanzleramt,
b. Bundesjustizministerium / Bischofskonferenz – Diözese Freiburg.

3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im o.g. Zusammenhang vom Bundesjustizministerium gegenüber der Justizministerkonferenz (JuMiKo) oder den Justizbehörden ergangen sind.

Laut Merkur/DPA vom 24. Februar 2010 wurde „Stillschweigen“ zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch zu dem o.g. Austausch vereinbart. Die FAZ berichtete anschließend, die Bundeskanzlerin habe sich im Streit des DBK-Vorsitzenden Erzbischof Zollitsch mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger um die staatlichen Ermittlungsbemühungen „hinter Bischof Zollitsch gestellt.“ Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wirft die jüngste Aussage von Erzbischof Zollitsch in einem Video-Interview zur jahrelangen Verdeckung und Vertuschung des kirchlichen Missbrauchs "Wir waren alle beteiligt" in der ZEIT vom 7. Dezember 2018 ein neues Licht auf das Verhalten der Bundesregierung im Jahr 2010, die damalige medienwirksame Parteinahme der Bundeskanzlerin zugunsten der Anliegen des Bischofs und die mögliche Auswirkung auf die Mittel, den Umfang und den Erfolg der Ermittlungsbemühungen. Eine Berufung auf den Schutz vertraulich übermittelter Informationen scheidet vorliegend aus (§ 3 Nr. 7 IFG), da ein etwaiges Interesse von Herrn Dr. Robert Zollitsch nach seinen aktuellen Äußerungen ("Wir waren alle beteiligt") in dem o.g. Video-Interview offenbar jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr besteht.

Ich beanspruche die Informationen zu juristischen Forschungszwecken für meine Tätigkeit im << Adresse entfernt >> und zur öffentlichen Aufklärungsarbeit zum Stand der Umsetzung des Verfassungsgebots zur Trennung von Staat und Kirche.

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  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen des Bundesjustizministeriums im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010 [#35268]
Datum
20. Dezember 2018 14:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc. zum Zeitpunkt, Inhalt und Ergebnis der folgenden Gespräche, die laut Bericht der BILD-Zeitung vom 24. Februar 2010 im Februar 2010 im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche geführt wurden: a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin) mit Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin), b. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin) mit Dr. Robert Zollitsch (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof der Diözese Freiburg). 2. Weitere Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im o.g. Zusammenhang stehen: a. Bundesjustizministerium / Bundeskanzleramt, b. Bundesjustizministerium / Bischofskonferenz – Diözese Freiburg. 3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im o.g. Zusammenhang vom Bundesjustizministerium gegenüber der Justizministerkonferenz (JuMiKo) oder den Justizbehörden ergangen sind. Laut Merkur/DPA vom 24. Februar 2010 wurde „Stillschweigen“ zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch zu dem o.g. Austausch vereinbart. Die FAZ berichtete anschließend, die Bundeskanzlerin habe sich im Streit des DBK-Vorsitzenden Erzbischof Zollitsch mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger um die staatlichen Ermittlungsbemühungen „hinter Bischof Zollitsch gestellt.“ Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wirft die jüngste Aussage von Erzbischof Zollitsch in einem Video-Interview zur jahrelangen Verdeckung und Vertuschung des kirchlichen Missbrauchs "Wir waren alle beteiligt" in der ZEIT vom 7. Dezember 2018 ein neues Licht auf das Verhalten der Bundesregierung im Jahr 2010, die damalige medienwirksame Parteinahme der Bundeskanzlerin zugunsten der Anliegen des Bischofs und die mögliche Auswirkung auf die Mittel, den Umfang und den Erfolg der Ermittlungsbemühungen. Eine Berufung auf den Schutz vertraulich übermittelter Informationen scheidet vorliegend aus (§ 3 Nr. 7 IFG), da ein etwaiges Interesse von Herrn Dr. Robert Zollitsch nach seinen aktuellen Äußerungen ("Wir waren alle beteiligt") in dem o.g. Video-Interview offenbar jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr besteht. Ich beanspruche die Informationen zu juristischen Forschungszwecken für meine Tätigkeit im Antragsteller/in und zur öffentlichen Aufklärungsarbeit zum Stand der Umsetzung des Verfassungsgebots zur Trennung von Staat und Kirche. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2018 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Dezember 2018 - Informationen des Bundesjustizministeriums im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010 [#35268]
Datum
18. Januar 2019 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen