Informationen des Innenministeriums NRW zur Wirksamkeit der Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen
in einem Diskurs auf Twitter stellen Sie forgende Behauptung auf "Hier ist bekannt, dass allein durch die Veröffentlichung eine Geschwindigkeitsreduktion eintritt"
Auf Nachfrage wodurch Ihnen das bekannt ist, teilen sie mit "Die Informationen wurden vom Innenministerium in NRW an die Polizeibehörden weitergegeben. Diese Dokumente sind allerdings nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Das Ministerium hat diese mit Verkehrsexperten zusammen erarbeitet, sie haben seit Jahren unverändert Geltung."
Da schlichweg nicht denkbar ist, wie die Bekanntgabe solche grundlegenden Informationen die Arbeit der polizeilichen Verkehrsüberwachung beeinträchtigen könnte, bitte ich um Herausgabe dieser Informationen.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass es für den Anspruch auf Herausgabe von Informationen unerheblich ist, von wem diese Information erstellt wurde. Jede Behörde die über diese Informationen verfügt ist zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Juni 2022
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12. Juli 2022
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Informationen des Innenministeriums NRW zur Wirksamkeit der Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen [#251083]
- Datum
- 10. Juni 2022 10:59
- An
- Polizeipräsidium Bonn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Bonn
- Betreff
- Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-292
- Datum
- 13. Juni 2022 14:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-292 [#251083]
- Datum
- 13. Juni 2022 16:03
- An
- Polizeipräsidium Bonn
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-292 [#251083]
- Datum
- 13. Juli 2022 03:30
- An
- Polizeipräsidium Bonn
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- Von
- Polizeipräsidium Bonn
- Betreff
- Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-292
- Datum
- 14. Juli 2022 15:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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