Informationen Feuerwehr Bückeburg

Anfrage an: Stadt Bückeburg

Folgende Informationen der letzten 10 Jahre getrennt nach Ortsfeuerwehr
- Anschaffungskosten Fahrzeuge
- Ausgaben Beschaffung
- Kosten für Feuerwehrhäuser (Neubau- und Renovierungskosten)
- aktive Mitglieder
- Anzahl der Einsätze

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    19. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgende Informatio…
An Stadt Bückeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen Feuerwehr Bückeburg [#19992]
Datum
20. Januar 2017 20:27
An
Stadt Bückeburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgende Informationen der letzten 10 Jahre getrennt nach Ortsfeuerwehr - Anschaffungskosten Fahrzeuge - Ausgaben Beschaffung - Kosten für Feuerwehrhäuser (Neubau- und Renovierungskosten) - aktive Mitglieder - Anzahl der Einsätze
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Bückeburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.01.2017 haben wir erhalten. Grundsätzlich bin ich gerne bereit, I…
Von
Stadt Bückeburg
Betreff
WG: Informationen Feuerwehr Bückeburg [#19992]
Datum
24. Januar 2017 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.01.2017 haben wir erhalten. Grundsätzlich bin ich gerne bereit, Ihrem Informationswünschen entgegen zu kommen, jedoch möchte ich ihnen zuvor Folgendes mitteilen: 1. Sie haben sich im Rahmen Ihrer Anfrage sowohl auf das Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie auf das Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation bezogen. Beide Rechtsgrundlagen sind für eine von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nicht anwendbar. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen zur Ausstattung und zum Kostenumfang der Freiwilligen Feuerwehr in Bückeburg beziehen sich weder auf umweltrelevante Daten noch auf gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. Weiterhin besteht in Niedersachsen - abweichend von anderen Bundesländern - kein Anspruch auf ein allgemeines Auskunftsrecht durch eine sogen. "Informationsfreiheitsgesetz" o.ä. 2. Ich kann Ihnen jedoch die Erarbeitung der Informationen als "Bürgeranfrage" anbieten. Für diese Dienstleistung würden jedoch Kosten entstehen, welche auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bückeburg (https://www.bueckeburg.de/B%C3%BCrgerservice/Satzungen) erhoben würden. Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich bei Ihrer Anfrage um eine zeit- und personalaufwendige Informationsbeschaffung, da ältere Register für den Betrachtungszeitraum von 10 Jahren gefiltert werden müssten. Ich gehe daher davon aus, dass wir bei einem Zeitumfang von voraussichtlich 4 - 5 Arbeitsstunden Verwaltungskosten in Höhe von 200 € bis 250 € entstehen werden. Gem. § 8 Abs. 2 der Verwaltungskostensatzung kann ich diese Kosten vor Beginn der Amtshandlung erheben (Kostenvorschuss). In Bezug auf Ihre Anfrage würde ich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. 3. Ich bitte Sie, mir Ihre vollständige Postanschrift zu übermitteln, damit ich den entsprechenden Kostenbescheid an Sie übersenden kann. Weiterhin bitte ich Sie zu überlegen, ob eine Spezifizierung Ihrer Fragestellungen zielführender sein könnte. Mit freundlichen Grüßen