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Informationen Hochwasserschutz Reiherstiegviertel Hamburg, insbesondere städtischer Eigentumserwerb / bauliche Maßnahmen

Hochwasserschutzpläne, aktuelle Gutachten sowie Informationen zu städtischem Eigentumserwerb insbesondere des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen / baulichen Maßnahmen (insbesondere Deichschutzstreifen) betreffend Hochwasserschutz im Reiherstiegviertel in Hamburg (21107).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen Hochwasserschutz Reiherstiegviertel Hamburg, insbesondere städtischer Eigentumserwerb / bauliche Maßnahmen [#183165]
Datum
23. März 2020 10:05
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Hochwasserschutzpläne, aktuelle Gutachten sowie Informationen zu städtischem Eigentumserwerb insbesondere des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen / baulichen Maßnahmen (insbesondere Deichschutzstreifen) betreffend Hochwasserschutz im Reiherstiegviertel in Hamburg (21107).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/183165/upload/4e897d11078e2972b72e2c3cac2bfa612bf30846/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr Antragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
23. März 2020 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beantworten wir Ihnen gerne wie folgt…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Informationen Hochwasserschutz Reiherstiegviertel Hamburg, insbesondere städtischer Eigentumserwerb / bauliche Maßnahmen [#183165]
Datum
21. April 2020 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beantworten wir Ihnen gerne wie folgt: Zu dem von Ihnen angeforderten Hochwasserschutzplan kann ich Sie nach § 12 Abs. 6 HmbTG auf die öffentlichen verfügbaren Informationen verweisen. Der Hochwasserschutz für die FHH wird wesentlich in dem Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe geregelt, welchen Sie hier einsehen und herunterladen können: https://www.hamburg.de/hochwasserrisiko… . Umfassende Hintergrundinformationen finden sich auf https://www.hamburg.de/hochwasser/. Die Umsetzung des Hochwasserschutzes für Hamburg im Einflussbereich der Tideelbe (Küstenschutz) wird darüber hinaus in der gleichlautenden Drucksache 20/5561 des Senats festgelegt: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok… Die konkrete Linie der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, also auch der Deiche, ist ebenfalls online verfügbar. Diese kann man beispielsweise unter https://geoportal-hamburg.de/geoportal/… einsehen. Aktuelle Gutachten zum städtischen Grunderwerb liegen uns in der Behörde für Umwelt und Energie nicht vor, sodass wir Ihnen insoweit leider keine Unterlagen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetzes herausgeben können. Zu aktuell geplanten baulichen Maßnahmen liegen uns ebenfalls keine Unterlagen vor, da in dem von Ihnen angefragten Bereich des Reiherstiegviertel (21107) die Planungen der Hochwasserschutzmaßnahme gerade erst beginnt. Die aktuell am Spreehafen stattfindenden Arbeiten befinden sich schon auf dem Kleinen Grasbrook. Zum generellen Umgang mit Gebäuden im Bereich der Linien der Hochwasserschutzanlagen und dem Grundstücksankauf kann ich Ihnen aber Folgendes mitteilen: Grundsätzlich werden private Gebäude, die nach § 6 Abs. 2 der Deichordnung (http://www.landesrecht-hamburg.de/jport…) im Deichgrund und im daran anschließenden Sicherheitsbereich stehen, wenn die Deichsicherheit es zulässt, zunächst erhalten, soweit sie nicht auf freiwilliger Basis der Stadt zum Zweck des Abbruches angeboten werden. Private Grundstücke in der FHH, die im Deichgrund oder dem Schutzstreifen einer Hochwasserschutzanlage liegen, werden sobald sie dem Hochwasserschutz angeboten werden, grundsätzlich ganz oder teilweise angekauft, um den Deichgrund gem. Deichordnung herzustellen. Dies kann auch immer mit der Herausnahme von Gebäuden verbunden sein. Zusätzlich hat der Hochwasserschutz gem. Hamburgischem Wassergesetzt ein Vorkaufsrecht (http://www.landesrecht-hamburg.de/jport…) für Flächen, die an eine öffentliche Hochwasserschutzanlage angrenzen und für Zwecke des Hochwasserschutzes gegenwärtig oder zukünftig benötigt werden (§55b). Dies gilt für die gesamte Linie der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, also auch für die Hauptdeiche. Alleine die Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet nur dass das Eigentum in städtische Hand übergeht. Ob ein auf dem Grundstück befindliche Gebäude beseitigt werden muss, wird in jedem Einzelfall geprüft. Wir hoffen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Diese Auskunft nach dem HmbTG ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen