Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Nachricht 1 von 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Einen Auszug aus ihren verbindlichen internen Datenschutzrichtlinie (DSGVO Art 2, Nr. 20), die erkennen lassen, warum Sie bis heute auf die Nennung der Erfassung von Audio Daten in Ihrer Datenschutzerklärung zu(r) Video(überwachung) (https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Video) und den Hinweisschildern in ihren baulichen Anlagen verzichten ?
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/videoueberwachung-bei-der-bvg-die-neuen-kameras-in-berlin-uebertragen-auch-ton-li.10073
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17519.pdf Frage 6.
In Ihrer (beigefügten) Fassung der DSFA V3 vom 15.03.2019 wird erwähnt, das die digitalisierten Audio Daten lediglich nicht aus dem Datenstrom extrahiert werden.
Eine Erfassung (und analog/digital Wandlung durch die Hardware/Rechenleistung der Kameras) ist aber bereits eine Verarbeitung. (DSGVO Art 4 Nr 2.)
Warum wurde auf Eine schlichte Durchtrennung der Leiter der Mikrofone, bzw. das Ersetzen der Mikrofone durch einen ohmschen Widerstand, vor Installation verzichtet als wirkungsvollster Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen ?
2) bitte übersenden Sie mir die entsprechenden begründenden Abschnitte aus der DSFA.
Sie schreiben auch das nur grundsätzlich keine Aufzeichnungen gemacht werden. Wenn dies nur vom Grundsatz her so ist:
3) bitte übersenden Sie mir Unterlagen aus denen Hervorgeht welches die Ausnahmen von der Regel sind. Durch wen kann das auf welcher Grundlage erfolgen ?
4) Unterlagen aus denen Hervorgeht wieviel, mit Mikrofonen ausgestattetet Kameras, unabhängig von den Notrufsäulen verbaut sind und wo diese verbaut sind.
5) Unterlagen aus denen hervorhegt, warum Sie es als verhältnismäßig und zulässig erachten , dass man einen Notruf an den Säulen nur absetzen kann, wenn die Betroffenen es toleriert und hinnehmen, dabei gefilmt zu werden.
6) Bitte übersenden Sie mit den Teil Ihrer DSFA der sich mit den Risiken für Rechte und Freiheiten der Betroffenen aus der grundsätzlichen Erfassung von Audiodaten beschäftigt.
7) Bitte übersenden Sie mir den Teil der DSFA, die sich mit den Risiken befasst, das Dritte, biometrische Verfahren auf die erhobenen Videodaten anwenden, die diese (Video)Daten auf Grund Ihrer Qualität ermöglichen.
Ihre DSFA V2 vom 16.1.2019 wurde ja vom der Berliner Beauftragten mit Schreiben vom 18.4.2019 (Geschäftszeichen 54.3447.66) bewertet. Für die Erstellung Ihrer, mir als letzte Version bekannten DSFA V3 vom 15.3.2019 hatte Sie auf diese Bewertung ja nicht gewartet.
8) Bitte schicken Sie mir Unterlagen aus denen hervorgeht, wie objektiv das Hausrecht oder die Aufgaben der BVG beeinträchtigt wären, wenn Videotechnik nicht zum Einsatz kommt und durch mildere Mittel, wie Jahrzehnte in der Vergangenheit, nicht (mehr) zu gewährleisten ist. Aufgeschlüsselt nach allen Einsatzorten der verbauten Videotechnik.
Zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit der Video- und nichtgenerellen Audioüberwachung, müssen ja solche Unterlagen im Einzelnen vorgehalten werden.
9) Unterlagen aus denen Hervorgeht wie Sie sich mit den objektiven Risiken für Rechte und Freiheiten der Betroffenen auseinandersetzen. Z.B das diese auch legitime Handlungen in ihren betrieblichen Einrichtungen unterlassen (z.B. Bedienung der Notrufsäulen, weil dieses ohne dabei aufgezeichnet zu werden nicht möglich ist. Unterlassung von solidarischen Handlungen, weil man ja auf Grund der Kameras denken mag: Die Verantwortlichen dieser Einrichtung sehen das ja, etc)
10) Unterlagen zur Analyse der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffen bei Ausweitung der Einsatzzwecke vorhandener Technik (hier z.B. . auch Anwendung biometrischer Verfahren durch Dritte, Extraktion von Audiodaten aus dem Datenstrom )
11) Unterlagen aus denen hervorgeht, wie Sie die mögliche, nicht sachgemäße und dem Zweck dienende Verwendung der Videodaten als Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bewerten.
12) Sicherheitszertifizierungen des BVG eigenen Netzwerkes durch Dritte
13) Sicherheitszertifizierungen der BVG Server, welche die Daten der Videoüberwachung zeitweise speichern, von Dritten
14) Unterlagen aus denen hervorgeht, wie sie unabhängige Interessenvertreter bei der Erstellung der DSFA zur Videoüberwachung einbezogen hatten oder haben.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Juni 2021
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16. Juli 2021
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Kosten dieser Information:100,00 Euro
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- Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61) [#223393]
- Datum
- 14. Juni 2021 15:28
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- AW: Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61) [#223393]
- Datum
- 14. Juni 2021 15:29
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- Datum
- 14. Juni 2021 15:39
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- Datum
- 13. Juli 2021
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- Datum
- 14. Juli 2021 12:49
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- Datum
- 15. Juli 2021 16:58
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- AW: 21/00273 - AW: Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung [#223393]
- Datum
- 16. Juli 2021 10:02
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- Datum
- 26. Juli 2021 12:02
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- Vermittlung: „Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61)“ [#223393]
- Datum
- 26. Juli 2021 12:30
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- Ihre E-Mail vom 26. Juli 2021
- Datum
- 4. August 2021 12:29
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- AW: 21/00273 - AW: Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung [#223393]
- Datum
- 10. August 2021 07:36
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- Datum
- 6. September 2021 07:59
- An
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- Datum
- 15. September 2021 13:14
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- Datum
- 7. Oktober 2021 09:16
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- Datum
- 1. November 2021 11:15
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- Datum
- 1. November 2021 11:19
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- Ihre E-Mail vom 1. November 2021
- Datum
- 4. November 2021 17:23
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- Betreff: AW: 21/00273 - AW: Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung [#223393]
- Datum
- 5. November 2021 16:19
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- AW: Betreff: AW: 21/00273 - AW: Informationen im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung [#223393]
- Datum
- 6. November 2021 10:38
- An
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- Videoüberwachung bei der BVG
- Datum
- 29. November 2021
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- AW: Videoüberwachung bei der BVG / Geschäftszeichen:52.9755.4 [#223393]
- Datum
- 10. Dezember 2021 12:52
- An
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- Betreff
- AW: Videoüberwachung bei der BVG / Geschäftszeichen:52.9755.4 [#223393]
- Datum
- 11. März 2022 12:33
- An
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- Betreff
- AW: Videoüberwachung bei der BVG / Geschäftszeichen:52.9755.4 [#223393]
- Datum
- 12. April 2022 12:27
- An
- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
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