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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Desiderius-Erasmus-Stiftung

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Ref. Ares(2021)4646305 - 19/07/2021 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BILDUNG, JUGEND, SPORT UND KULTUR Die Generaldirektorin Brüssel, EAC.B4 Herr Semsrott Arne c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Singerstraße 109, 10179 Berlin Deutschland Nur per E-Mail: a.semsrott.2nuykr3xbu@fragdenstaat.de Betrifft: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten – GestDem 2021/3126 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden „Verordnung 1049/2001“) per E-Mail am 12/05/2020 eingereicht und am selben Tag unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ich beziehe mich auch auf unsere E-Mail vom 08/06/2021 (unser Zeichen Ares (2021) 3746204), in der wir Ihnen mitgeteilt haben, dass die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 um 15 Arbeitstage verlängert wurde, sowie auf unsere letzte E-Mail vom 28/06, in der wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen (unser Zeichen Ares (2021) 4202111). 1.   GEGENSTAND IHRES ANTRAGS In Ihrem Antrag beantragen Sie Zugang zu „allen Dokumenten, die sich auf die Deutsche Desiderius-Erasmus-Stiftung beziehen, insbesondere die Ähnlichkeit der Namen mit dem Erasmus-Programm“. 2.   DOKUMENTE, DIE IN IHREN ANTRAG FALLEN Die Dokumente, die in Ihren Antrag fallen, sind 54 und sind in der Tabelle in Anhang 1 aufgeführt. Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111
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3.   BEWERTUNG NACH MASSGABE DER VERORDNUNG 1049/2001 Nach Prüfung der gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001 ermittelten Dokumente bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass drei Dokumente teilweise freigegeben und die Verbreitung der übrigen 51 Dokumente verweigert werden kann. Da die Dokumente 52 und 53 von Dritten stammen, wurden die Urheber der Dokumente konsultiert. a) Teilweiser Zugang In Bezug auf die nachstehend aufgeführten Dokumente 52, 53 und 54 ist eine vollständige Offenlegung durch die Ausnahmeregelung zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ausgeschlossen, da sie folgende personenbezogene Daten enthalten: -   die Namen/Initialen und Kontaktinformationen von Kommissionsbediensteten, die nicht dem gehobenen Management angehören, -   sonstige Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutzverordnung dürfen diese personenbezogenen Daten nicht übermittelt werden, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden könnten. In Ihrem Antrag haben Sie kein spezifisches Interesse am Zugang zu diesen personenbezogenen Daten bekundet und keine Argumente vorgebracht, um zu belegen, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist. Daher stelle ich fest, dass nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kein Zugang zu den in den angeforderten Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten gewährt werden kann, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Zugang für einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, und es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Personen durch die Offenlegung der betreffenden personenbezogenen Daten nicht beeinträchtigt würden. Darüber hinaus wird eine vollständige Freigabe dieser drei Dokumente durch die Ausnahmeregelung zum Schutz des Entscheidungsprozesses des Organs gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verhindert. Der Zugang zu einem Dokument, das von einem Organ für den internen Gebrauch erstellt wurde oder bei ihm eingegangen ist und das sich auf eine Angelegenheit bezieht, in der das Organ noch keinen Beschluss gefasst hat, wird verweigert, wenn eine Verbreitung des Dokuments den Entscheidungsprozess des Organs ernstlich beeinträchtigen würde, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung. Die Freigabe dieser Teile würde den Schutz des internen Denkspielraums der Kommission beeinträchtigen, da sie Stellungnahmen für den internen Gebrauch enthalten und Teil von Vorabkonsultationen sind. Wenn diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht würden, würde dies die Möglichkeit der Bediensteten der Kommission beeinträchtigen, ihre Meinung frei zu äußern. Daher gilt für diese Teile die 2
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Ausnahmeregelung nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Schutz des laufenden Entscheidungsprozesses). Öffentliche Dokumente, die von der Europäischen Kommission oder von öffentlichen oder privaten Stellen im Namen der Kommission erstellt wurden, dürfen auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten weiterverwendet werden. Sie können die offengelegten Dokumente unentgeltlich und für nichtkommerzielle und kommerzielle Zwecke weiterverwenden, sofern die Quelle angegeben ist und Sie die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft des Dokuments/der Dokumente nicht verzerren. Die Kommission übernimmt allerdings keine Haftung für Folgen der Weiterverwendung. b) Verweigerung des Zugangs Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Zugang zu Dokumenten 1-51 auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in Artikel 4 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Schutz von Dokumenten im Zusammenhang mit Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten) nicht gewährt werden kann. In Artikel 4 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001 heißt es: „Die Organe verweigern den Zugang zu einem Dokument, durch dessen Verbreitung der Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeitenbeeinträchtigt würde“. Die Dokumente 1-51 beziehen sich auf die vorprozessuale Phase eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens, und einige davon betreffen das Verfallsverfahren vor dem EUIPO. Im Urteil des Gerichts vom 13. November 2015 in den verbundenen Rechtssachen T-424/14 und T-425/14, ClientEarth/Kommission, hat der Gerichtshof das Bestehen allgemeiner Vermutungen anerkannt, wonach der Zugang zu Dokumenten in fünf Sonderfällen zu verweigern ist. Eines von ihnen ist, wenn sich die identifizierten Dokumente auf ein Vertragsverletzungsverfahren während der vorgerichtlichen Phase 1 dieses Verfahrens beziehen. Abschließend möchte ich Sie auf eine Vielzahl von Dokumenten im Zusammenhang mit dem laufenden ERASMUS-Markenverfallsverfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hinweisen, die bereits öffentlich zugänglich und auf der Website des EUIPO abrufbar sind. Die Datenbank des EUIPO enthält alle Schriftsätze der Beteiligten sowie alle Mitteilungen an die Beteiligten, die im Laufe des laufenden Widerrufsverfahrens (ab dem 30. September 2019) ausgetauscht wurden. Zugang zu diesen Dokumenten erhalten Sie nach der Registrierung über folgenden Link: https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/W01004846. 4.    TEILWEISER ZUGANG Ich habe geprüft, ob gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ein teilweiser Zugang zu den Dokumenten 1-51 gewährt werden könnte. Aus der vorstehenden Bewertung ergibt sich jedoch, dass die Dokumente 1-51 offenkundig und 1 Urteil vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, Slg, EU:C:2013:738, Rn. 65 3
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vollständig unter die Ausnahmeregelung des Artikel 4 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 fallen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass – wie vom Gerichtshof bestätigt – eine Vermutung der Nichtoffenlegung die Möglichkeit ausschließt, einen teilweisen Zugang zu der Akte 2 zu gewähren . 5.   ÜBERWIEGENDES ÖFFENTLICHES INTERESSE AN DER FREIGABE Es gelten die Ausnahmen nach Artikel 4 (2) und Artikel 4 (3) der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente. Ein solches Interesse muss erstens ein öffentliches Interesse sein und zweitens den durch die Offenlegung verursachten Schaden überwiegen. In Ihrem Antrag führen Sie keine Begründung an, die auf ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der angeforderten Dokumente hindeutet. Ich habe geprüft, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der identifizierten Dokumente bestehen könnte, aber wir konnten ein solches Interesse nicht erkennen. 6.   ZWEITANTRAG Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können Sie einen Zweitantrag stellen, in dem Sie die Kommission um Überprüfung dieses Standpunkts ersuchen. Ein solcher Zweitantrag ist binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreibens an das Generalsekretariat der Kommission an folgende Adresse zu richten: Europäische Kommission Generalsekretariat Transparenz, Dokumentenverwaltung & Zugang zu Dokumenten (SG.C.1) BERL 7/076 B-1049 Bruxelles oder per E-Mail an: sg-acc-doc@ec.europa.eu Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission aufgrund des COVID-19- Ausbruchs außerordentliche Maßnahmen ergriffen hat. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem, dass alle nicht kritischen Mitarbeiter ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres Telearbeit leisten müssen. Daher übersende ich dieses Schreiben ausschließlich per E-Mail und ersuche Sie, den Eingang innerhalb von fünf Arbeitstagen zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen 2 Urteil vom 25. März 2015, Sea Handling/Kommission, T-456/13, EU:T:2015:185, Rn. 93. 4
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Themis CHRISTOPHIDOU (elektronische Unterschrift) Anlagen: Anhang 1 – Liste der identifizierten Dokumente 5
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Anhang 1 – Liste der einschlägigen Dokumente Dok.    KENNZEICHEN              TITEL Nr. Beschwerde von Mitglied des Deutschen Bundestags, Kai Gehring, an Präsident Juncker und Cmmr Navracsics über die Entscheidung der 1.  Ares (2015) 1612637 Partei „Alternative für Deutschland“, eine politische Stiftung namens Erasmus-Stiftung zu gründen – ähnlich dem EU-Austauschprogramm Markenschutz Erasmus + und AfD-Gründung einer Erasmus-Stiftung 2.  Ares (2015) 2758551 (GEHRING Kai) Antwort Markenschutz Erasmus + und AfD-Gründung einer Erasmus- 3.  Ares (2015) 3241920 Stiftung (GEHRING Kai) Verwendung des Namens Erasmus durch die Stiftung der deutschen 4.  Ares (2015) 1962911 politischen Partei Alternative für Deutschland 5.  Ares (2018) 2021227      FW: Erasmus-Marker 6.  Ares (2018) 2352528      Desiderius Erasmus-Stiftung ZU: AFD bezeichnet die ihr angeschlossene Stiftung „Desiderius- 7.  Ares (2021) 3803957 Erasmus-Stiftung“ ZU: AFD bezeichnet die ihr angeschlossene Stiftung „Desiderius- 8.  Ares (2021) 3812701 Erasmus-Stiftung“ ZU: AFD bezeichnet die ihr angeschlossene Stiftung „Desiderius- 9.  Ares (2021) 3803929 Erasmus-Stiftung“ 10. Ares (2019) 1512300      Verwendung des Namens Erasmus durch AfD ZU: Ares (2019) 1512300 – Verwendung des Namens Erasmus durch 11. Ares (2021) 3812748 AfD 12. Ares (2021) 3803883      ZU: Maßnahmen gegen die Verwendung des Namens „Erasmus“ Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 13. Ares (2021) 3803855 Foundation – unsere Referenz Pvt # EC-IPR00014073 Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 14. Ares (2021) 3759756 Foundation – unsere Referenz Pvt # EC-IPR00014073 6
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Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 15. Ares (2021) 3759812 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 16. Ares (2021) 3803822 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 17. Ares (2021) 3760176 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 FW: Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 18. Ares (2021) 3802475 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 FW: Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 19. Ares (2021) 3801690 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW- DOCS.FID5834939] ZU: Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 20. Ares (2021) 3802367 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW- DOCS.FID5834939] Zu: Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 21. Ares (2021) 3801585 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 Vollmacht zur Einstellung und Unterlassung von Schreiben an die 22. Ares (2019) 5723435 Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD) und an die Petra Kelly Stiftung betreffend die Nutzung und Registrierung von Erasmus ZU: Verwendung des Namens Erasmus durch AfD und Petra Kelly 23. Ares (2019) 5753635 Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW- DOCS.FID5834939] Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus durch AfD 24. Ares (2021) 3760285 und Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] Zu: ZU: Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus 25. Ares (2021) 3760479 durch AfD und Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC- IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5835009] ZU: ZU: Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus 26. Ares (2021) 3871628 durch AfD und Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC- IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5835009] EC – IPR00014356 ERASMUS: Antrag auf Erklärung des Verfalls 27. Ares (2021) 3871962 zulässig. Frist für den Nachweis der Verwendung 15/12/2019 7
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ZU: Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus durch 28. Ares (2021) 3872015 AfD und Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5835009] ZU: Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus durch 29. Ares (2019) 6615775 AfD und Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5835009] ZU: Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 30. Ares (2021) 3908376 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] ZU: Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 31. Ares (2021) 3872454 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] Zu: Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 32. Ares (2021) 3878353 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] FW: Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 33. Ares (2021) 3872709 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] ZU: Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 34. Ares (2021) 3812311 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 35. Ares (2021) 3908628 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] Ares (2019) 6615775 – Ares (2019) 5753635 – Verwendung des 36. Ares (2021) 3812213 Namens Erasmus durch AfD – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW-DOCS.FID5834939] ZU: Europäische Union – ERASMUS – Verfallsmaßnahme – Ddl: 15/12 37. Ares (2019) 7342159 – TCA2500319EU00 ZU: Europäische Union – ERASMUS – Verfallsmaßnahme – Ddl: 38. Ares (2020) 589210 15/02/2020 – TCA2500319EU00 Verfallsklage gegen die ERASMUS-Markeneintragung – Erhebung von 39. Ares (2020) 625777 Benutzungsnachweisen Klage auf Verfall der Erasmus-Markenanmeldung – Erklärung des 40. Ares (2020) 805559 Generaldirektors der GD EAC 8
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ZU: Stornierungsmaßnahme gegen ERASMUS tm in der EU – 41. Ares (2020) 963411 TCA2500319EU00 42. Ares (2020) 967358                      Verfallsklage gegen die ERASMUS-Markeneintragung Wortmarke „Desiderius Erasmus“ – Registernummer DPMA: 43. Ares (2020) 4241193 30201810350 ZU: Ares (2019) 5753635 – Verwendung des Namens Erasmus durch 44. Ares (2020) 4499480                     die Petra Kelly Foundation – Ihr Zeichen Pvt # EC-IPR00014073 [FFW- DOCS.FID5835009] Wortmarke „Desiderius Erasmus“ – Registernummer DPMA: 45. Ares (2020) 4529065 302018210350 ZU: Stornierungsmaßnahme gegen ERASMUS tm in der EU – 46. Ares (2020) 7506478 TCA2500319EU00 – Ddl: 24/12/2020 (verlängert bis 04/01) 47. Ares (2021) 1134195                     Widerrufsmaßnahme gegen EU TM ERASMUS ZU: Ares (2021) 1134195 – Anfechtungsklage gegen EU TM 48. Ares (2021) 3804005 ERASMUS Angegriffene Unionsmarkeneintragung im Rahmen einer Verfallsklage 49. Ares (2021) 1986961 beim EUIPO Klage auf Erklärung des Verfalls der Marke ERASMUS – Aktueller 50. Ares (2021) 2794267 Stand zur Kenntnisnahme Erasmus-Marke – Klage auf Erklärung des Verfalls – Liste und 51. Ares (2019) 7072490 Nachweise 52. Ares (2021) 4190335                     Anfrage WDR/NDR Investigativ – Desiderius-Erasmus-Stiftung 53. Ares (2021) 4190455                     Erasmus-Wanderungsprogramm geplant 54. Ares (2021) 4190289                     Bei der Verwendung von „ERASMUS“ durch die AfD 9 Elektronisch unterzeichnet am 15/07/2021 10:48 (UTC+02) ) gemäß Artikel 11 des Beschlusses Nr. C(2020) 4482 der Kommission
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