Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 vom 23. November 2020 zur Auslieferung der ersten HERON TP

Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 23. November 2020, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 24. November 2020, zur Auslieferung der ersten HERON TP des israelischen Rüstungskonzerns IAI an die Bundeswehr, insbesondere interner Schriftverkehr zur Verlängerung der Antwortfrist, Zulieferungen der Bundeswehr zu der Antwort sowie anschließender Schriftverkehr zwischen dem BMVg und der Bundeswehr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informati…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 vom 23. November 2020 zur Auslieferung der ersten HERON TP [#205400]
Datum
10. Dezember 2020 10:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 23. November 2020, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 24. November 2020, zur Auslieferung der ersten HERON TP des israelischen Rüstungskonzerns IAI an die Bundeswehr, insbesondere interner Schriftverkehr zur Verlängerung der Antwortfrist, Zulieferungen der Bundeswehr zu der Antwort sowie anschließender Schriftverkehr zwischen dem BMVg und der Bundeswehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205400/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1510 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.12.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 vom 23. November 2020 zur Auslieferung der ersten HERON TP [#205400]
Datum
10. Dezember 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1510 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.12.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 10. Dezember 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1510 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1510 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Informationen in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 11/359 vom 23. November 2020 zur Auslieferung der ersten HERON TP [#205400]
Datum
18. Dezember 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1510 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.12.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1510 vom 10.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung auf Grund von Abwesenheiten von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen voraussichtlich nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür sind einerseits Einschränkungen des regulären Dienstbetriebes, die sich aus den besonderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie ("Auflockerung") ergeben. Andererseits führen auch die mit den bevorstehenden Feiertagen zusammenhängenden Abwesenheiten teilweise zu Verzögerungen. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen