Anlage1.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Topf Secret“
room, Am- 0000. Jon. A: 4. here Tu Cr) N NaA.or-2o1JI Abgesandt am: 41. Feb. 2019 5: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner Bundseministerkun Ir rn Bundesministerin „Dienstsitz Berlin - 11055 Barfin . Ann wusanschest Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Präsidenten des Deutschen Hotel- und ta +49 (0)30 18529 - 3353/9529 Gaststättenverbandes e.V. Fax +49 (0)30 18.529 - 4262 Herrn Guido Zöllick em, 224@bmei.bund.de Am Weidendamm 1A NTERNET www.bnel,de 10117 Berlin N 294.00600A0OET u 28, us - Alan odans den PARL, ” As ran ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von Foodwatch und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich wie folgt Stellung nehmen möchte: Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument um das Ver- trauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Funktionieren des Marktes zu stärken, Als das Ergebnis intensiver und zum Teil auch kontrovers geführter Debatten und einer wissenschaftlich basierten und partizipativ durchgeführten Evaluation steht das VIG heute nach den Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch sachgerechteren Ausgleich zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und den schutzwür- digen Belangen der betroffenen Lebensmittelbetriebe. Für das VIG und seine Weiterentwicklung habe ich mich sowohl in meiner damaligen Funktion als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch später als Parlamentarische Staatssekretärin im BMELV eingesetzt.
SENE 2VON? Das VIG enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherianen und Verbraucher sowie an- derseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann. Ich gehe davon aus, dass die auf Landesebene für die Lebensmittelüberwachung zu- ständigen Behörden zu einer sachgerechten Handhabung des Gesetzes unter Wahrung der Belange der betroffenen Unternehmen in der Lage sind und stehe diesbezüglich mit den zuständigen Landesministerien in Kontakt. Mit herzlichen Grüßen % An
St-Büro 04 _ CAT: Kiel 2 Eu: 22. AR 208 | Gesch, Zeichen: 224.00600-4001/0267 em: SS /AI | ae 23.819 CE | Referatsleiter-in: MR Elsing (arügämn | | Jens | Iansm) Mitarbeiterin ORR Kraft [ 7 Stonanpsahme av | | Anmerkungen: Er Frau Bundesministerin De ÜÜ- let 5? Cr Wröduug erölt Ci Al) EST Herrn Staatssekretär Tıı IT br Et BUmL- \,-Ministerbih zu ! | Aa 2019 10 30 TOBY2/ Hisrug St iin (PER | OD g mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwurfs | ‚Abt Ta | ii ei Bun | „Wer. Bean. | ı Augefordert am: _ 20 _ | | Vöraiiesenbie 2 3.01:2019 | FfBermin am: u TKop.: DEE 87, IT 2,22, ex 04, Durchschrift an: fester Verteiler und EA A | variabler Verteiler durch Fachreferat eingeschränkter Verteiler (Innere Angelegenheit / interne Meinungshildung) Personalangelegenhelten / persönlicher Inhalt x StV-EL gleich Referat 611 für EL- Oo = Referenten/-innen Nett 2, 21, 22, 221, 02, 03 IMK, 2. MK1, MK3, 312 Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger „Topf Secret“ Bundesverband} vom [6. Januar 2019 /hier; Schreiben.des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA nn Sasıei L Sachverhalt A | . Am 14. Januar 2019 haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf Secret“ gestartet. Verbraucher können über diese Intemetplattform per automatisiert erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von Hygienekontrollen (Köntrollberichte) in Restaurants, Bäckereien und anderen ‚Lebensmittelbetrieben auf Grundlage.des VIG erfragen. Die Anfragen sind so (vor)formuliert, dass nur Kontrollberichte mit Beanstandungen (Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften) erbeten werden. Die Betreiber der Plattform animieren die Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden.auf der Plattform für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Das Portal wird intensiv genutzt. Laut Presseberichten wurden m ———
SEITE 2 VON mit Stand vom 18. Januar über 8000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten über das Portal beantragt. Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, Herr Zöllick, und die Hauptgeschäftsführerin, Frau Hartges, bitten Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung des Portals sowie ggf. die Einleitung von Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der Plattform zu unterbinden. Stellungnahme Dass Veibraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG infolge der Aktion von foodwatch und FragDenStaat verstärkt Gebrauch machen, ist zu begrüßen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Verbraucher sich eines Portals- bedienen, das von interessierten Kreisen aus übergeordneten politischen Gründen ins Leben gerufen wurde. Das VIG ist von Seiten des BMEL schließlich als Mittel zur Verbesserung von Markttransparenz propagiert worden. Mit der Novelle des VIG im Jahre 2011 war laut Gesetzesbegründung eine „noch verbraucher- freundlichere Ausgestaltung des VIG, eine weitere Beschleunigung der Auskunftserteilung sowie ein „Mehr“ an Informationen für die Bürgerinnen‘“ beabsichtigt. Kritisch könnte hingegen gesehen werden, dass die Antragsteller durch Foodwatch und FragDenStaat dazu animiert werden, die Kontrollberichte nach Erhalt durch die zuständigen Landesbehörden auf des Plattform zu veröffentlichen. Dadurch könnte sich das Porta) faktisch zu einem - wenn auch privat betriebenen - „Hygienepranger“ entwickeln mit.den von der DEHOGA beschriebenen negativer Folgen für einzeine Unternehmen. Allerdings ist.an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dies rechtlich zulässig sein dürfte und daher keine Möglichkeiten gesehen werden, diese - durch FragDenStaat und andere Portale im ‚Hinblick auf:andere Informationsfreiheitsrechte wie z.B. UIG und IFG längst übliche und weit verbreitete Praxis - zu unterbinden. Allenfalls könnte seitens der betroffenen Landesbehörden überlegt werden, ob es sich bei der Antragstellung über das Portal und der damit verbundenen Bündelung der Anfragen um eine missbräuchliche Antragstellung iSd $ 4 Absatz 4 VIG handelt. foodwatch und FragDenSiaat bezwecken mit dem Portal ausweislich eigener Angaben, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit künftig alle Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung/Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants etc,
SENE I'VON3 veröffentlicht werden. Der Zweck des Portals liegt somit nicht in der Befriedigung individueller Informationsbedürfnisse, sondern in der Erzeugung politischen Drucks gegenüber der Bundesregierung. Die Auskunftsbegehren der individuellen Antragsteller werden zu diesem Zweck initiiert und instrumentalisiert. Hiergegen ließe sich jedoch einwenden, dass es trotz der Bündelung durch das Portal um individuelle Anfragen handelt, denen im Einzelfall betrachtet keinie missbräuchlichen Motive unterstellt werden können. Momentan Jäuft eine Abfrage unter den zuständigen Landesministerien zu der Frage, wie mit den Anträgen umzugehen ist. Das Ministerium für Verbraucherschutz ı Eieinland-Plalz vertritt die Auffassung, dass die Anfragen über das Portal nach dem VIG erundsätzlich zulässig und daher zu beantworten sind, . Vorschlag Im Ergebnis wird wegen der Zuständigkeit der Länder für die Beantwortung der über das Portal pestellten Anfragen zu einer zurückhaltenden Stellungnahme geraten. Zustimmung und Zeichnung des beigefügten Antwortentwurfs.
Kraft, Friedemann Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: BM‘in hat gezeichnet. Freitag, 25. Januar 2019 14:24 Referat 224 .n- prum.ı.0-- nuckıaur MB - Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger "Topf Secret" - hier: Prüfung durch das BMEL --LV mit AE v. 22.01.2019 - 00113863 10342-19.pdf. Hiermit erhalten Sie eine Kopie des Vorgangs gemäß der Verfügung auf Seite 1. Original geht an Referat 224. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag -Ministerpuro- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Du. “IiRVV Internet: www.bmel.de
a Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner Bundasministerium für Emährung und Landwirtschaft Bundesministerin - Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Anden Präsidenten des Deutschen Hotel- und TEL +49 (0)30 18 529 - 335373509 Gaststättenverbandes e.V. Fax +49 (0)20 18 529 - 426 Herrn Guido Zöllick e.mu 224@bmel.bund.de Am ‚Weidendamm 1A INTERNET www.bmel,de 10117 Berlin AZ 294-00600-A00:10287 ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zy der aktuellen Kampagne von Foodwatch und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem jch wie folgt Stellung nehmen möchte: irundsätzlich begrüße ich es, diss N efbraughenund Verbräutherinney die Möglich- keiten des Verbräuck@finfo hationkeserzes (VIG) nyfzen, uf beiden Zustängdigen Behürdepy/Inforinztioden fber Erz4ugyisse nach don Lebensmijtel- un Fyrfermittel- geset?Yuch oder gewirhliche V£rbräucherprodukte zu erfragen, die für$ie von Inte- ressy sind. Das VIG ist ein wjchtiges Instrument um das Vertrauen der Verbraucherin- nen und Verbraucher in da ‘Funktionieren des Marktes zu stärken. Als das Ergebnis intensiver und zum Teil zlıch kontrovers geführter Debatten und einer wissenschaftlich basierten und partizipay(v durchgeführten Evaluation steht das VIG heute nach den Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch sachgerechteren Ausgleich zwischen den Informationsinteres<en der Verbraucher und den schutzwürdigen Belangen der be- troffenen Lebenssfittelbetriebe.
ü DEHOGA BUNDESVERBAND Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V, (DEHOGA Bundasverband) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin ' Frau Fon: 030/72 62 52-0 Julia Klöckner Fax: 030/72 62 52-42 ns . www,dehoga.de Bundesministerin Info@dehoga.de Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Berlin, 16. Januar 2018 Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger ‚Topf Secret“ hier: Prüfung durch das BMEL Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Frau Klöckner, mit der ganz herzlichen Bitte die jüngste Initiative von Foodwatch und FragDenStaat zu prüfen, wenden wir uns heute an Sie. Wie populistisch und verantwortungsios Foodwatch agiert ist diesem Video zu entnehmen. Foodwatch und FragDenStaat haben am 14.01.2019 die Verbraucherplattform „Topf Secret‘ gestärtet. Verbraucher können über die Plattform .bei den zuständigen Behörden die Ergebnisse . von Hygienekontrollen "in ° Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes anfragen. Dabei sind die Anfragen so formuliert; dass nur im Falle von Beanstandungen um die Zusendung der Kontrollberichte gebeten wird. Foodwatch/FragDenStaat animieren die Verbraucher dazu, die behördlichen Antworten in Form der Kontroliberichte auf der Plattform für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Eine entsprechende Pressemitteilung zum Stärt der Plattform finden Sie hier: .httos://www.foodwatch.org/de/informieren/informationsgesetz/aktuelle- nachrichten/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hyaienekontrollen-abfrauen? Die Plattform ist unter dieser Adresse erreichbar: httos://fragdenstaat.de/kampaanen/lebensmittelkontrolle/apn/
Seite 2 Schreiben zu „Topf Secret‘ vom DEHOGA Bundesverband Hier stellt FragDenStaat FAQs zur Funktionsweise von „Topf Secret“ bereit: https: //fraadenstaat.de/kampaanen/lebensmittelkontrolle/fau/ Wir kritisieren die geplanten Veröffentlichungen auf der Plattform scharf und sehen darin keinen Mehrwert für den Verbraucherschutz, sondern reinsten Populismus. Die Plattform ist unserer Auffassung nach zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig: °$ 40 Abs. 1a Nr..2 LFGB ermächtigt ausschließlich. die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln ‚unter den im Gesetz. genannten Voraussetzungen. Außerdem müssen seitens der zuständigen Behörden die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt hat, beachtet werden. Weder Foodwatch bzw. FragDenStaat als, juristische Personen noch die Verbraucher als natürliche Personen sind unserer Ansicht nach zu Veröffentlichungen der Kontrollergebnisse berechtigt, da es sich bei diesen Vereinen bzw. den Verbrauchern nicht um die laut Gesetz zuständigen Behörden handelt. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse wäre somit eine rechtswidrige Kompetenzanmaßung staatlicher Befugnisse seitens der Vereine bzw. seitens der Verbraucher. \ Die Grundrechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen wären in höchstem Maße beeinträchtigt, wenn auf der Plattform Hygienemängel veröffentlicht werden, zumal dies vor allem Mängel betreffen dürfte, die aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nach $ 40 Abs. 1a LFGB seitens der zuständigen Behörden gerade nicht veröffentlicht werden. Durch die geplanten Veröffentlichungen würde $ 40 Abs. 1a LFGB ins Leere laufen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mittelbar umgangen werden. Dieses Vorgehen kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und der zuständigen Behörden sein. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure vertritt laut dieser Position ebenfalls die Ansicht, dass Kontrollergebnisse nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Beachtung der hohen verfassungsrechtlichen Hürden erfolgen dürfen und spricht sich klar gegen „Topf Secret“ aus. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie „Topf Secret“ und das Vorgehen kurzfristig prüfen und gegebenenfalls entsprechende Schritte unternehmen, um die rechtswidrigen Veröffentlichungen auf „Topf Secret“ zu unterbinden.
Seite 3 Schreiben zu ‚Topf Secret‘ vom DEHOGA Bundesverband Es kann und darf nicht im Interesse des Staates sein, dass auf diese Art und Weise Gastronomen und auch andere Lebensmittelunternehmer an den medialen Pranger gestellt werden und Existenzen sowie Arbeitsplätze so leichtfertig vernichtet werden können. Wir wären Ihnen für eine zeitnahe Rückäußerung sehr dankbar. mit freundlichen Grüßen 077724 Guido Zöllick Präsident Haunemusennmfän DEHOGA Bundesverband ! cd