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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Topf Secret

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Abgesandt am:
41. Feb. 2019

  
   
 

5: Bundesministerium
für Ernährung
und Landwirtschaft

Julia Klöckner
Bundseministerkun Ir rn Bundesministerin
„Dienstsitz Berlin - 11055 Barfin .
Ann wusanschest Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Präsidenten des Deutschen Hotel- und ta +49 (0)30 18529 - 3353/9529
Gaststättenverbandes e.V. Fax +49 (0)30 18.529 - 4262
Herrn Guido Zöllick em, 224@bmei.bund.de

Am Weidendamm 1A NTERNET www.bnel,de

10117 Berlin N 294.00600A0OET

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- Alan odans den PARL,
” As ran

ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von Foodwatch
und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument um das Ver-
trauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Funktionieren des Marktes zu
stärken, Als das Ergebnis intensiver und zum Teil auch kontrovers geführter Debatten
und einer wissenschaftlich basierten und partizipativ durchgeführten Evaluation steht
das VIG heute nach den Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch sachgerechteren
Ausgleich zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und den schutzwür-
digen Belangen der betroffenen Lebensmittelbetriebe.

Für das VIG und seine Weiterentwicklung habe ich mich sowohl in meiner damaligen
Funktion als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als
auch später als Parlamentarische Staatssekretärin im BMELV eingesetzt.
1

SENE 2VON?

Das VIG enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem
berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherianen und Verbraucher sowie an-
derseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der
Funktionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann.

Ich gehe davon aus, dass die auf Landesebene für die Lebensmittelüberwachung zu-
ständigen Behörden zu einer sachgerechten Handhabung des Gesetzes unter Wahrung
der Belange der betroffenen Unternehmen in der Lage sind und stehe diesbezüglich
mit den zuständigen Landesministerien in Kontakt.

Mit herzlichen Grüßen

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Kiel 2 Eu: 22. AR 208 |
Gesch, Zeichen: 224.00600-4001/0267 em: SS /AI |
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Referatsleiter-in: MR Elsing (arügämn |
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Mitarbeiterin ORR Kraft [ 7 Stonanpsahme av |
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Frau Bundesministerin

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Herrn Staatssekretär

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mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwurfs

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Durchschrift an:

fester Verteiler und EA A |
variabler Verteiler

durch Fachreferat

eingeschränkter Verteiler

(Innere Angelegenheit /

interne Meinungshildung)
Personalangelegenhelten /

persönlicher Inhalt

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StV-EL gleich

Referat 611 für EL- Oo =
Referenten/-innen Nett
2, 21, 22, 221, 02,
03 IMK,

2.
MK1, MK3, 312

Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger „Topf Secret“

Bundesverband} vom [6. Januar 2019

/hier; Schreiben.des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA

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L Sachverhalt A |

.

Am 14. Januar 2019 haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf
Secret“ gestartet. Verbraucher können über diese Intemetplattform per automatisiert
erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von
Hygienekontrollen (Köntrollberichte) in Restaurants, Bäckereien und anderen
‚Lebensmittelbetrieben auf Grundlage.des VIG erfragen. Die Anfragen sind so
(vor)formuliert, dass nur Kontrollberichte mit Beanstandungen (Verstöße gegen
lebensmittelrechtliche Vorschriften) erbeten werden. Die Betreiber der Plattform animieren
die Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden.auf der Plattform für jedermann
einsehbar zu veröffentlichen. Das Portal wird intensiv genutzt. Laut Presseberichten wurden

m ———
3

SEITE 2 VON

mit Stand vom 18. Januar über 8000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten
über das Portal beantragt.

Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, Herr Zöllick, und die
Hauptgeschäftsführerin, Frau Hartges, bitten Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung
des Portals sowie ggf. die Einleitung von Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes
rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der Plattform zu unterbinden.

Stellungnahme

Dass Veibraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG
infolge der Aktion von foodwatch und FragDenStaat verstärkt Gebrauch machen, ist zu
begrüßen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Verbraucher sich eines Portals-
bedienen, das von interessierten Kreisen aus übergeordneten politischen Gründen ins Leben
gerufen wurde. Das VIG ist von Seiten des BMEL schließlich als Mittel zur Verbesserung
von Markttransparenz propagiert worden. Mit der Novelle des VIG im Jahre 2011 war laut

Gesetzesbegründung eine „noch verbraucher- freundlichere Ausgestaltung des VIG, eine
weitere Beschleunigung der Auskunftserteilung sowie ein „Mehr“ an Informationen für die
Bürgerinnen‘“ beabsichtigt.

Kritisch könnte hingegen gesehen werden, dass die Antragsteller durch Foodwatch und
FragDenStaat dazu animiert werden, die Kontrollberichte nach Erhalt durch die zuständigen
Landesbehörden auf des Plattform zu veröffentlichen. Dadurch könnte sich das Porta)
faktisch zu einem - wenn auch privat betriebenen - „Hygienepranger“ entwickeln mit.den
von der DEHOGA beschriebenen negativer Folgen für einzeine Unternehmen. Allerdings
ist.an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dies rechtlich zulässig sein dürfte und daher
keine Möglichkeiten gesehen werden, diese - durch FragDenStaat und andere Portale im
‚Hinblick auf:andere Informationsfreiheitsrechte wie z.B. UIG und IFG längst übliche und
weit verbreitete Praxis - zu unterbinden.

Allenfalls könnte seitens der betroffenen Landesbehörden überlegt werden, ob es sich bei
der Antragstellung über das Portal und der damit verbundenen Bündelung der Anfragen um
eine missbräuchliche Antragstellung iSd $ 4 Absatz 4 VIG handelt. foodwatch und
FragDenSiaat bezwecken mit dem Portal ausweislich eigener Angaben, Druck auf die
Bundesregierung auszuüben, damit künftig alle Kontrollergebnisse der
Lebensmittelüberwachung/Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants etc,
4

SENE I'VON3

veröffentlicht werden. Der Zweck des Portals liegt somit nicht in der Befriedigung
individueller Informationsbedürfnisse, sondern in der Erzeugung politischen Drucks
gegenüber der Bundesregierung. Die Auskunftsbegehren der individuellen Antragsteller
werden zu diesem Zweck initiiert und instrumentalisiert. Hiergegen ließe sich jedoch
einwenden, dass es trotz der Bündelung durch das Portal um individuelle Anfragen handelt,
denen im Einzelfall betrachtet keinie missbräuchlichen Motive unterstellt werden können.

Momentan Jäuft eine Abfrage unter den zuständigen Landesministerien zu der Frage, wie
mit den Anträgen umzugehen ist. Das Ministerium für Verbraucherschutz ı Eieinland-Plalz

 

vertritt die Auffassung, dass die Anfragen über das Portal nach dem VIG erundsätzlich
zulässig und daher zu beantworten sind,

. Vorschlag

Im Ergebnis wird wegen der Zuständigkeit der Länder für die Beantwortung der über das
Portal pestellten Anfragen zu einer zurückhaltenden Stellungnahme geraten.

Zustimmung und Zeichnung des beigefügten Antwortentwurfs.
5

Kraft, Friedemann

Von:
Gesendet:
An:

Cc:

Betreff:

Anlagen:

BM‘in hat gezeichnet.

Freitag, 25. Januar 2019 14:24
Referat 224

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prum.ı.0--

nuckıaur MB - Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger "Topf
Secret" - hier: Prüfung durch das BMEL --LV mit AE v. 22.01.2019 -
00113863

10342-19.pdf.

Hiermit erhalten Sie eine Kopie des Vorgangs gemäß der Verfügung auf Seite 1.

Original geht an Referat 224.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

-Ministerpuro-
Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Du. “IiRVV

Internet: www.bmel.de
6

a

Bundesministerium
für Ernährung
und Landwirtschaft

Julia Klöckner

Bundasministerium für Emährung und Landwirtschaft Bundesministerin
- Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin

HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Anden

Präsidenten des Deutschen Hotel- und TEL +49 (0)30 18 529 - 335373509
Gaststättenverbandes e.V. Fax +49 (0)20 18 529 - 426
Herrn Guido Zöllick e.mu 224@bmel.bund.de

Am ‚Weidendamm 1A INTERNET www.bmel,de

10117 Berlin AZ 294-00600-A00:10287

 

ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zy der aktuellen Kampagne von Foodwatch
und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem jch wie folgt Stellung nehmen möchte:

irundsätzlich begrüße ich es, diss N efbraughenund Verbräutherinney die Möglich-
keiten des Verbräuck@finfo hationkeserzes (VIG) nyfzen, uf beiden Zustängdigen
Behürdepy/Inforinztioden fber Erz4ugyisse nach don Lebensmijtel- un Fyrfermittel-
geset?Yuch oder gewirhliche V£rbräucherprodukte zu erfragen, die für$ie von Inte-
ressy sind. Das VIG ist ein wjchtiges Instrument um das Vertrauen der Verbraucherin-
nen und Verbraucher in da ‘Funktionieren des Marktes zu stärken. Als das Ergebnis
intensiver und zum Teil zlıch kontrovers geführter Debatten und einer wissenschaftlich
basierten und partizipay(v durchgeführten Evaluation steht das VIG heute nach den

Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch sachgerechteren Ausgleich zwischen den

Informationsinteres<en der Verbraucher und den schutzwürdigen Belangen der be-
troffenen Lebenssfittelbetriebe.
7

ü DEHOGA

BUNDESVERBAND

 

Deutscher Hotel- und

Gaststättenverband e.V,
(DEHOGA Bundasverband)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin '
Frau Fon: 030/72 62 52-0
Julia Klöckner Fax: 030/72 62 52-42
ns . www,dehoga.de

Bundesministerin Info@dehoga.de

Bundesministerium für

Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelmstraße 54

10117 Berlin Berlin, 16. Januar 2018

Foodwatch und FragDenStaat starten Hygienepranger ‚Topf Secret“
hier: Prüfung durch das BMEL

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Frau Klöckner,

mit der ganz herzlichen Bitte die jüngste Initiative von Foodwatch und
FragDenStaat zu prüfen, wenden wir uns heute an Sie. Wie populistisch
und verantwortungsios Foodwatch agiert ist diesem Video zu entnehmen.

Foodwatch und FragDenStaat haben am 14.01.2019 die
Verbraucherplattform „Topf Secret‘ gestärtet. Verbraucher können über die
Plattform .bei den zuständigen Behörden die Ergebnisse . von
Hygienekontrollen "in ° Restaurants, Bäckereien und anderen
Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes
anfragen. Dabei sind die Anfragen so formuliert; dass nur im Falle von
Beanstandungen um die Zusendung der Kontrollberichte gebeten wird.
Foodwatch/FragDenStaat animieren die Verbraucher dazu, die
behördlichen Antworten in Form der Kontroliberichte auf der Plattform
für jedermann einsehbar zu veröffentlichen.

Eine entsprechende Pressemitteilung zum Stärt der Plattform finden Sie

hier: .httos://www.foodwatch.org/de/informieren/informationsgesetz/aktuelle-
nachrichten/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hyaienekontrollen-abfrauen?

Die Plattform ist unter dieser Adresse erreichbar:

httos://fragdenstaat.de/kampaanen/lebensmittelkontrolle/apn/
8

Seite 2
Schreiben zu „Topf Secret‘ vom DEHOGA Bundesverband

Hier stellt FragDenStaat FAQs zur Funktionsweise von „Topf Secret“ bereit:
https: //fraadenstaat.de/kampaanen/lebensmittelkontrolle/fau/

Wir kritisieren die geplanten Veröffentlichungen auf der Plattform scharf und
sehen darin keinen Mehrwert für den Verbraucherschutz, sondern reinsten
Populismus. Die Plattform ist unserer Auffassung nach zudem in höchstem
Maße rechtlich fragwürdig: °$ 40 Abs. 1a Nr..2 LFGB ermächtigt
ausschließlich. die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von
Hygienemängeln ‚unter den im Gesetz. genannten Voraussetzungen.
Außerdem müssen seitens der zuständigen Behörden die hohen
verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht
in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt hat, beachtet werden.

Weder Foodwatch bzw. FragDenStaat als, juristische Personen noch die
Verbraucher als natürliche Personen sind unserer Ansicht nach zu
Veröffentlichungen der Kontrollergebnisse berechtigt, da es sich bei diesen
Vereinen bzw. den Verbrauchern nicht um die laut Gesetz zuständigen
Behörden handelt. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse wäre somit
eine rechtswidrige Kompetenzanmaßung staatlicher Befugnisse seitens der
Vereine bzw. seitens der Verbraucher. \

Die Grundrechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen wären in
höchstem Maße beeinträchtigt, wenn auf der Plattform Hygienemängel
veröffentlicht werden, zumal dies vor allem Mängel betreffen dürfte, die
aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nach $ 40 Abs. 1a LFGB seitens
der zuständigen Behörden gerade nicht veröffentlicht werden. Durch die
geplanten Veröffentlichungen würde $ 40 Abs. 1a LFGB ins Leere laufen
und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mittelbar umgangen
werden. Dieses Vorgehen kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und der
zuständigen Behörden sein.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure vertritt laut dieser Position
ebenfalls die Ansicht, dass Kontrollergebnisse nur seitens der
Landesbehörden in den gesetzlich festgelegten Grenzen und unter
Beachtung der hohen verfassungsrechtlichen Hürden erfolgen dürfen und
spricht sich klar gegen „Topf Secret“ aus.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie „Topf Secret“ und das Vorgehen
kurzfristig prüfen und gegebenenfalls entsprechende Schritte unternehmen,
um die rechtswidrigen Veröffentlichungen auf „Topf Secret“ zu unterbinden.
9

Seite 3
Schreiben zu ‚Topf Secret‘ vom DEHOGA Bundesverband

Es kann und darf nicht im Interesse des Staates sein, dass auf diese Art
und Weise Gastronomen und auch andere Lebensmittelunternehmer an
den medialen Pranger gestellt werden und Existenzen sowie Arbeitsplätze
so leichtfertig vernichtet werden können.

Wir wären Ihnen für eine zeitnahe Rückäußerung sehr dankbar.

mit freundlichen Grüßen

077724

Guido Zöllick
Präsident Haunemusennmfän
DEHOGA Bundesverband ! cd
10