Anlage4.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Topf Secret“
TOP: 32 Referat 224 Datum 11.02.19 224-00600-A001 Telefon 3353 Sprechzettel Anlass: 33. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucher- schutz (LAV) am 21. und 22. Februar 2019 in Mainz Thema: Foodwatch: „Topf Secret: Jetzt Hygienebericht anfordern!“ Gesprächsführungsvorschlag 1. inhaltlicher Sachstand - Am 14. Januar haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf Secret“ gestartet. Verbraucher können über diese Internetplattform per au- tomatisiert erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von Hygienekontrollen (Kontrollberichte) in Restaurants, Bäckereien und ande- ren Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des VIG erfragen. Die Anfragen sind so (vor)formuliert, dass nur Kontrollberichte mit Beanstandungen (Verstöße ge- gen lebensmittelrechtliche Vorschriften) erbeten werden. - Die Betreiber der Plättform animieren die Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden auf der Plattform für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Das Portal wird intensiv genutzt. - Laut Presseberichten wurden mit Stand von Anfang Februar über 15 000 Anfra- gen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten über das Portal beantragt.
SEITE 2 VON 3 Erklärtes Ziel der vorliegenden foodwatch - Kampagne ist, mit der Initiierung und Instrumentalisierung individueller Auskunftsbegehren Druck auf die Bun- desregierung auszuüben, bundesgesetzliche Voraussetzungen für die Einführung von Restaurantampeln, Hygienesmileys etc. zu schaffen. 2. Verfahrensstand Eine vom Ministerium für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz initiierte Länder- abfrage sowie eine am 22. Januar d. J. in diesem Zusammenhang durchgeführte Telefonkonferenz (Teilnehmerkreis: LAV- Mitglieder, aber aus formellen - Gründen „Non-LAV“) haben ergeben, dass die Anfragen über das Portal von der überwiegenden Mehrheit der Länder (Ausnahme Stand TK 22. 01. d.J.: SL, SH; diese prüfen Mißbrauchstatbestand) als nach dem VIG grundsätzlich für zulässig erachtet und daher beantwortet werden. Allerdings werden die Anfragen nur schriftlich beantwortet, um eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse über das Portal zu erschweren und damit zu verhindern, dass die Landesbehör- den sich - entgegen der Intentionen des aktuellen BVerfG-Beschlusses vom 21. 03. 2018 zu 8.40 Absatz 1 aLFGB - „zum Handlanger“ des Portals machen. Die Länder konnten sich.in der o. a. TK auf die Grundlagen einer einheitlichen Handhabung der Kampagne verständigen und werden den betroffenen Behörden vor Ört.entsprechende Verfahrenshinweise zur Verfügung stellen. Unterschied- liche Auffassungen bestanden lediglich im Hinblick darauf, was genau heraus- zugeben ist. Während NW die eigentlichen Kontrollberichte (mit Schwärzungen bei personenbezogenen Daten) herausgeben wird und sich dabei auf eine Ent- scheidung des OVG NW beruft, werden die Behörden in anderen Ländern nur Auszüge oder Zusammenfassungen der Kontrollberichte oder nur Daten aus dem BALVI-System herausgeben. Darüber hinaus wurden die datenschutzrechtlichen Fragen, die im Zusammen- hang mit dem Widerspruch der Aritragsteller gemäß Art. 21 der DSGVO gegen die im VIG grundsätzlich vorgesehene Weitergabe der personenbezogenen Da- ten an betroffene Unternehmen stehen, kontrovers diskutiert. Einige Länder wie z.B. NW kündigten an, diese Fragen ihren Landesdatenschutzbeauftragten vor- zulegen. Eine erste Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten sieht einen Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an Dritte vor dem Hin-
SEITE 3 VON 3 tergrund des $ 5 Absatz 2 Satz 4 VIG als unzulässig an. Die Klärung dieser Fra- ge ist zu Recht von Seiten der Länder auf die Ebene der zuständigen Landesda- tenschutzbeauftragten gehoben worden. 3. Position der Bundesregierung / des BMEL Wegen der Zuständigkeit der Länder für die Beantwortung der über das Portal ge- stellten Anfragen wird zu keiner bzw. nur einer zurückhaltenden Stellungnahme seitens des Bundes geraten. Seitens BMEL ist in vergleichbaren Fällen von VIG - (Massen-)Anfragen immer auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen worden, und es scheint nach der o. a. TK so zu sein, dass die Handhabung auch der vorlie- genden Aktion durch die Länder auf einem guten Weg ist. Die noch offenen rechtlichen und vor allem datenschutzrechtlichen Fragen bzw. Fragen der erforderlichen personellen Ressourcen sind einer Klärung auf Landes- ebene zuzuführen. Gegen die Generierung und Instrumentalisierung von Anfragen nach dem VIG durch foodwatch, auch wenn sie kampagnenhaft und erklärterma- ßen zur „Druckausübung gegenüber der Bundesregierung“ erfolgt, ist letztlich sei- tens BMEL (wohl) nichts zu erinnern; BMEL hat in der Vergangenheit immer in der Öffentlichkeit damit argumentiert, dass das VIG ein wichtiges Instrument ist, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Funktionieren des Marktes zu stärken und dass das vVIG ein ausgewogenes Bündel von Vor- schriften enthält, mit denen einerseits dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anderseits den schützwürdigen Belan- gen der Unternehmen als auch dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann“ usw.. Gez. Kraft
Kraft, Friedemann ee Von: Kraft, Friedemann Gesendet: Montag, 25. Februar 2019 11:48 An: Referat 224 Betreff: WG: 33, LAV-Sitzung in Mainz Von: Gesendet: Mornay, „_. Februar 2019 11:34 An: Kraft, Friedemann > ung Betreff: AW: 33. LAV-Sitzung ın mainz Hallo Herr Kraft, der TOP 32 (Topf Secret) ist aus Zeitgründen nicht auf der 33. Sitzung der LAV behandelt ‚worden; es wird dazu ein Umlaufbeschluss ergehen. Beste Grüße Referat 312 "Lebensmittelüberwachung, Krisenmanagement" Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Fa> E-Mail: Li Internet: www.bmel.de Von: Kraft, Friedemann Gesendet: Montag, 25. Februar 2019 10:41 An: Trautmann, Beate Betreff: 33. LAV-Sitzung In Mainz Liebe Frau Trautmann, können Sie'mir sagen, ob der Beschlussvorschlag zu TOP 32 (Topf Secret) auf der Sitzung In der vergangenen Woche angenommen wurde? “ Danke und Gruß F. Kraft
Ü r Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Friedemann Kraft Referat 224 . Rechtsangelegenheiten der Abteilung 2, Recht der Verbraucherinformation Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: +49 30 / 18 529-3353 E-Mail: friedemann.kraft @bmel.bund.de Internet: www.brnel.de
Kraft, Friedemann Von: Kraft, Friedemann im Auftrag von Referat 224 Gesendet: Mittwoch, 13. Februar 2019 07:52 An: nn, cc: \ ” 24 Betreff: AW: Vorbereitung der Sitzung ucı „_. LAV in Mainz vom 21.-22. Februar 2019 Sehr geehrte Frau Trautmann, anbei übersende ich den Sprechzettel zu TOP 32, Gruß F, Kraft wi 19-02-1133. LAV SZ TOP 32.doc.. Von: ..__.. un oo Gesendet: Dienstaa. 12. Februar 2019 16:55 An: R u un, m na Ca T____ 2 Betreff: WG: Vorbereitung der Sitzung der 33, LAV in Mainz vom 21.-22. Februar 2019 Wichtigkeit: Hoch Referat 312 312-20500/0047 Sehr geehrte Damen und Herren, mit nachstehender E-Mail vom 23. Januar 2019 hätte ich Sie in Vorbereitung der 33. Sitzung der LAV im Auftrag von Herrn AL 3 gebeten, dem Referat 312 bis zum 8. Februar 2019 Sprechzettel zu Themen zu übersenden, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Leider fehlen noch nachfolgende Sprechzettel, an die ich Sie erinnern möchte: Novellierung der L2 Geschäftsordnung der VSMK Koordinierte Einführung Referat 323 von IMSOC
Afrikanische Schweinepest | Referat 322 Tierschutzkontrollen am Referat 321 Schlachthof. TOP 26 Überarbeitung der VOzur | Referat 321 Durchführung Tierschutzgesetz Kein Verkauf von Alkohol im Kassenbereich des Einzelhandels Länderübergreifende Nutzung der _ Videokonferenztechnik Foodwatch: „Topf Secret: Jetzt Hygienebericht anfordern“ Strafbarkeit von Amtstierärzten bei der TOP 27 TOP 29 TOP 32 Abfertigung von TOP 34 Tiertransporten...... TOP 35 Zeitplan zur Erledigung der Arbeiten zu Schutz- und Kontrollstandards in der amtlichen Überwachuns Ich erbitte Ihre Sprechzettel nunmehr bis Donnerstag, 14. Februar 2019, DS an 312(<@bmel.bund.de. Referat 414 Referat 123 Referat 224 Referat 321 Referat 321 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Beate Trautmann Von: Gesendet: Mittwoch, 25. sanuar 2019 16:47. An: Referat MK2; Referat 312; Referat 215; Referat 316; Referat 313; Referat 323; Referat 321; Referat 414; Referat 725; Refer* 17" -Dafsr 712. Dafsent 224 ! ‚ar Nr_ Las Fi A lien. Betreff: Vorbereitung der Sitzung der 33. LAV in Mainz vom 21.-22. Februar 2019 Wichtigkeit: Hoch