Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Überblick über die vorhandenen Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Schulabteilung bzw. der Dienstaufsicht der Bezirksregierung Köln (Mobbing unter den Schüler*innen, Mobbing gegen Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte, Mobbing ausgehend vom Schulpersonal, Mobbing in der Lehrerschaft, Mobbing unter den sowie ausgehend von den Mitarbeitenden der Schulaufsicht und in der Bezirksregierung etc.), insbesondere Statistiken und Erhebungskriterien, Richtlinien, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Sensibilisierungsunterlagen, Dokumentationsempfehlungen, Informationen zu Mobbing nach Geschlecht, sexueller Orientierung, zugeschriebener Rasse, ethnischer Herkunft, Religion etc., Richtlinien und Handlungsempfehlungen für die entsprechende Zusammenarbeit mit der Aufsicht in Düsseldorf, etc.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Rein vorsorglich beantrage ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Sollten keinerlei Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um einen entsprechend zitierwürdigen, transparenten Bescheid.

Falls keine Informationen vorliegen sollten, bitte ich um einen entsprechend zitierbaren Bescheid.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über die vorhandenen Informationssam…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln [#31825]
Datum
11. Juli 2018 16:51
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über die vorhandenen Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Schulabteilung bzw. der Dienstaufsicht der Bezirksregierung Köln (Mobbing unter den Schüler*innen, Mobbing gegen Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte, Mobbing ausgehend vom Schulpersonal, Mobbing in der Lehrerschaft, Mobbing unter den sowie ausgehend von den Mitarbeitenden der Schulaufsicht und in der Bezirksregierung etc.), insbesondere Statistiken und Erhebungskriterien, Richtlinien, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Sensibilisierungsunterlagen, Dokumentationsempfehlungen, Informationen zu Mobbing nach Geschlecht, sexueller Orientierung, zugeschriebener Rasse, ethnischer Herkunft, Religion etc., Richtlinien und Handlungsempfehlungen für die entsprechende Zusammenarbeit mit der Aufsicht in Düsseldorf, etc. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Rein vorsorglich beantrage ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Sollten keinerlei Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um einen entsprechend zitierwürdigen, transparenten Bescheid. Falls keine Informationen vorliegen sollten, bitte ich um einen entsprechend zitierbaren Bescheid. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Informationsunterlagen ist meine Informationsfreiheitsanfrage vom 11.7.18…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln [#31825]
Datum
2. August 2018 14:38
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Informationsunterlagen ist meine Informationsfreiheitsanfrage vom 11.7.18 gelangt. Ich benötige eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Antrag ist hier am 11.7.2018 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln [#31825]
Datum
3. August 2018 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Antrag ist hier am 11.7.2018 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW ist am 11.07.2018 hier eingegangen. Dieses rich…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln [#31825]
Datum
9. August 2018 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW ist am 11.07.2018 hier eingegangen. Dieses richtet sich auf Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen im Einzugsbereich der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln. In der Schulabteilung sind zu diesem Thema folgende Unterlagen vorhanden: - Broschüre "Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte" der Bezirksregierung Köln - Rahmenrichtlinie "Schutz vor Mobbing" der Bezirksregierung Köln. Ich füge diese Unterlagen im pdf-Format bei. Ich weise darauf hin, dass entsprechende Unterlagen anderer Behörden hier bekannt sind und inhaltlich verwendet werden. Beispielhaft seien genannt die Broschüre "Konflikte bearbeiten - Mobbing verhindern" der Bezirksregierung Münster, zu finden unter http://www.bezreg-muenster.de/zentralab… sowie diverse Publikationen des Schulministerium NRW, zu finden unter https://www.schulministerium.nrw.de/ (im Suchfeld "Mobbing" eingeben). Diese füge ich meiner Antwort nicht bei, weil es sich um Informationen nach § 5 Abs. 4 IFG NRW handelt. Mit freundlichen Grüßen