Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Überblick über die vorhandenen Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW (Mobbing unter den Schüler*innen, Mobbing gegen Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte, Mobbing ausgehend vom Schulpersonal, Mobbing in der Lehrerschaft, Mobbing unter den sowie ausgehend von den Mitarbeitenden der Schulaufsicht und im Schulministerium etc.), insbesondere Statistiken und Erhebungskriterien, Richtlinien, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Sensibilisierungsunterlagen, Dokumentationsempfehlungen, Informationen zu Mobbing nach Geschlecht, sexueller Orientierung, zugeschriebener Rasse, ethnischer Herkunft, Religion etc.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Rein vorsorglich beantrage ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren.

Falls keine Informationen vorliegen sollten, bitte ich um einen entsprechend zitierbaren Bescheid.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW [#31786]
Datum
9. Juli 2018 23:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über die vorhandenen Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW (Mobbing unter den Schüler*innen, Mobbing gegen Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte, Mobbing ausgehend vom Schulpersonal, Mobbing in der Lehrerschaft, Mobbing unter den sowie ausgehend von den Mitarbeitenden der Schulaufsicht und im Schulministerium etc.), insbesondere Statistiken und Erhebungskriterien, Richtlinien, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Sensibilisierungsunterlagen, Dokumentationsempfehlungen, Informationen zu Mobbing nach Geschlecht, sexueller Orientierung, zugeschriebener Rasse, ethnischer Herkunft, Religion etc. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Rein vorsorglich beantrage ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Falls keine Informationen vorliegen sollten, bitte ich um einen entsprechend zitierbaren Bescheid. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. Juli 2018 23:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Re: Empfangsbestätigung [#31786] Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn Ihre Behörde die Aufsicht (LDI NRW) im …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Empfangsbestätigung [#31786]
Datum
8. August 2018 14:35
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn Ihre Behörde die Aufsicht (LDI NRW) im Falle anderer, öffentlich gestellter Informationsanträge beschäftigt hat, weil gesetzliche Fristen und Pflichten ignoriert werden, darf ich höflich im Falle meines Informationsantrags vom 9.7.18 ("Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW [#31786]") an die morgen endende gesetzliche Maximalfrist erinnern. Bitte unterrichten Sie mich über den Zwischenstand. Im Falle des reaktionslosen Verstreichens der Frist leite ich den öffentlich geschalteten Vorgang u. a. an Ihre Aufsicht weiter. Falls Sie hierzu keinerlei Informationen haben sollten, müssten Sie dies entsprechend so darstellen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Re: Empfangsbestätigung [#31786] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informati…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Re: Empfangsbestätigung [#31786]
Datum
15. August 2018 02:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen nach IFG NRW zu Informationssammlungen zum Thema Mobbing an Schulen und im Einzugsbereich des Schulministeriums NRW“ vom 09.07.2018 (#31786) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag Nr. 31786 Sehr geehrter Herr Zufall, anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antra…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag Nr. 31786
Datum
20. November 2018 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen