Informationen über Berufskrankheiten bei der ehemaligen Firma Ruhr-Zink Datteln

Von 1968 bis 2008 betrieb die Firma Ruhr-Zink eine Niederlassung in Datteln. Bereits 1970 wurden sie seitens einiger Ärzte auf die Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit im Werk hingewiesen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Wurde eine Berufskrankheit bei betroffenen Mitarbeitern anerkannt und wenn ja, welche?
2. Wieviele Todesfälle gab es in dem Unternehmen, die auf berufsspezifische Krankheiten zurückzuführen sind, mit welcher Diagnose?
3.Gab es in dem besagten Zeitraum Zahlungen von Kranken- bzw. Verletztengeld an ehemalige
Beschäftigte der Ruhr-Zink GmbH, wegen welcher Diagnose?
Mit ist klar, dass eine Antwort nur ohne Personalien möglich ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2013
  • Frist
    4. März 2013
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Michael Sandkühler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von 1968 bis 200…
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
Michael Sandkühler
Betreff
Informationen über Berufskrankheiten bei der ehemaligen Firma Ruhr-Zink Datteln
Datum
14. Januar 2013 12:50
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von 1968 bis 2008 betrieb die Firma Ruhr-Zink eine Niederlassung in Datteln. Bereits 1970 wurden sie seitens einiger Ärzte auf die Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit im Werk hingewiesen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Wurde eine Berufskrankheit bei betroffenen Mitarbeitern anerkannt und wenn ja, welche? 2. Wieviele Todesfälle gab es in dem Unternehmen, die auf berufsspezifische Krankheiten zurückzuführen sind, mit welcher Diagnose? 3.Gab es in dem besagten Zeitraum Zahlungen von Kranken- bzw. Verletztengeld an ehemalige Beschäftigte der Ruhr-Zink GmbH, wegen welcher Diagnose? Mit ist klar, dass eine Antwort nur ohne Personalien möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Sandkühler Postanschrift Michael Sandkühler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Sandkühler
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mailadresse>> Die eingeg…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
Unzustellbar: Informationen über Berufskrankheiten bei der ehemaligen Firma Ruhr-Zink Datteln
Datum
14. Januar 2013 12:50
Status
Warte auf Antwort
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mailadresse>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenden Sie sich an den Helpdesk, falls das Problem weiterhin besteht. Diagnoseinformationen für Administratoren: Generierender Server: bg.vm <<E-Mailadresse>> #550 5.1.1 RESOLVER.ADR.RecipNotFound; not found <<E-Mailadresse>> Ursprüngliche Nachrichtenkopfzeilen: Received: from smz08329.res.bg.vm (10.8.224.229) by msexchange2010hubcas.user.bg.vm (10.8.230.4) with Microsoft SMTP Server id 14.2.318.4; Mon, 14 Jan 2013 12:50:24 +0100 Received: from smz08329.res.bg.vm (localhost [127.0.0.1]) by smz08329.res.bg.vm (Postfix) with ESMTP id 5F6FB280085 for <<E-Mailadresse>> Mon, 14 Jan 2013 12:50:58 +0100 (CET) Received: from smai0100.user.bg.vm (smai0100.user.bg.vm [10.8.223.100]) by smz08329.res.bg.vm (Postfix) with ESMTP id 2D092280073 for <<E-Mailadresse>> Mon, 14 Jan 2013 12:50:58 +0100 (CET) Received: from mail2-intern.isa.cnuv.de (mail2-intern.isa.cnuv.de [10.97.90.213]) by smai0100.user.bg.vm (8.12.10/8.12.10/SuSE Linux 0.7) with <<Name und E-Mailadresse>>; Mon, 14 Jan 2013 12:50:24 +0100 Authentication-Results: mail2.cnuv.de; dkim=neutral (message not signed) header.i=none X-IronPort-Anti-Spam-Filtered: true X-IronPort-Anti-Spam-Result: AngPALLv81BZ7lFe/2dsb2JhbABEhjqvUIFbhhcWc4JIDwFfHAImAkkXiC8IiQSSfId7kA2BI4tjgxWBEwOWCoEdjy2CdYFv X-IronPort-AV: E=Sophos;i="4.84,466,1355094000"; d="scan'208";a="8897751" Received: from fragdenstaat.de ([89.238.81.94]) by mail2.cnuv.de with ESMTP/TLS/DHE-RSA-AES256-SHA; 14 Jan 2013 12:50:24 +0100 Received: from localhost (localhost [127.0.0.1]) by fragdenstaat.de (Postfix) <<Name und E-Mailadresse>>; Mon, 14 Jan 2013 12:50:23 +0100 (CET) X-Virus-Scanned: Debian amavisd-new at fragdenstaat.de Received: from fragdenstaat.de ([127.0.0.1]) by localhost (fragdenstaat.de [127.0.0.1]) (amavisd-new, port 10024) with ESMTP id roV+o84XxjoL for <<E-Mailadresse>> Mon, 14 Jan 2013 12:50:16 +0100 (CET) Received: from localhost (localhost [127.0.0.1]) (using TLSv1 with cipher DHE-RSA-AES256-SHA (256/256 bits)) (No client certificate requested) (Authenticated sender: <<E-Mailadresse>> by fragdenstaat.de (Postfix) <<Name und E-Mailadresse>>; Mon, 14 Jan 2013 12:50:13 +0100 (CET) MIME-Version: 1.0 Subject: =?utf-8?q?Informationen_=C3=BCber_Berufskrankheiten_bei_der_ehemaligen_Fi?= =?utf-8?q?rma_Ruhr-Zink_Datteln?= From: =?utf-8?q?Michael_Sandk=C3=BChler?= <<Name und E-Mailadresse>> To<<Name und E-Mailadresse>> Date: Mon, 14 Jan 2013 11:50:13 +0000 Message-ID: <<E-Mailadresse>> Reply-To<<Name und E-Mailadresse>> X-TBoneMailStatus: PLAIN Content-Type: text/plain; charset="utf-8" Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Return-Path: <<E-Mailadresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von 1968 bis 2008 betrieb die Firma Ruhr-Zink eine Niederlassung in Datteln. Bereits 1970 wurden sie seitens einiger Ärzte auf die Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit im Werk hingewiesen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Wurde eine Berufskrankheit bei betroffenen Mitarbeitern anerkannt und wenn ja, welche? 2. Wieviele Todesfälle gab es in dem Unternehmen, die auf berufsspezifische Krankheiten zurückzuführen sind, mit welcher Diagnose? 3.Gab es in dem besagten Zeitraum Zahlungen von Kranken- bzw. Verletztengeld an ehemalige Beschäftigte der Ruhr-Zink GmbH, wegen welcher Diagnose? Mit ist klar, dass eine Antwort nur ohne Personalien möglich ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Sandkühler Postanschrift Michael Sandkühler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Herr Sandkühler, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2013…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
6. Februar 2013 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sandkühler, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2013. Aus Datenschutzgründen ist uns eine Beantwortung per E-Mail nicht möglich. Sie erhalten eine Antwort auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen Ass. Gabriele Wölki-Parus Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Berufsgenossenschaft Holz und Metall Bezirksverwaltung Stuttgart Vollmoellerstr.11 70563 Stuttgart Tel.: +49 711/ 1334-11573 Fax: +49 711/ 1334-24349 www.bghm.de<http://www.bghm.de/>
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Auskunftsbegehren
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsbegehren
Datum
20. Februar 2013
Status
Anfrage abgelehnt
128,2 KB
Michael Sandkühler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Sandkühler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Informationen über Berufskrankheiten bei der ehemaligen Firma Ruhr-Zink Datteln"
Datum
20. Februar 2013 15:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/3172 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil die Berufsgenossenschaft sich bei ihrer Auskunftsverweigerung darauf beruft, dass die Daten dem Sozialdatenschutz unterliegen. Sozialdaten wären auch Informationen über einen Mitgliedsbetrieb, weil dies Betriebsgeheimnisses wären. Dabei klassifiziert die Genossenschaft die Informationen insgesamt als Daten mit Geheimnischarakter. Eine derart pauschale Eingruppierung ist nicht nachvollziehbar, zumal anonymisierte Daten angefordert worden waren. Weiterhin beruft sich die Genossenschaft auf ein Übermittlungsverbot nach § 67 Abs. 1 SGB X, wo aber ein generelles Übermittlungsverbot von Sozialdaten überhaupt nicht geregelt ist. Ich kann auch nicht erkennen, warum die Nachfrage nach dem Umfang von möglichen Berufskrankheiten bei einer Firma, die seit Jahren nicht mehr in Datteln existiert zu Geschäftsgeheimnissen gehören soll. Zumal eventuelle Fälle Jahrzehnte zurückliegen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Sandkühler
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenscha…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Datum
22. Februar 2013 08:51
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenscha…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Datum
18. April 2013 10:18
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenscha…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Az.: IX-720/004 II#0126
Datum
11. Juni 2013 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sandkühler, anliegendes Schreiben übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Astrid Koppitsch
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenscha…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Az.: IX-720/004 II#0126
Datum
16. August 2013 11:29
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Az. IX-720/003 II#0126 - Sehr geehrter Herr Sandkühler, unter Bezug auf den bisher geführten Schriftwechsel teile ich Ihnen mit, dass sich die Bearbeitung Ihrer Eingabe noch etwas verzögert, da die Prüfung Ihrer Angelegenheit noch andauert. Sobald eine abschließende Bewertung möglich ist erhalten Sie unverzüglich weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrike Müller ********************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Zentrale Aufgaben - Servicebüro - Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel.: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ***********************************************

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenscha…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Az.: IX-720/004 II#0126
Datum
15. November 2013 13:02
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Az. IX-720/003 II#0126 - Sehr geehrter Herr Sandkühler, in Ihrer Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass die Prüfung leider immer noch andauert und mir daher eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrike Müller ********************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Zentrale Aufgaben - Servicebüro - Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel.: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ***********************************************