Informationen über den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden

sämtliche vom Untersuchungsausschuss bisher gefertigten Protokolle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden [#10226]
Datum
21. Juni 2015 13:57
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche vom Untersuchungsausschuss bisher gefertigten Protokolle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen über den Untersuchungsaussc…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden [#10226]
Datum
24. Juli 2015 11:01
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen über den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden" vom 21.06.2015 (#10226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Informationen über den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden" [#10226]
Datum
29. August 2015 10:24
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10226 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil nach zwei Monaten immer noch keine Antwort kommt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. August 2015 11:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Informationen über den 2. Untersuchungsausschuss - Staatsoper - 17. Wahlperiode Sehr geehrtAntragsteller/in auf I…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Informationen über den 2. Untersuchungsausschuss - Staatsoper - 17. Wahlperiode
Datum
2. September 2015 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre über fragdenstaat.de via E-Mail gesendete Anfrage vom 21. Juni 2015 sowie vom 24. Juli 2015 muss ich Ihnen mitteilen, dass vorliegend kein Informationsrecht gem. § 3 Abs. 1 IFG Berlin besteht. Ihre beantragte Einsicht bzw. Übersendung der Protokolle des 2. Untersuchungsausschusses „Staatsoper“ betrifft einen parlamentarischen und keinen Verwaltungsvorgang. Letzteres ist aber Voraussetzung, damit das IFG Berlin zur Anwendung gelangt. Insofern bestimmt sich das Recht auf Einsicht in die Protokolle des 2. Untersuchungsausschusses „Staatsoper“ nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin (UntAG) in Verbindung mit den vom Untersuchungsausschuss beschlossenen Verfahrensregeln, die Sie auf der Internetseite des 2. Untersuchungsausschusses „Staatsoper“ unter www.parlament-berlin.de einsehen können. Hiernach werden die Protokolle nur intern verteilt. Jedoch wird sich der Untersuchungsausschuss mit Ihrem Begehr voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 11. September 2015 befassen und prüfen, ob gegebenenfalls eine einzelfallbezogene Einsichtnahme in die Protokolle erfolgen kann, soweit sie öffentliche Sitzungen bzw. den öffentlichen Teil einer Sitzung betreffen. Eine Einsicht in die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen, bzw. nichtöffentlichen Teile einer Sitzung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung von § 7 Abs. 2 UntAG generell nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen