Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz

Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz

Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26:

§ 26 Dienstunfähigkeit

(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html

Es liegen Hinweise vor, daß der Präsident Maaßen auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist.

1. Strafanzeige gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB).

Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutz-investiert-Millionen-in-Massendatenerfassung-im-Netz-2559751.html

2. Die Inszenierung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland durch den BfV und die LfV sowie die Begehung einer Vielzahl von Straftaten durch V-Leute der genannten Dienste

Der vormalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen und Rechtshistoriker Helmut Roewer geht davon aus, daß die NSU-Morde und das Zeugensterben geheimdienstliche Hindergründe haben.
Quelle: http://www.blauenarzisse.de/index.php/anstoss/item/5225-die-nsu-legende

Damit fänden im Verantwortungsbereich des Präsidenten Maaßen am laufenden Band Mord, Anstiftung zum Mord, Hochverrat und Betrug statt. Von einer Selbstanzeige des Präsidenten Maaßen wurde bisher nichts bekannt.

Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als:

"alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung"
Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-beratung/hirnwoerterbuch.php

Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Präsidenten Maaßen entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel.

Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
  • 3 Follower:innen
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz [#10901]
Datum
31. Juli 2015 18:35
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26: § 26 Dienstunfähigkeit (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html Es liegen Hinweise vor, daß der Präsident Maaßen auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist. 1. Strafanzeige gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB). Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutz-investiert-Millionen-in-Massendatenerfassung-im-Netz-2559751.html 2. Die Inszenierung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland durch den BfV und die LfV sowie die Begehung einer Vielzahl von Straftaten durch V-Leute der genannten Dienste Der vormalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen und Rechtshistoriker Helmut Roewer geht davon aus, daß die NSU-Morde und das Zeugensterben geheimdienstliche Hindergründe haben. Quelle: http://www.blauenarzisse.de/index.php/anstoss/item/5225-die-nsu-legende Damit fänden im Verantwortungsbereich des Präsidenten Maaßen am laufenden Band Mord, Anstiftung zum Mord, Hochverrat und Betrug statt. Von einer Selbstanzeige des Präsidenten Maaßen wurde bisher nichts bekannt. Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als: "alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung" Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-beratung/hirnwoerterbuch.php Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Präsidenten Maaßen entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel. Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Bundesamt für Verfassungsschutz
IFG-Anfrage vom 31.7.2015 (Dienstfähigkeit Maaßen) und 10.8.2015 (Schein-Strafanzeige gegen netzpolitik.org)
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage vom 31.7.2015 (Dienstfähigkeit Maaßen) und 10.8.2015 (Schein-Strafanzeige gegen netzpolitik.org)
Datum
12. August 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
75,3 KB
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz" [#10901]
Datum
18. August 2015 20:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10901 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil im Falle von Herrn Maaßen mit der IFG-Anfrage das Ergebnis einer Gesundheitsüberprüfung angefragt wurde. Diese ist zu unterscheiden von einer Sicherheitsüberprüfung. Gesundheitsüberprüfungen sind von der Ausnahmeregelung des §3 (8) IFG - Sicherheitsüberprüfungen - nicht erfasst. Deshalb ist die Anfrage zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 10901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Bescheid vom 12.8.2015 widerspreche ich. Die Anfrage wurde von Ihnen zu Unr…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz" [#10901]
Datum
18. August 2015 20:48
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Bescheid vom 12.8.2015 widerspreche ich. Die Anfrage wurde von Ihnen zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil im Falle von Herrn Maaßen mit der IFG-Anfrage das Ergebnis einer Gesundheitsüberprüfung angefragt wurde. Diese ist zu unterscheiden von einer Sicherheitsüberprüfung. Gesundheitsüberprüfungen sind von der Ausnahmeregelung des §3 (8) IFG - Sicherheitsüberprüfungen - nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 10901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit de…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz" [#10901]
Datum
1. September 2015 15:17
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz" vom 31.07.2015 (#10901) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 10901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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