Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz
Informationen über die Dienstfähigkeit des BfV-Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz
Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26:
§ 26 Dienstunfähigkeit
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html
Es liegen Hinweise vor, daß der Präsident Maaßen auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist.
1. Strafanzeige gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB).
Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutz-investiert-Millionen-in-Massendatenerfassung-im-Netz-2559751.html
2. Die Inszenierung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland durch den BfV und die LfV sowie die Begehung einer Vielzahl von Straftaten durch V-Leute der genannten Dienste
Der vormalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen und Rechtshistoriker Helmut Roewer geht davon aus, daß die NSU-Morde und das Zeugensterben geheimdienstliche Hindergründe haben.
Quelle: http://www.blauenarzisse.de/index.php/anstoss/item/5225-die-nsu-legende
Damit fänden im Verantwortungsbereich des Präsidenten Maaßen am laufenden Band Mord, Anstiftung zum Mord, Hochverrat und Betrug statt. Von einer Selbstanzeige des Präsidenten Maaßen wurde bisher nichts bekannt.
Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als:
"alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung"
Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-beratung/hirnwoerterbuch.php
Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Präsidenten Maaßen entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel.
Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Präsidenten Maaßen gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten.
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Juli 2015
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1. September 2015
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