Informationen über die markteinschränkenden Maßnahmen gegen die devolo AG (dLAN 1200+)
Informationen über die markteinschränkenden Maßnahmen gegen die devolo AG.
Laut Amtsblatt 21/2018 vom 07. November 2018 (Mitteilung 291/2018) wurde aufgrund von EMV-Störaussendungen eine markteinschränkende Maßnahme gegen die PLC-Adapter "devolo dLAN 1200+" der devolo AG verhängt. Leider ist das die letzte Information der BNetzA, die ich dazu finden kann und die Adapter werden nachwievor frei im Handel verkauft.
Die Fälle, wo derartige Adapter VDSL-Vectoring, VDSL-SuperVectoring und weitere Dienste/Geräte nachweislich stören, häufen sich meiner Meinung nach immer mehr. Die wenigsten Fälle dringen dabei wohl zur BNetzA durch, da die Adapter z. B. auch durch Telekom-Servicetechniker entfernt werden, sofern der Besitzer der Adapter seinen eigenen Anschluss stört. Auch kann es möglicherweise durch die EMV-Störaussendungen auf das Stromnetz zu einer erhöhten Gesundheitsbelastung des Betreibers der Geräte und seines Umfelds kommen.
Des Weiteren bitte ich um Informationen, sofern möglich, auf welche Art und Weise selbige Adapter von der BNetzA auf EMV-Störaussendungen getestet wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juli 2020
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15. August 2020
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