Informationen über die nicht genehmigte Verteilung von Werbematerialien der RWE AG an Erstklässler

alle Informationen, die in Zusammenhang mit der nicht genehmigten Verteilung von Werbeartikeln der RWE AG in Grundschulen vorliegen, insbesondere auch:
- Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und den Schulaufsichtsbehörden
- Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und der RWE AG bzw. deren Konzerntöchtern

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2014
  • Frist
    27. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über die nicht genehmigte Verteilung von Werbematerialien der RWE AG an Erstklässler [#6311]
Datum
24. April 2014 09:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationen, die in Zusammenhang mit der nicht genehmigten Verteilung von Werbeartikeln der RWE AG in Grundschulen vorliegen, insbesondere auch: - Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und den Schulaufsichtsbehörden - Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und der RWE AG bzw. deren Konzerntöchtern
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. April 2014 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach IFG vom 24. April 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie - gemäß Ihrem …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 24. April 2014
Datum
22. Mai 2014 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie - gemäß Ihrem oben stehenden Antrag - alle im MSW vorliegenden Berichte der oberen Schulaufsichtsbehörden in der Sache "RWE-Brotdosenaktion". Der Erlass des MSW an die oberen Schulaufsichtsbehörden trägt das Datum 6.1.2014. Ein Schriftverkehr zwischen dem MSW und der RWE AG bzw. ihren Konzern-Töchtern existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen