Informationen über die Schulbauten

Anfrage an: Schulbau Hamburg

Die Informationen, die die Behörde hat,
über die Bausubstanz von Hamburgs Schulen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
OC. GJ.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Schulbau Hamburg Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Informationen über die Schulbauten [#173476]
Datum
6. Januar 2020 16:06
An
Schulbau Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Informationen, die die Behörde hat, über die Bausubstanz von Hamburgs Schulen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 173476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173476
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.
Schulbau Hamburg
Sehr geehrte/r Frau/Herr OC. GJ, wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunfts…
Von
Schulbau Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Informationen über die Schulbauten [#173476]
Datum
7. Januar 2020 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr OC. GJ, wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus am 06.01.2020. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. In Ihrem Antrag begehren Sie die Zusendung von Informationen über die Bausubstanz von Hamburgs Schulen. Nach Auslegung Ihres Antrags verstehe ich Ihren sehr weit gefassten Antrag so, dass Sie eine Auskunft bzgl. der Gebäudeklassifizierung der bestehenden Schulgebäude im Hinblick auf den bautechnischen Zustand begehren. Hierzu übersende ich Ihnen die Drucksache 21/17216. Aus der Anlage können Sie die entsprechenden Gebäudeklassen entnehmen. Sofern Sie weitere oder andere Informationen benötigen, bitte ich Sie um entsprechende Konkretisierung bzw. Erläuterung Ihres Antrags. Die jetzige Information erfolgt gebührenfrei. Sofern Sie weitergehende/andere Informationen benötigen, die uns nicht in elektronischer Form zur Verfügung stehen, möchten wir Sie jedoch in diesem Zusammenhang auch auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Mit freundlichen Grüßen
Schulbau Hamburg
Finanzielle Mittel für Schulbau, Hier: Ihre Anfrage vom 6.1.2020 Sehr geehrte/r Frau/Herr O.C. GJ, wie von Ihnen…
Von
Schulbau Hamburg
Betreff
Finanzielle Mittel für Schulbau, Hier: Ihre Anfrage vom 6.1.2020
Datum
16. Januar 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr O.C. GJ, wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus am 06.01.2020. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und wird zurzeit bearbeitet. In Ihrem Antrag begehren Sie eine Auskunft darüber, welche finanzielle Mittel im Jahr 2020 und 2019 in Hamburg für die Instandhaltung und den Bau von (bitte separat aufführen) Stadtteilschulen und Gymnasien zur Verfügung gestellt und welcher Anteil davon von den Schulen benutzt wurde (bitte wieder nach Schulform getrennt aufführen). Nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung kann ich Ihnen hierzu mitteilen, dass wir keine vorhandene Tabelle haben, um die IST- und Plan-Zahlen für den Bau und die Instandhaltung nach der Schulart (Stadtteilschule/Gymnasium) zu differenzieren. Die hiesigen Dokumente/Listen basieren auf Wirtschaftseinheiten und trennen nicht nach der Schulart. Da wir hier- anders als bei Ihrer weiteren Anfrage vom 6.1.2020- die Information nicht in der angefragten Form parat haben, sondern erst erstellen müssten, wäre hiermit ein gewisser Arbeitsaufwand verbunden. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich daher ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist auch der Personalaufwand. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Wir bitten Sie daher, um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG). Bitte teilen Sie uns bis zum 23.01.2020 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
OC. GJ.
AW: Finanzielle Mittel für Schulbau, Hier: Ihre Anfrage vom 6.1.2020 [#173476] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Schulbau Hamburg Details
Von
OC. GJ.
Betreff
AW: Finanzielle Mittel für Schulbau, Hier: Ihre Anfrage vom 6.1.2020 [#173476]
Datum
16. Januar 2020 14:56
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte darum vorerst meine Anfrage auf allen ihnen verfügbaren Dokumente, die sie in ihrer Antwort genannt haben, zu begrenzen. Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 173476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173476
Schulbau Hamburg
Finanzielle Mittel im Schulbau/ Ihre Anfrage vom 06.01.2020 Sehr geehrte/r Frau/Herr OC.GJ., ich komme zurück auf…
Von
Schulbau Hamburg
Betreff
Finanzielle Mittel im Schulbau/ Ihre Anfrage vom 06.01.2020
Datum
30. Januar 2020 15:09
Status
Sehr geehrte/r Frau/Herr OC.GJ., ich komme zurück auf unsere E-Mail vom 16.01.2020 und übersende Ihnen anliegend eine Tabelle zum Investitionsvolumen bgzl. Neubau /Ersatzbau getrennt nach Schulart für das Jahr 2019/2020. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Zahlen für das Jahr 2020 um Planzahlen handelt. Hinsichtlich der Zahlen für das Jahr 2019 ist zudem zu beachten, dass es sich hierbei um vorläufige Zahlen handelt, die im Rahmen des Jahresabschlusses noch verifiziert werden müssen. Bei den Bewirtschaftungskosten ist eine Abbildung der geplanten Kosten im Jahr 2020 nicht möglich, da es kein Bewirtschaftungsbudget pro Jahr und Schule gibt. Für das Jahr 2019 ist eine derartige Betrachtung anhand der gebuchten Zahlen schwierig und mit sehr viel Verwaltungsaufwand verbunden, da unser Bewirtschaftungscontrolling keinen Zahlungstermin für die einzelnen Aufträge einsehen kann. Zudem werden die Maßnahmen nur der Wirtschaftseinheit zugeordnet. In einigen Fällen verhält es sich aber so, dass zwei Schulen auf derselben Wirtschaftseinheit (z.B. Grundschule und Gymnasium) liegen. Wenn dies der Fall ist, dann handelt es sich auch um zwei unterschiedliche Schultypen und die Aufträge für die Wirtschaftseinheit können keiner Schulart konkret zugeordnet werden. Sollten Sie ein Interesse an einer Auswertung unseres Bewirtschaftungscontrollings haben, wäre der erforderliche Arbeitsaufwand gebührenpflichtig. In diesem Falle bitte ich Sie für die Erstellung/Zusendung eines Gebührenbescheides um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Vergleichen Sie hierzu auch meine E-Mail vom 16.01.2020. Investitionsvolumen Neubau/Ersatzbau Schulart 2019 (abgerechnet) Mietfläche (m²) €/m² Stadtteilschule 129.734.470 € 84.196 1.541 Gymnasium 15.975.011 € 5.211 3.066 Schulart 2020 (geplant) Mietfläche (m²) €/m² Stadtteilschule 56.932.727 € 20.473 2.781 Gymnasium 20.352.680 € 7.129 2.855 Beste Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulbau Hamburg
Finanzielle Mittel im Schulbau/ Ihre Anfrage vom 06.01.2020 Sehr geehrte/r Frau/Herr OC.GJ., ich komme zurück auf…
Von
Schulbau Hamburg
Betreff
Finanzielle Mittel im Schulbau/ Ihre Anfrage vom 06.01.2020
Datum
31. Januar 2020 06:54
Status
Sehr geehrte/r Frau/Herr OC.GJ., ich komme zurück auf unsere E-Mail vom 16.01.2020 und übersende Ihnen anliegend eine Tabelle zum Investitionsvolumen bgzl. Neubau /Ersatzbau getrennt nach Schulart für das Jahr 2019/2020. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Zahlen für das Jahr 2020 um Planzahlen handelt. Hinsichtlich der Zahlen für das Jahr 2019 ist zudem zu beachten, dass es sich hierbei um vorläufige Zahlen handelt, die im Rahmen des Jahresabschlusses noch verifiziert werden müssen. Bei den Bewirtschaftungskosten ist eine Abbildung der geplanten Kosten im Jahr 2020 nicht möglich, da es kein Bewirtschaftungsbudget pro Jahr und Schule gibt. Für das Jahr 2019 ist eine derartige Betrachtung anhand der gebuchten Zahlen schwierig und mit sehr viel Verwaltungsaufwand verbunden, da unser Bewirtschaftungscontrolling keinen Zahlungstermin für die einzelnen Aufträge einsehen kann. Zudem werden die Maßnahmen nur der Wirtschaftseinheit zugeordnet. In einigen Fällen verhält es sich aber so, dass zwei Schulen auf derselben Wirtschaftseinheit (z.B. Grundschule und Gymnasium) liegen. Wenn dies der Fall ist, dann handelt es sich auch um zwei unterschiedliche Schultypen und die Aufträge für die Wirtschaftseinheit können keiner Schulart konkret zugeordnet werden. Sollten Sie ein Interesse an einer Auswertung unseres Bewirtschaftungscontrollings haben, wäre der erforderliche Arbeitsaufwand gebührenpflichtig. In diesem Falle bitte ich Sie für die Erstellung/Zusendung eines Gebührenbescheides um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Vergleichen Sie hierzu auch meine E-Mail vom 16.01.2020. Investitionsvolumen Neubau/Ersatzbau Schulart 2019 (abgerechnet) Mietfläche (m²) €/m² Stadtteilschule 129.734.470 € 84.196 1.541 Gymnasium 15.975.011 € 5.211 3.066 Schulart 2020 (geplant) Mietfläche (m²) €/m² Stadtteilschule 56.932.727 € 20.473 2.781 Gymnasium 20.352.680 € 7.129 2.855 Beste Grüße