Informationen über duale Studiengänge

alle Kooperationsverträge mit Unternehmen bezüglich sämtlicher dualer Studiengänge der HWR Berlin. Mit Namen der Unternehmen und Art der Einflussnahme auf die dualen Studiengangspläne an der HWR.

Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über duale Studiengänge [#10227]
Datum
21. Juni 2015 16:05
An
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Kooperationsverträge mit Unternehmen bezüglich sämtlicher dualer Studiengänge der HWR Berlin. Mit Namen der Unternehmen und Art der Einflussnahme auf die dualen Studiengangspläne an der HWR. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Automatische Antwort: Informationen über duale Studieng= E4nge [#10227] Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund …
Von
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Informationen über duale Studieng= E4nge [#10227]
Datum
21. Juni 2015 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund einer erhöhten Anfrage der Dienstleistungen der HWR-Internetredaktion, kann es zu Verzögerungen bei der Umsetzung Ihrer Aufträge kommen. Wir bitten um Geduld. Ihre Internetredaktion

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Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. Juni 2015 ist hier eingegangen. Wir lassen nun prüfen, mit welche…
Von
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Betreff
WG: Informationen über duale Studiengänge [#10227]
Datum
7. Juli 2015 11:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. Juni 2015 ist hier eingegangen. Wir lassen nun prüfen, mit welchem Verwaltungsaufwand für die Beschaffung der erbetenen Informationen zu rechnen ist und werden Ihnen dann eine Kostenschätzung übermitteln. Wir gehen allerdings derzeit davon aus, dass wir Ihnen die erbetenen Informationen ohnehin nicht zur Verfügung stellen können, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen im Sinne des § 6 IFG sowie personenbezogene Daten enthalten, bei denen ein überwiegendes Informationsinteresse der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. an der Herausgabe der Daten nicht zu erkennen ist (§ 5 IFG). Eine genauere Prüfung ist Teil des Verwaltungsaufwands den wir Ihnen ggf. in Rechnung stellen werden. Soll diese Prüfung fortgesetzt werden? Mit freundlichen Grüßen