Informationen über Finanzanlagen der Stadt Landau in der Pfalz

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Finanzhaushalt 2019 der Stadt Landau in der Pfalz tauchen im Ansatz für 2019 Auszahlungen für Finanzanlagen auf (F30).
Daher die Frage: Welche Finanzanlagen bzw. Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens besitzt die Stadt Landau und ihre Stiftungen?
Bitte senden Sie mir diese Informationen zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Finanzhaushalt 2019 der Stadt Landau in der Pfalz …
An Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über Finanzanlagen der Stadt Landau in der Pfalz [#159447]
Datum
22. Juli 2019 11:43
An
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Finanzhaushalt 2019 der Stadt Landau in der Pfalz tauchen im Ansatz für 2019 Auszahlungen für Finanzanlagen auf (F30). Daher die Frage: Welche Finanzanlagen bzw. Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens besitzt die Stadt Landau und ihre Stiftungen? Bitte senden Sie mir diese Informationen zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die gewünschten Auswertungen des Finanzanlagevermögens der Stadt Landau in der…
Von
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage, Informationszugang nach LTranspG - Informationen über Finanzanlagen der Stadt Landau in der Pfalz [#159447]
Datum
15. August 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die gewünschten Auswertungen des Finanzanlagevermögens der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Stiftungen zum 31.12.2018 aufgrund Ihrer Anfrage nach dem LTransG. Der Betrag i.H.v. 3.000 Euro, welcher im Haushalt der Stadt Landau in der Pfalz für das Jahr 2019 unter der Position F30 ausgewiesen ist, betrifft das anteilige Stammkapital (Anteil der Stadt Landau) für die Neugründung der "Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH". Die Stadt ist aufgrund unseres umfangreichen kommunalen Waldbesitzes Mitgesellschafter geworden. Die Stammeinlage wurde per 15.03.2019 geleistet. Hinweis: Die beigefügten Schlussbilanzen zum 31.12.2018 befinden sich in der Prüfung durch unser Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadt. Sie sind noch nicht festgestellt und deshalb auch noch nicht veröffentlicht. Die Finanzanlagen finden Sie jeweils unter der Gliederungsziffer 1.3. In den Anlagen 19.07.23_Anfrage_FA_Stiftungen.pdf 19.07.23_Anfrage_FAStadt.pdf sind die Finanzanlagen für die Stadt und die Stiftungen nochmals kompakt und zusammengefasst dargestellt. Mit freundlichen Grüßen

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