Informationen über Körperscanner an Flughäfen

- Wie viele Körperscanner sind an deutschen Flughäfen installiert, insbesondere an den überregionalen und internationalen Flughäfen?
- Welche Hersteller und welche Typen werden dabei jeweils in welcher Anzahl verwendet?
- Wo befinden sich die jeweiligen Körperscanner?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Körp…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über Körperscanner an Flughäfen [#21023]
Datum
10. April 2017 22:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Körperscanner sind an deutschen Flughäfen installiert, insbesondere an den überregionalen und internationalen Flughäfen? - Welche Hersteller und welche Typen werden dabei jeweils in welcher Anzahl verwendet? - Wo befinden sich die jeweiligen Körperscanner?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung eines Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Ad…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationen über Körperscanner an Flughäfen [#21023]
Datum
19. April 2017 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung eines Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich, da es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie dem BMI keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Antwort. Gerne teile ich Ihnen meine private E-Mai…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über Körperscanner an Flughäfen [#21023]
Datum
19. April 2017 09:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Antwort. Gerne teile ich Ihnen meine private E-Mail Adresse mit: <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. April 2017 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationen über Körperscanner an Flughäfen [#21023]
Datum
19. April 2017 09:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. April 2017 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift und ggf. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beantworten. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> es tut mir Leid, dass die angegebene E-Mailadresse nicht den Anforderungen en…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über Körperscanner an Flughäfen [#21023]
Datum
19. April 2017 10:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> es tut mir Leid, dass die angegebene E-Mailadresse nicht den Anforderungen entspricht. Ich möchte Sie deshalb bitte, stattdessen die folgende E-Mailadresse zu verwenden: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in