Informationen über russische Militärangehörige, Politiker und weitere

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In Bezug auf die aktuelle Ukraine-Krise habe ich folgende Anfrage.
Haben Sie folgende Aufstellungen? Können Sie folgende Aufstellungen zur Verfügung stellen?

Aufstellung von:
- hochrangigen Militär der Russischen Föderation und der Republik Belarus
- Mitglieder der Duma bzw. der Parlamente der Russischen Föderation und der Republik Belarus
- Ministern/Ministerinnen
- Vorstände und Aufsichtsräte von großen Staatskonzernen
- enge Familienmitglieder, Verwandte und Freunde der zuvor genannten Personenkreise

vorzugsweise mit folgenden Daten:
- vollständiger Name, Geschlecht
- Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort
- Rang, Berufsbezeichnung, Organisation
- aktueller Wohnort, aktuelle Adresse, letzter bekannter Aufenthaltsort
- Kontaktdaten, Telefonnummern, Mobiltelefonnummern, E-Mail-Adressen, Web-Seiten, social Media-Acounts

Sollten Sie selbst nicht über so eine Aufstellung verfügen möchte ich Sie bitten meine Anfrage an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten.
Sollte aus geheimdienstlichen oder anderen Gründen eine zur Verfügungstellung der kompletten Daten nicht möglich sein, so möchte ich Sie bitten mir eine geeignete Untermenge der Daten zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über russische Militärangehörige, Politiker und weitere [#241986]
Datum
26. Februar 2022 21:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die aktuelle Ukraine-Krise habe ich folgende Anfrage. Haben Sie folgende Aufstellungen? Können Sie folgende Aufstellungen zur Verfügung stellen? Aufstellung von: - hochrangigen Militär der Russischen Föderation und der Republik Belarus - Mitglieder der Duma bzw. der Parlamente der Russischen Föderation und der Republik Belarus - Ministern/Ministerinnen - Vorstände und Aufsichtsräte von großen Staatskonzernen - enge Familienmitglieder, Verwandte und Freunde der zuvor genannten Personenkreise vorzugsweise mit folgenden Daten: - vollständiger Name, Geschlecht - Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort - Rang, Berufsbezeichnung, Organisation - aktueller Wohnort, aktuelle Adresse, letzter bekannter Aufenthaltsort - Kontaktdaten, Telefonnummern, Mobiltelefonnummern, E-Mail-Adressen, Web-Seiten, social Media-Acounts Sollten Sie selbst nicht über so eine Aufstellung verfügen möchte ich Sie bitten meine Anfrage an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten. Sollte aus geheimdienstlichen oder anderen Gründen eine zur Verfügungstellung der kompletten Daten nicht möglich sein, so möchte ich Sie bitten mir eine geeignete Untermenge der Daten zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241986/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Informationen über russische Militärangehörige, Politiker und weitere; Vg. 089-2022
Datum
3. März 2022 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen