Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald

Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald zu. Insbesondere – aber nicht ausschließlich – Verträge, interne und externe Korrespondenz, Vermerke und Vorlagen mit an dem Bau und der Baufeldfreimachung beteiligten, darunter Behörden, Unternehmen, Umweltverbände, juristische und natürliche Personen für den Zeitraum seit 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir sä…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald [#263810]
Datum
22. November 2022 22:39
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald zu. Insbesondere – aber nicht ausschließlich – Verträge, interne und externe Korrespondenz, Vermerke und Vorlagen mit an dem Bau und der Baufeldfreimachung beteiligten, darunter Behörden, Unternehmen, Umweltverbände, juristische und natürliche Personen für den Zeitraum seit 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263810/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail zu oben genanntem Sachverhal…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald [#263810]
Datum
28. November 2022 18:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail zu oben genanntem Sachverhalt. Der Vorgang befindet sich aktuell in Bearbeitung. Sie begehren sämtliche Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66, Teilabschnitt Riederwaldtunnel. Dieser Informationszugang ist unbestimmt und erfordert einen immensen Unterlagenumfang vorzuhalten, so dass er dazu geeignet ist, objektiv auf Verfahrensverzögerungen oder offensichtlich auf eine (teilweise) Blockierung der Verwaltungsarbeit abzielen. Sofern es ihrem Begehren nicht widerspricht, bitten wir ihre Anfrage themenbezogen einzugrenzen und/ oder sich auf konkrete Sachverhalte zu beziehen, also ihre Anfrage zu konkretisieren. Über mögliche Fristverlängerungen werde ich sie informieren, sobald feststeht, ob externe Stellen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zustimmung angefragt werden müssen. Die Benennung ihres Informationsinteresses könnte uns dabei helfen, die Daten für Sie schneller zusammen zu stellen. Könnte es beispielsweise wegen der aktuellen Brisanz sein, dass sie Ergebnisse aus der Bauvorbereitung für die Kampfmittelerkundung und Fällarbeiten im Bereich des Fechenheimer Waldes (Baufeldfreimachung) begehren, so teilen sie uns dies mit. Eine für sie relevante thematische Eingrenzung, z. B. auf Grunderwerbsstand, naturschutzfachliche Auflagenerfüllung und Artenschutz, Altlastenproblematik, Kampfmittelerkundung, Ausschreibung und Vergabe, Öffentlichkeitsarbeit, Zeitplan, Gefahrenabwehr, usw. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind / waren (z. B. Planfeststellungsbeschluss, öffentliche Ausschreibungen, Unterlagen von der Projektwebsite für das Neubauvorhaben RWT online) ohne ausdrückliche Anforderung nicht vorbereitet werden. Ich bitte Sie um ihre zustellungsfähige Postadresse, da es sich nicht um einfache Sachauskünfte handelt und die angeforderten Informationen zunächst umfangreich zusammengestellt werden müssen sowie datenschutzrechtliche Zustimmungen Drittbeteiligter eingeholt werden müssen, so dass zunächst mit einer Gebührenpflicht (Höchstgebühr i. H. v. 500,-- €) zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konkretisieren die Anfrage auf die folgenden Frag…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald [#263810]
Datum
4. Dezember 2022 21:10
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konkretisieren die Anfrage auf die folgenden Fragen, in der Annahme, dass es sich hierbei um einfache Antworten handelt, die somit kostenlos sind. Im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels soll eine Baustrasse errichtet werden. Was ist der genaue Verlauf des Baustrasse? Bitte senden Sie mir hierzu vorhandenes Kartenmaterial zu. Wann sollen Flächen für die Baustrasse abgesperrt und freigemacht werden? Welche Wege sind davon betroffen? Ist hierfür eine Allgemeinverfügung geplant, wenn ja für welchen Zeitraum? Wurde für die Absperrung der Baustrasse und/oder die Baufeldfreimachung ein Amtshilfegesuch an die Polizei gestellt? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Sollten Sie wider Erwarten einige Fragen nicht zeitnah beantworten können, bitte ich darum, die einfachen Fragen bereits vorab schneller zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263810/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> die Projektleitung hat mir zu Ihrer Anfrage vom 22.11.2022 bzw. Konkretis…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Informationen über den Bau und die Baufeldfreimachung für den Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main – Hanau) Teilabschnitt Tunnel Riederwald [#263810]
Datum
21. Dezember 2022 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Projektleitung hat mir zu Ihrer Anfrage vom 22.11.2022 bzw. Konkretisierung vom 04.12.2022 nachfolgende Informationen gegeben: 1. Was ist der genaue Verlauf des Baustrasse? Bitte senden Sie mir hierzu vorhandenes Kartenmaterial zu. Das Baufeld wurde in den Unterlagen der Planfeststellung dargelegt (Grunderwerb zuzüglich vorübergehende Inanspruchnahme). Für die anstehenden Rodungen im Fechenheimer Wald wurde der Verlauf der Baustraßen konkretisiert. Einen entsprechenden Plan hat die Autobahn GmbH im Internet zum Download bereitgestellt. Sie können ihn unter dem folgenden Link abrufen: https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.tunnelriederwald.de%2Faktuelles%2Ffachgutachterliche-bewertung-vorkommens-des-heldbockkaefers%2F&data=05%7C01%7C%7C598b6973e5d541cb0a3508dae35707d0%7Ca1bd299f351c4bd98b4f3c7bc9fa9a32%7C0%7C0%7C638072260471542103%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=l3N7FBF61W4D3edHu5AmDWs1N7qerX2W8AiPhibgzAo%3D&reserved=0 Dateiname: "03 A66_Riederwald_Anlage2_Übersicht_1zu1000_Heldbock.pdf" 2. Wann sollen Flächen für die Baustrasse abgesperrt und freigemacht werden? Welche Wege sind davon betroffen? Die vorgesehene Baufeldfreimachung soll bis Ende Februar realisiert werden. Ein genaues Datum für den Beginn der Fällarbeiten wurde noch nicht festgelegt. Die Wege innerhalb des Baufeldes einschließlich eines gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitsbereiches sind von den Sperrungen betroffen. 3. Ist hierfür eine Allgemeinverfügung geplant, wenn ja für welchen Zeitraum? Die Rodung selbst ist im Rahmen der Planfeststellung genehmigt. Es ist eine Sperrung der Wege und Grundstücke vorgesehen, die von den Rodungsarbeiten betroffen sind. Diese erfolgt durch die Autobahn GmbH als Waldbesitzer während der gefahrenträchtigen Arbeiten. 4. Wurde für die Absperrung der Baustrasse und/oder die Baufeldfreimachung ein Amtshilfegesuch an die Polizei gestellt? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Die Fällarbeiten werden durch die Autobahn GmbH bzw. deren Beauftragte durchgeführt. Die Polizei ist im Vorfeld über etwaige, angekündigte Störungen der Arbeiten informiert, so dass im Bedarfsfall seitens der Autobahn GmbH zum Schutz des öffentlichen Projektes nicht legale Störungen während der Fällarbeiten abgewendet werden können. Die voraussichtlichen Einsatzmodalitäten der Polizei werden bei der Terminfindung für die Fällung berücksichtigt. Hierzu finden aktuell Gespräche und Abstimmungen statt. Diese Auskunft ist gebührenfrei; es konnten alle Fragen beantwortet werden. Die Autobahn GmbH betreibt eine Projektwebsite für das Neubauvorhaben A66 Riederwaldtunnel online: https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.tunnelriederwald.de%2F&amp;data=05%7C01%7C%7Cdeeee078e2514b56d07d08dacec0ba92%7Ca1bd299f351c4bd98b4f3c7bc9fa9a32%7C0%7C0%7C638049624411304217%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&amp;sdata=0VmXpDq8pP5CyirszIiGODIKJy3%2BZW1OUNNofTQL51U%3D&amp;reserved=0 Hier konnten sie im Rahmen einer anderen Anfrage ihrerseits das Gutachten zum Vorkommen des Heldbockkäfers im Fechenheimer Wald herunterladen; ebenso werden sie bezüglich der Karte zu den Rodungsflächen dorthin verwiesen. Mit vorgenannter Website möchten wir künftig arbeiten, deshalb wird diese Präsenz weiter ausgebaut und aktuelle Projektinformationen hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Da die Vorbereitungen für die Fällarbeiten aktuell noch andauern und nicht zu allen Themen Informationen vorliegen bzw. eine iterative Projektentwicklung stattfindet, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des weiteren Ablaufs auf der Website zu informieren. Danke. Mit freundlichen Grüßen