Informationen vergangene Parkraumüberwachung München Untergiesing

- Anzahl der Einsätze (Kontrollgang eines Außendienstmitarbeiters) des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) im Parklizenzgebiet München Untergiesing für den Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014 durch Parkraumüberwacher(innen) / Dienstkräfte des Kreisverwaltungsreferats München.

- Anzahl der verschiedenen Außendienstmitarbeiter(innen) (Dienstkräfte in der Parkraumüberwachung) die im Parklizenzgebiet München Untergiesing in dem Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014 für das Kreisverwaltungsreferat München zur Parkraumüberwachung im Einsatz waren.

- Die Arbeitsanweisung(en) zur Parkraumüberwachung für Gebiete mit Bewohner-Parkausweis (Parklizenz), gültig für den Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen vergangene Parkraumüberwachung München Untergiesing [#9466]
Datum
20. April 2015 21:28
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Einsätze (Kontrollgang eines Außendienstmitarbeiters) des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) im Parklizenzgebiet München Untergiesing für den Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014 durch Parkraumüberwacher(innen) / Dienstkräfte des Kreisverwaltungsreferats München. - Anzahl der verschiedenen Außendienstmitarbeiter(innen) (Dienstkräfte in der Parkraumüberwachung) die im Parklizenzgebiet München Untergiesing in dem Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014 für das Kreisverwaltungsreferat München zur Parkraumüberwachung im Einsatz waren. - Die Arbeitsanweisung(en) zur Parkraumüberwachung für Gebiete mit Bewohner-Parkausweis (Parklizenz), gültig für den Zeitraum Juni 2010 bis Mai 2014.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115 -Service-Center der Landeshauptstadt Mü…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Informationen vergangene Parkraumüberwachung München Untergiesing [#9466]
Datum
21. April 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115 -Service-Center der Landeshauptstadt München. Ihre E-Mail haben wir an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet, die sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises im Sinne des Art. 8 und 58 der …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fwd: Fwd: Fwd: Fwd: Fwd: Informationen vergangene Parkraumüberwachung München Untergiesing [#9466]
Datum
24. April 2015 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises im Sinne des Art. 8 und 58 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), wie z.B. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, fallen nicht unter die Informationssatzung der Landeshauptstadt München. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Ihre Anfrage nicht beantworten werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html