Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften
1. Rundfunkrecht ist spezialgesetzlich geregelt.
2. BVerfG hat vor Kurzem entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist.
3. Somit ist die Rechtslage eindeutig klar.
In letzter Zeit kommt es aber häufiger vor, dass Staatskanzleien der Bundesländer ihre LTranspG und IFG benutzen, um Anfragen, die spezialgesetzlich geregelte Rundfunkbeitragspflicht betreffen, nicht zu beantworten. Damit wird das Urteil des BVerfG torpediert und jedes Mal Rechtsunsicherheit gestiftet.
Hat SWR Informationen über diese Situation? Welche rechtliche Mittel hat SWR, um dagegen vorzugehen?
Anfrage abgelehnt
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Datum23. August 2018
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22. September 2018
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