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Informationen zu § 114 Strahlenschutzgesetzes "Schutz von Einsatzkräften bei Notfalleinsätzen"

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Teile des neuen Strahlenschutzgesetzes[2] treten am Sonntag, dem 01.Oktober 2017 in Kraft. Darunter § 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen.

ich bitte um elektronische Kopien von allen relevanten Informationen zu dem Themengebiet dieses Paragrafen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de, so z.B.:

1.) Die Radioaktive Kontaminierung kann großflächig sein, ein Einsatz verhindert rechtzeitige Flucht. Zählt die im Gesetz genanten Belastungswerte nur während der Einsatzzeit, oder zählen (potientielle) Belastungen für den Weg nach Hause, oder gar zu einer Sicheren Zone dazu?

2.) Tatsächliche örtliche radioaktive Belastungen hängen stark von Wetterbedingungen ab. Mit welcher statistischen Sicherheit sollen Belastungsgefahren ausgeschlossen werden?

3.) Wie lauten Aufklärungstexte, denen die Einsatzkräfte als Freiwillige zustimmen sollen?

4.) Wer sind Einsatzkräfte i.S. des Gesetzes?

5.) Information zu Anforderungen und Wirksamkeite von CBRN Schutzausrüstungen (PSA).

6.) Information zu vorhandenen PSA als Schutzmaßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1.

7.) Gilt die Versorgung mit aussreichender Schutzmaßnahmen (z.B. PSA) auch für die Zeit nach dem Einsatz bis zu einem sicherenOrt?

8.) Bedeutung von Körper aufgenommenen radioaktiven Substanzen (z.B. Inhaliert), die von keinem Dosimeter erfasst werden, auf die Bewertung der Grenzwerte i.S.d. Gesetzes.

9.) Zeitplan und Katalog von Maßnahmen zur Einführung dieses Gesetzes

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

[2]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/86-17.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Informationen zu § 114 Strahlenschutzgesetzes "Schutz von Einsatzkräften bei Notfalleinsätzen" [#24809]
Datum
29. September 2017 14:19
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, Teile des neuen Strahlenschutzgesetzes[2] treten am Sonntag, dem 01.Oktober 2017 in Kraft. Darunter § 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen. ich bitte um elektronische Kopien von allen relevanten Informationen zu dem Themengebiet dieses Paragrafen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de, so z.B.: 1.) Die Radioaktive Kontaminierung kann großflächig sein, ein Einsatz verhindert rechtzeitige Flucht. Zählt die im Gesetz genanten Belastungswerte nur während der Einsatzzeit, oder zählen (potientielle) Belastungen für den Weg nach Hause, oder gar zu einer Sicheren Zone dazu? 2.) Tatsächliche örtliche radioaktive Belastungen hängen stark von Wetterbedingungen ab. Mit welcher statistischen Sicherheit sollen Belastungsgefahren ausgeschlossen werden? 3.) Wie lauten Aufklärungstexte, denen die Einsatzkräfte als Freiwillige zustimmen sollen? 4.) Wer sind Einsatzkräfte i.S. des Gesetzes? 5.) Information zu Anforderungen und Wirksamkeite von CBRN Schutzausrüstungen (PSA). 6.) Information zu vorhandenen PSA als Schutzmaßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1. 7.) Gilt die Versorgung mit aussreichender Schutzmaßnahmen (z.B. PSA) auch für die Zeit nach dem Einsatz bis zu einem sicherenOrt? 8.) Bedeutung von Körper aufgenommenen radioaktiven Substanzen (z.B. Inhaliert), die von keinem Dosimeter erfasst werden, auf die Bewertung der Grenzwerte i.S.d. Gesetzes. 9.) Zeitplan und Katalog von Maßnahmen zur Einführung dieses Gesetzes Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. [2] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/86-17.pdf
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Stra…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung - Informationen zu § 114 Strahlenschutzgesetzes "Schutz von Einsatzkräften bei Notfalleinsätzen" [#24809]
Datum
2. Oktober 2017 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu zwei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller.

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage vom 29.09.2017 Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.09.2017, in der Sie um…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.09.2017
Datum
14. November 2017 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.09.2017, in der Sie um Informationen zu § 114 Strahlenschutzgesetzes "Schutz von Einsatzkräften bei Notfalleinsätzen" gebeten haben. Sie haben inzwischen auf Ihre gleichlautende Anfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eine Antwort dazu erhalten, zu der wir vom BfS keine weiteren Ergänzungen hinzufügen können. Diese Antwort des BMUB finden Sie auch nochmal im Anhang zu dieser Email. Mit freundlichen Grüßen