Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html
Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2012
  • Frist
    16. August 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008
Datum
15. Juli 2012 15:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG --
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
18. August 2012
Status
Anfrage erfolgreich
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