Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971

Antwort verspätet

  • Datum
    25. Januar 2013
  • Frist
    26. Februar 2013
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Marco Bergmoser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Marco Bergmoser
Betreff
Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008
Datum
25. Januar 2013 00:12
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Marco Bergmoser Postanschrift Marco Bergmoser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Bergmoser

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, beig…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. Januar 2013 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, beigefügte Unterlagen zu Ihrer Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Uwe Venzke Bundeskanzleramt Referat 131 Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justitiariat, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 11012 Berlin Tel: +49 30 18 400 2172 Fax: +49 30 18 400 1819