Informationen zu Absprachen mit dem BMI

Alle Informationen bezüglich der Frage, ob es bezüglich der Strafanzeigen gegen Netzpolitik.org und den Verbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR Absprachen zwischen Mitarbeitern des BfV, insbesondere dessen Präsidenten, und dem Bundesinnenministerium oder sonstigen Bundesbehörden gegeben hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
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Lukas Barth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Lukas Barth
Betreff
Informationen zu Absprachen mit dem BMI [#10889]
Datum
30. Juli 2015 20:08
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen bezüglich der Frage, ob es bezüglich der Strafanzeigen gegen Netzpolitik.org und den Verbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR Absprachen zwischen Mitarbeitern des BfV, insbesondere dessen Präsidenten, und dem Bundesinnenministerium oder sonstigen Bundesbehörden gegeben hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Lukas Barth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Barth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Barth

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