Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum"

1. Auflistung aller beantragten und erteilten Genehmigungen auf Leerstand die mit dem Formular "BauWohn 602 - Antrag auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum (01.19)" bei Ihnen eingegangen sind, die folgende Informationen umfassen:
 
– Liste aller Objekten, bei denen Anträge auf Sanierung gestellt wurden? Bitte in der Liste entsprechend kennzeichnen:- Wann wurden die Leerstände beantragt und wann wurden diese genehmigt ? Bitte adressscharf zuordnen.
– Liste der zusätzlichen Informationen zu den Immobilien die im Formular abgefragt werden (Angaben zum Eigentümer*in, Angabe über Verwalter*in, Adresse des Objektes, Lage der Wohnung, Ausstattung der Wohnung, Bezugsfertigkeit, Grösse, Ausstattung, Wohnraummiete, Begründungen, etc.)

2. Darüber hinaus eine Auflistung weiterer leerstehender Wohnungen und Häuser des Bezirkes Mitte, die Ihrer Behörde bekannt sind und die die folgenden Informationen umfassen:
 
– Seit wann sind die Leerstände gemeldet? Bitte adressscharf zuordnen.
– Sind Verwaltungsverfahren eingeleitet worden (Bußgeldverfahren / Zwangsgeld)? Wenn ja, wann? 
– Bei welchen Objekten sind wann Anträge auf Sanierung gestellt worden? Bitte in der Liste entsprechend kennzeichnen.

Sollten diese Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen, so bitte ich Sie zu prüfen, ob diese unter dem Datennutzungsgesetz bereitgestellt werden können.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)
Bei Informationen, die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum" [#251535]
Datum
15. Juni 2022 20:09
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung aller beantragten und erteilten Genehmigungen auf Leerstand die mit dem Formular "BauWohn 602 - Antrag auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum (01.19)" bei Ihnen eingegangen sind, die folgende Informationen umfassen:   – Liste aller Objekten, bei denen Anträge auf Sanierung gestellt wurden? Bitte in der Liste entsprechend kennzeichnen:- Wann wurden die Leerstände beantragt und wann wurden diese genehmigt ? Bitte adressscharf zuordnen. – Liste der zusätzlichen Informationen zu den Immobilien die im Formular abgefragt werden (Angaben zum Eigentümer*in, Angabe über Verwalter*in, Adresse des Objektes, Lage der Wohnung, Ausstattung der Wohnung, Bezugsfertigkeit, Grösse, Ausstattung, Wohnraummiete, Begründungen, etc.) 2. Darüber hinaus eine Auflistung weiterer leerstehender Wohnungen und Häuser des Bezirkes Mitte, die Ihrer Behörde bekannt sind und die die folgenden Informationen umfassen:   – Seit wann sind die Leerstände gemeldet? Bitte adressscharf zuordnen. – Sind Verwaltungsverfahren eingeleitet worden (Bußgeldverfahren / Zwangsgeld)? Wenn ja, wann?  – Bei welchen Objekten sind wann Anträge auf Sanierung gestellt worden? Bitte in der Liste entsprechend kennzeichnen. Sollten diese Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen, so bitte ich Sie zu prüfen, ob diese unter dem Datennutzungsgesetz bereitgestellt werden können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen, die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigu…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum" [#251535]
Datum
20. Juli 2022 17:00
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum"“ vom 15.06.2022 (#251535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigu…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum" [#251535]
Datum
7. September 2022 20:46
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum"“ vom 15.06.2022 (#251535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Antwort zu 1.) Das Bezirksamt M…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Informationen zu allen "Anträgen auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum" [#251535]
Datum
14. September 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Antwort zu 1.) Das Bezirksamt Mitte von Berlin führt keine Statistik bzw. Liste über Anträge sowie Genehmigungen die explizit mit dem Formular "BauWohn 602" eingereicht wurden. Ebenfalls wird keine Statistik oder Liste geführt, aus denen der Antragsgrund erfasst und dokumentiert wird. Auch die zusätzlichen Informationen zu den Immobilien werden nicht erfasst. Der Anspruch nach § 3 IFG Berlin ist allein gerichtet auf in den Akten des Bezirksamts Mitte von Berlin bereits vorhandenen Informationen. Dagegen besteht kein Anspruch auf die Erstellung / Generierung von neuen Informationen (wie z. B. Statistiken) anlässlich eines IFG-Antrages. Antwort zu 2.) Das Bezirksamt Mitte von Berlin führt auch hierüber keine Statistik bzw. Liste. Ebenfalls wird keine Statistik oder Liste geführt, aus denen der Antragsgrund "Sanierung" erfasst und dokumentiert wird. Der Anspruch nach § 3 IFG Berlin ist allein gerichtet auf in den Akten des Bezirksamts Mitte von Berlin bereits vorhandenen Informationen. Dagegen besteht kein Anspruch auf die Erstellung / Generierung von neuen Informationen (wie z. B. Statistiken) anlässlich eines IFG-Antrages. Mit freundlichen Grüßen