Informationen zu "Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz" BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 -

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden.

Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!

-------------------------------------
II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), zu dem Dokument[2]
des BMI "Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz"
Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 -
besonders:
1.) zur Entstehung/Begründungen
2.) kritischen Kommentierung/Problemen/Fehlern
3.) Überarbeitungen
4.) diesbezügliche Dienstanweisungen
5.) in welchen Gerichtsurteilen diese Hinweise zitiert werden.

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG,
2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV
falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

[2]
Kopie:
https://fragdenstaat.de/files/foi/75343/AnwendungshinweisezumIFG.pdf
als Ertrag dieser Anfrage:
https://fragdenstaat.de/a/24474

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2017
  • Frist
    10. Oktober 2017
  • 2 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Informationen zu "Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz" BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 - [#24554]
Datum
7. September 2017 13:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), zu dem Dokument[2] des BMI "Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz" Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 - besonders: 1.) zur Entstehung/Begründungen 2.) kritischen Kommentierung/Problemen/Fehlern 3.) Überarbeitungen 4.) diesbezügliche Dienstanweisungen 5.) in welchen Gerichtsurteilen diese Hinweise zitiert werden. Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. [2] Kopie: https://fragdenstaat.de/files/foi/75343/AnwendungshinweisezumIFG.pdf als Ertrag dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/24474
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 1025/2017 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. September 2019 - Informationen zu "Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz" BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 - [#24554]
Datum
11. September 2017 09:56
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 1025/2017 Sehr geehrter Herr Michel, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail vom 7. September 2017. Mit freundlichen Grüßen