2019-08-19_hfigrpdarmstadt_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu aufsichtsrechtlichen Prüfungen der Stadt Darmstadt im Bereich Verkehr seit 2017

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‘ HESSEN Darmstadt Regierungspräsidium [ErrEzEnt] bh, ner u nun #3 m ERBE 64278 Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt. 111 33.2- 66 k 02.01/8-2019 Unser Zeichen: Ihr Zeichen: Herrn ██████ █████ █ █████████████ ████ “ █████████ vom: Ihre Nachricht 26.05.2019 Ihr Ansprechpartner: ██████ ██████ Zimmernummer: ███████ Telefon: ██████████ Fax: █████████████ E-Mail: ██████████████████████████████ Datum: 19. August2019 Informationsfreiheitsge- Datenschutz- und nach$ 80 Hessisches Informationsanspruch setz(HDSIG),$ 3 (HUIG), $ Umweltinformationsgesetz Hessisches (UIG) gesetzdes Bundes sowie $ 2 2 Umweltinformations- gesundheitsbezo- der zur Verbesserung des Gesetzes (VIG) genen Verbraucherinformation Sehr geehrter Herr Voeth, perMail vom genannten Ge- Anspruch nach den im Betreff einen 26.Mai2019 haben Sie Vorgänge zu über abgeschlossene auf Zugang zu Informationen setzen und rechts- fach- und ruhenden Darmstadt für den f ließenden bezüglich der Stadt aufsichtlichen Prüfungen Prüfungen und aus, dass dies auch gemacht. Sie führen weiter seit 2017 geltend Verkehr Behörden mit externen sowie die Kommunikation internen Kommunikation Berichte der soll. einschließen Ein Anspruch auf auf Grundlage der genannten Vorgänge hinsichtlich Informationszugang zur von$ 2 Abs.1 des Gesetzes Verbraucherin- gesundheitsbezogenen Verbesserung der Informationen in nicht, da die geltend g emachten formation besteht keineminhaltlichen sonstigen Verbraucherprodukten oder Futtermitteln Zusammenhang mitLebensmittel, nicht eröffnet ist. des Gesetzes schon derAnwendungsbereich stehen, sodass kommt des Bundes (UIG) Auch einAnspruch nach 8 3 Abs.1 Umweltinformationsgesetz sindgemäß hier nicht inBetracht. Anspruchsverpflichtet des schließlich dieBehörden $ 2 Abs. 1,8 1 Abs. 2 UIG aus- isteine Be- Darmstadt Bundes. Das Regierungspräsidium im und damit keine Bundesbehörde hördedes LandesHessen Sinnedes $ 1 Abs.2 UIG, ist. sodass dieses nicht anspruchsverpflichtet Informationsfrei- Hessisches Datenschutz- und Anspruchnach8 80 Ihnen steht auchkein zu. heitsgesetz (HDSIG) Anierlendiher x: Land Hessen ® Darmstadt Regierungspräsidium 31 Hilpertstraße 64295Darmstadt Internet: https://rp-darmstadt.hessen.de Fristenbriefkasten: Servicezeiten: Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2 Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 64283 Darmstadt Telefon: 06151 120 Öffentliche Verkehrsmittel: Telefax: (BuslinieK) -2- 6347 (allgemein) Haltestelle Hilpertstraße 0615112 (Zentrale) WI
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BR zu Zugang auf Anspruch Stellen öffentlichen gegenüber Gemäß $ 80 HDSIG hat Jeder (Informationszugang). Informationen amtlichen Hes- Landes des Behörden die auch HDSIG 1 S. 1 Abs. 2 $ nach sind Stellen Öffentliche an- Hessen Landes des Behörde als Darmstadt sen. Insoweit ist das Regierungspräsidium spruchsverpflichtet. rechtliches ein weder Informationszugang auf Anspruch der dass Zwar ist es zutreffend, weitgehend dieser aufgrund Gerade erfordert. Interesse noch ein sonstiges besonderes je- diesem sind Anspruchs des Geltendmachung der Möglichkeit „voraussetzungslosen“ gesetzt. HDSIG 86 - 82 88 doch Grenzen gemäß genau möglichst Informationen begehrten die Antrag im sollen HDSIG 2 Abs. 85 Gemäß $ und ist gerichtet Behördenhandeln allgemeines auf der Antrag, Ein werden. umschrieben Informati- oder Aktenvorgängen von Vielzahl einer aus die bezieht, Informationen auf sich Infor- aer wenn werden, abgelehnt kann müssen, werden zusammengetragen onsträgern Sofern wäre. möglich Verwaltungsaufwand unverhältnismäßigem mationszugang nur mit Informationen begehrten der Umschreibung zur Angaben Person der antragstellenden verpflichtet. Beratung zur Stelle fehlen, ist die angerufene informationspflichtige Informationsan- Ihr dass worden, festgestellt ist Vorgänge der Nach einer Grobsichtung sondern Kommunen, nach nicht jedoch die betrifft, Fällen an spruch eine sehr große Zahl ar- (StVO) Straßenverkehrsordnung der Bereich im Sachgebieten verschiedenen den nach Ein- um und dargelegt Problematik die Mail per daraufhin chiviert sind. Ich hatte Ihnen haben 2019 Juli 3. vom Mail Per gebeten. Informationszugang auf Antrags des grenzung Sicherung die für Richtlinien den nach Vorgänge und Sie die Themen auf die Gehwege be- Baustellen und Veranstaltungen den hier und (RSA) Straßen an Arbeitsstätten von schränkt. Teilakten- alle müssten Registratur geordnete Gesichtspunkten fachlichen nach die Durch durchgese- betreffen, 2017 Jahr dem seit Bereiche genannten zeichen, die die von Ihnen dazugehö- und Verfahren betroffenen Informationsanspruch dem von die um werden, hen in bspw. untergliedert, sind Aktenzeichen verschiedenen Die rigen Akten herauszufiltern. Verkehrs- Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrszeichen, Verkehrsbeschränkungen, dem unter nicht also kann Gehwegen, nach Anfrage konkreten regelungen, usw.. Bei der Frage, die Aktensystem dem in sich stellt es werden, Aktenzeichen „Gehwege“ geschaut Nach- konkreten der Bei stellt. Gehwegen den mit Problem ein sich Grund aus welchem las- lösen einfach sich könnte es meinen, zunächst man könnte frage nach Veranstaltungen die- Unter gibt. Veranstaltungen für Aktenzeichen separates ein Archiv dem in es da sen, das denen bei abgelegt, Akten alle allerdings sem Aktenzeichen werden für Stellungnahmen bzw. Anordnungen Erlaubnisse, (RP) Darmstadt Regierungspräsidium je- sich bezieht Nachfrage Ihre ist. zuständig RP das die für erteilt, Veranstaltungen alle zuständig Darmstadt Stadt die die für gab, Veranstaltungen bei es die Probleme, auf doch wer- gesucht Veranstaltungen nach nicht und Gründen nach nur kann hier auch h. d. war, son- Landkreis, der bzw. Kommune die nicht hier ist den. Das zweite Ordnungskriterium mit Vorgängen nach Suche die erschwert Archivierung Diese Eingangsdatum. dern das Bi
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3: { Dies undZeitaufwand. Arbeits- erfordert einen intensiven Darmstadt und zur Stadt Bezug dasRegierungspräsidium dar, derdurch erheblichen Verwaltungsaufwand stellt einen werden kann. nicht geleistet Darmstadt Archivs er- Durchsicht des umfangreiche Anträgen, die keine ist bei In derVergangenheit vorgenommen bzw. Aktenauszügen derVersand von fordert haben, dem die Antragsteller die Akten einzusehen. worden, gegeben Möglichkeit nach dem auchkein Anspruch steht Ihnen Schließlich Hessischen Umweltinformationsge- gemäß als Landesbehörde ist zwar Darmstadt zu. Das Regierungspräsidium setz (HUIG) 1 HUIG 2 Abs.1 Nr. $ jedoch in Ihrem Antrag Sie machen Stelle. eine informationspflichtige gemäß sind zwar geltend. Solche $ 2 Abs. 3 HUIG im Sinne des keine Umweltinformation 8 3 Abs. 3 Nr.3a)HUIG des $ 3 Abs. 3 Nr.1 auch HUIG Maßnahmen, (z.B. Luft und im Sinne aufdie Umweltbestandteile diesich oder auswirken Atmosphäre,Boden, Landschaft) fach- u nd sich jedoch auf bezieht Informationsanspruch auswirken. Ihr wahrscheinlich Stadt gegenüber der Darmstadt des Regierungspräsidiums Prüfungen rechtsaufsichtliche unmittelbare kommt keine Diesen Aufsichtsmaßnahmen als Aufsichtsbehörde. Darmstadt folglich die Umweltinformationen Anfrage sind Bei derkonkreten zu. Umweltauswirkung Prü- aufsichtsrechtlichen zu auf Informationszugang Punkt desAntrags nicht derzentrale fungen der Stadt Darmstadt im dem Anspruch nach sodass kein Bereich Verkehr, HUIG besteht. Kostenentscheidung: dem kostenfrei. Bei Bescheid ergeht Dieser essich um handelt Informationsschreiben vorliegenden gemäß Diese ergeht Auskunft. einfache schriftliche eine $ 88 Abs.1 HDSIG kos- tenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Klage beim Bekanntgabe eines Monats nach innerhalb kann Gegen diesen Bescheid Darmstadt Verwaltungsgericht 37 Julius-Reiber-Straße 64293 Darmstadt der Ge- des Urkundsbeamten oder der Urkundsbeamtin Niederschrift schriftlich oderzur erhoben werden. schäftsstelle j den den Beklagten und Beklagte oder den Kläger, die Klägerin oder Klage muss die Die bezeichnen. d es Klagebegehrens Gegenstand Darm- durch dasRegierungspräsidium vertreten dasLand Hessen, ist g egen DieKlage stadt, zu richten. üüüüü üüüüüüüüüüü üü üü üüüüüüüü üü üüüüüüü üüüüüü
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