Informationen zu ausgestellten Presseausweisen
Informationen über die Vergabe von Presseausweisen durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, aus denen die Namen der Medien hervorgehen, deren Mitarbeiter einen aktuell gültigen Presseausweis haben.
Nach meinem Dafürhalten liegen keine Ausschlussgründe nach dem IFG vor, insbesondere nicht in Bezug auf § 5 und 6 IFG. Sollte eine Begründung meines Antrages erforderlich sein, komme ich dem hiermit vorsorglich schon einmal nach:
Im Europäischen Rat haben Lobbyisten der Fischereibranche offenbar einen Presseausweis erlangt und sich auf diese Weise Zugang zum Gebäude verschafft, in dem Verhandlungen über Fangquoten stattgefunden haben (s. https://corporateeurope.org/power-lobbies/2017/05/fishing-influence ). Im Rahmen von Recherchen möchte ich der Frage nachgehen, ob sich Interessenvertreter auch im Deutschen Bundestag mittels eines Presseausweises Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments verschaffen können.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Mai 2017
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7. Juni 2017
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