Informationen zu ausgestellten Presseausweisen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Informationen über die Vergabe von Presseausweisen durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, aus denen die Namen der Medien hervorgehen, deren Mitarbeiter einen aktuell gültigen Presseausweis haben.

Nach meinem Dafürhalten liegen keine Ausschlussgründe nach dem IFG vor, insbesondere nicht in Bezug auf § 5 und 6 IFG. Sollte eine Begründung meines Antrages erforderlich sein, komme ich dem hiermit vorsorglich schon einmal nach:

Im Europäischen Rat haben Lobbyisten der Fischereibranche offenbar einen Presseausweis erlangt und sich auf diese Weise Zugang zum Gebäude verschafft, in dem Verhandlungen über Fangquoten stattgefunden haben (s. https://corporateeurope.org/power-lobbies/2017/05/fishing-influence ). Im Rahmen von Recherchen möchte ich der Frage nachgehen, ob sich Interessenvertreter auch im Deutschen Bundestag mittels eines Presseausweises Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments verschaffen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu ausgestellten Presseausweisen [#21400]
Datum
4. Mai 2017 18:57
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Vergabe von Presseausweisen durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, aus denen die Namen der Medien hervorgehen, deren Mitarbeiter einen aktuell gültigen Presseausweis haben. Nach meinem Dafürhalten liegen keine Ausschlussgründe nach dem IFG vor, insbesondere nicht in Bezug auf § 5 und 6 IFG. Sollte eine Begründung meines Antrages erforderlich sein, komme ich dem hiermit vorsorglich schon einmal nach: Im Europäischen Rat haben Lobbyisten der Fischereibranche offenbar einen Presseausweis erlangt und sich auf diese Weise Zugang zum Gebäude verschafft, in dem Verhandlungen über Fangquoten stattgefunden haben (s. https://corporateeurope.org/power-lobbies/2017/05/fishing-influence ). Im Rahmen von Recherchen möchte ich der Frage nachgehen, ob sich Interessenvertreter auch im Deutschen Bundestag mittels eines Presseausweises Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments verschaffen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem IFG Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 4. Mai 2017 bitten Sie um "Information…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
20. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 4. Mai 2017 bitten Sie um "Informationen über die Vergabe von Presseausweisen durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, aus denen die Namen der Medien hervorgehen, deren Mitarbeiter einen aktuell gültigen' Presseausweis haben". Gemäß Nr. II 4. der Zugangs- und Verhaltens regeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften ist ausschließlich Vertretern von Medien mit einem gültigen Bundestagsausweis in Form des Bundestagspresseausweises aufgrund einer Tages-, Jahres- oder Wahlperiodenakkreditierung der Zugang zum Deutschen Bundestag gestattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter: http://www.bundestag.de/presse/ akkreditierung Ihrem Antrag entsprechend übersende ich Ihnen als die erbetene Liste der Redaktionen, die in 2017 eine Akkreditierung erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen